Landkreis Marburg-Biedenkopf TED
Objektplanung für Freianlagen für die Neugestaltung des Schulhofs im Zuge des Umbaus und der Erweiterung an der Grundschule Kirchhain
Objektplanung für Freianlagen der Neugestaltung des Schulhofs an der 4-zügigen Grundschule Kirchhain (ca. 360 Schüler). Planung für 3 Teilbereiche: 1) Fläche zwischen Haupteingang und Pestalozzistraße (1.523,76 m²), 2) Schulhof I zwischen Schulgebäuden (1.628,98 m²). Grundlage ist ein bestehender Konzeptentwurf der Architekten Dirschl.Fed...
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Objektplanung für Freianlagen der Neugestaltung des Schulhofs an der 4-zügigen Grundschule Kirchhain (ca. 360 Schüler). Planung für 3 Teilbereiche: 1) Fläche zwischen Haupteingang und Pestalozzistraße (1.523,76 m²), 2) Schulhof I zwischen Schulgebäuden (1.628,98 m²). Grundlage ist ein bestehender Konzeptentwurf der Architekten Dirschl....
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Published:
- February 19, 2026
- Deadline:
- March 24, 2026
Tender description
Objektplanung für Freianlagen der Neugestaltung des Schulhofs an der 4-zügigen Grundschule Kirchhain (ca. 360 Schüler). Planung für 3 Teilbereiche: 1) Fläche zwischen Haupteingang und Pestalozzistraße (1.523,76 m²), 2) Schulhof I zwischen Schulgebäuden (1.628,98 m²). Grundlage ist ein bestehender Konzeptentwurf der Architekten Dirschl.Federle.
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7- Landkreis Marburg-Biedenkopf
Neugestaltung der Freianlagen der Grundschule Kirchhain (4.585 m²)
Neugestaltung der Außenanlagen der Grundschule Kirchhain mit einer Gesamtfläche von ca. 4.585 m², verteilt auf drei Schulhöfe. Der Schwerpunkt liegt auf der Entsiegelung der Flächen, der Schaffung von Spiel- und Ruheräumen, der Installation von Verschattungsmöglichkeiten sowie umfangreichen Bepflanzungsmaßnahmen. - Gemeinde MünchsmünsterMünchsmünster
Erweiterung der Grundschule Münchsmünster - Freianlagen
Planung und Gestaltung der Freianlagen für den Erweiterungsbau der Grundschule Münchsmünster. Der Auftrag umfasst die Anpassung des Schulhofs und der Wegeführung. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI, eine stufenweise Beauftragung der Phasen 3-9 ist vorgesehen. Die geschätzten Brutto-Baukosten betragen ca. 390.000 €. Start der Leistungsstufe 1 ist für das 1. Quartal 2026 geplant, der Abschluss der Gesamtmaßnahme für Ende 2028. - Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR - Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule, Leistungen der Objektplanung Freianlagen
Projektbeschreibung: Die Bernhard Adelung Schule (BAS) ist eine von drei Integrierten Gesamtschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Teil des Bildungscampus Bürgerpark. Die Schule ist aktuell 4 zügig organisiert und wurde im Schuljahr 2023/24 von rund 594 Schülerinnen und Schülern besucht. Die BAS verfolgt ein modernes pädagogisches Konzept mit selbstständigem Lernen, starker Berufsorientierung, Ganztagsstrukturen und Kooperationen mit den angrenzenden Schulen des Campus Bürgerpark. Dieses Konzept setzt zeitgemäße Lernräume, Differenzierungsbereiche, moderne Fachräume und ausreichend Flächen für Teamarbeit und individuelle Förderung voraus. Die räumliche Situation der BAS wird diesen Anforderungen derzeit nicht gerecht. Die Bestandsgebäude B (Verwaltung), C und D (Klassentrakte) aus dem Jahr 1957 sind - wie der Magistratsbeschluss feststellt - stark sanierungsbedürftig und stehen seit 2015 unter Denkmalschutz. Die Laubengänge sind baulich geschädigt und seit 2022 nur provisorisch gesichert. Die naturwissenschaftlichen Fachräume befinden sich noch im bauzeitlichen Zustand, und es fehlt an Differenzierungsflächen, Lehrerarbeitsplätzen sowie einer allgemein nutzbaren Aula bzw. einem Mehrzweckraum. Auch die Außenanlagen bieten kaum Aufenthalts und Bewegungsflächen. Im ursprünglichen Beschluss wurde die Möglichkeit einer Reduzierung auf eine 3 Zügigkeit thematisiert, sofern die Stadt Darmstadt eine weitere IGS errichtet. Da die Stadt jedoch keine zusätzliche IGS bauen wird, bleibt die Bernhard Adelung Schule dauerhaft 4 zügig. Für diese Zügigkeit sowie das weiterentwickelte pädagogische Konzept entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der im bestehenden Gebäudebestand - auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben - nicht gedeckt werden kann. Bereits das 2024 erstellte Raumprogramm wies selbst bei einer 3 Zügigkeit einen notwendigen Zubau von rund 550 m² Hauptnutzfläche aus; für eine 4 Zügigkeit erhöht sich dieser Bedarf weiter. Besondere Bedeutung kommt dem Polytechnikum (Baujahr 1986) zu. Dessen Sanierungsfähigkeit ist laut Beschlusslage zu prüfen; aufgrund der baulichen und funktionalen Defizite ist jedoch von einem Abbruch und einem Ersatzneubau auszugehen. Der Ersatzneubau dient insbesondere der Unterbringung moderner naturwissenschaftlicher Fachräume, Lernlandschaften, Differenzierungs und Ganztagsbereiche, Flächen für die Talent Company sowie Lehrerarbeits und Teamräumen. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer umfassenden Gesamtsanierung der denkmalgeschützten Gebäude inkl. der Laubengänge sowie eines Erweiterungsneubaus erforderlich, der die zusätzlichen Flächenbedarfe deckt und das pädagogische Konzept räumlich unterstützt. Dabei sind auch die Vorgaben der Stadt zur energetischen Sanierung, zum Klimaschutz, zur Barrierefreiheit und zur nachhaltigen Bauweise zu berücksichtigen. Für die Außenbereiche ist ein ganzheitliches Freiraumkonzept zu entwickeln, das Bewegungs und Aufenthaltsangebote schafft, Entsiegelung und Begrünung vorsieht sowie die Wegebeziehungen im Bildungscampus Bürgerpark optimiert. Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird die Schule voraussichtlich in ein Interimsgebäude umziehen können. --- Leistungsumfang: Vergeben werden Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI LPH 1-9. Darüber hinaus wird die folgende Besondere Leistunge vergeben: - Erstellen eines Überflutungsnachweises für das Grundstück Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik) --- Projektzeitraum: Ein Projektstart ist direkt nach Beauftragung in Q3 2026 vorgesehen. Es ist von einer voraussichtlichen Projektlaufzeit von 48 Monaten für das Gesamtprojekt auszugehen. --- Projektkosten: Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für die beschriebene Maßnahme werden auf ca. 20.000.000 € netto geschätzt. Davon entfallen ca.12.500.000 € netto auf die Maßnahmen im Bestand und 7.500.000 € netto auf den Neubau. Bei den Freianlagen (KG 500) werden ca. 1.800.000 € netto veranschlagt. - Deadline: Apr 23
Neubau und Umbau Grundschule Horrheim
Durch die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes GaFöG wird für Kinder im Grundschulalter in Baden – Württemberg ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, beginnend mit der Klassenstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/2027, bindend. In der Grundschule Horrheim ist eine flexible Schulkindbetreuung mit erweiterten Betreuungsangebot, vor und nach der Schule avisiert. Zur Sicherstellung der ausformulierten Zusatznutzung in den bestehenden Räumlichkeiten ist eine Anpassung des baulichen Brandschutzes im Bestand sowie der Neubau einer Mensa (ca. 450 m² NGF) erforderlich. Es liegt bereits eine verabschiedete Planung vor (Leistungstand Leistungsphase 3), diese ist zwingende Grundlage der weiteren Planung. Die Unterlagen werden in der Stufe 2 den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Eine Objekt- und Baubeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erweiterung PP2 und Umbau PP7 - Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Neugestaltung und Fertigstellung der Bestandsgebäude im Pinderpark 2 und 4 („PP2“ und „PP4“) und die Generalsanierung (ausgenommen Fassade) und den Umbau eines großen Teils des Bürogebäudes im Pinderpark 5-7 („PP7“), zu einem modernen Verwaltungsgebäude. Der Bürokomplex PP7 wurde im Mai 2024 durch den Landkreis Fürth angekauft – die Sanierung und der Umbau soll zeitnah erfolgen. Der Landkreis hat die Räumlichkeiten erworben, um seine Verwaltung an seinem Standort im Pinderpark in Zirndorf zusammenzuführen. Die aktuell noch genutzten Flächen am Stresemannplatz in Fürth werden nach der Sanierung und dem Umzug aufgelöst. Bei dem neu erworbenen Objekt handelt es sich um ein unterkellertes Gebäude mit Erdgeschoss und drei Obergeschossen. In etwa die Hälfte des Gebäudes ist für Büro-, Praxis-, Laden- und Lagerflächen vermietet. Die zweite Hälfte wurde bis Mai durch eine Firma für Damenmode genutzt und soll für die Verwaltung des Landkreises Fürth saniert und umgebaut werden. Die Gebäudeteile sollen auch die Verwaltungseinheiten, die ursprünglich im Bauteil PP2 (im Pinderpark 2) untergebracht werden sollten, aufnehmen. Die ursprünglich geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes PP2 wurde nach dem Erwerb von PP7, nach der Fertigstellung des Untergeschosses und der Tiefgarage, gestoppt. Das geplante Baufeld ist immer noch Baustelle und umschließt neben dem eigentlichen Erweiterungsbau auch Teile des Kundenparkplatzes und des Platzes / Haupteingangs vor dem Verwaltungsgebäude von PP2. Die Planungsleistungen umfassen die Einpassung des nicht fertiggestellten Erweiterungsbaus und die Neugestaltung des Vorplatzes des neuen Haupteingangs. Der Gebäudekomplex PP4 umfasst aktuell auch Verwaltungseinheiten des Landkreises, die in die Gebäude PP2 und PP7 integriert werden sollen. Zur weiteren Nutzung des Gebäudes, müssen die umliegenden Erschließungen umgeplant und ertüchtigt werden. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
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