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Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule Wettenberg-Wißmar (LPH 5 - 9)
Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich finde...
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- Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
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- August 11, 2026
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Die Grundschule Wettenberg-Wißmar liegt nördlich der Stadt Gießen. Die Schule unterrichtet aktuell insgesamt ca. 200 Schüler bis zu 10 Klassen von der 1. bis zur 4. Klasse. Die Schule ist überwiegend 2-zügig. Mit einer Tendenz zur 3-Zügigkeit. Die reguläre Unterrichtszeit/Betreuungszeit liegt zwischen 07:30 bis 13:15 Uhr. Zusätzlich findet ein Ganztagesangebot bis 17:00 Uhr statt. Die Grundschule Wettenberg-Wißmar wurde 1955/56 auf dem Grundstück Hainerweg 9 in 35435 Wettenberg-Wißmar erbaut. Der Landkreis Gießen plant als Träger der Schule den zusätzlichen Raumbedarf für die Grundschule in Wettenberg-Wißmar in Form eines Holzbaugebäudes zu schaffen. Das Gebäude umfasst das folgende Raumprogramm: - 4 Multifunktionale Räume zur Nutzung für Klassenunterricht und Ganztag mit je ca. 65 m2 - 1 Differenzierungsraum mit ca. 30 m2 - Zuzüglich der erforderlichen Technik, Konstruktions- und Verkehrsflächen Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme soll eine ökonomische, ökologische und energieeffiziente Bauweise berücksichtigt werden. Generell sollen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in der Planung Anwendung finden. Es ist ein Energie-Effizienzhaus gemäß KfW Klimafreundiches Nichtwohngebäude - ggf. mit QNG und der Passivhausstandard geplant. Die Planungen haben bezüglich der Nachhaltigkeit Variantenvergleiche zu berücksichtigen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen. Der vorläufige Kostenrahmen der Maßnahme liegt derzeit bei ca. 2,5 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700. Anrechenbare Kosten: Die anrechenbaren Kosten netto liegen gemäß Kostenschätzung bei: KG 300 1.070.272,27 EUR KG 400 452.210,92 EUR
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4ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzDeadline: Aug 31Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zuJugendsiedlung Traunreut -Umsetzung Brandschutzmaßnahme -Objektplanung Gebäude & Innenräume -LPH 5-9
Jugendsiedlung gGmbHTraunreutJugendsiedlung Traunreut - Private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH und Private Berufsfachschule für Sozialpflege zur sonderpädagogischen Förderung in Traunreut, Förderschwerpunkt Lernen, der Jugendsiedlung gGmbH. - Behebung Brandschutzmängel. Das Gebäude wurde Mitte der 1980-Jahre errichtet und in mehreren Erweiterungen baulich verändert. In der Berufsschule befinden sich bis zu 1.000 Schüler in ca. 100 verschiedenen Klassen. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um eine private, staatlich anerkannte Berufsschule für Menschen mit höherem Förderbedarf. Es können hier diverse Ausbildungsberufe erlernt werden. Das Gebäude erstreckt sich vom KG bis ins 1.OG und in Teilbereiche des 2.OG. Geschoßübergreifende Lufträume, Emporen, Einbauten und geschlungene Flure kennzeichnen die Architektur. Im ganzen Gebäudekomplex sind großflächig Holzverkleidungen zu finden. Eine Gefährdungsanalyse (Brandschutznachweis) unterstreicht die Notwendigkeit, Flure und Treppenhäuser, die der Rettung dienen zu ertüchtigen und ein funktionierendes Rettungswegsystem aufzubauen. Hauptaugenmerk bei der Sanierung liegt auf folgenden Bereichen: 1. Flure im KG, 1. OG und 2. OG brandschutzgerecht zu ertüchtigen und von Feuerlasten zu befreien 2. Bestehende Treppenhäuser brandschutzgerecht sanieren und von Feuerlasten zu befreien 3. Schaffung zusätzlicher Rettungswege und Außentreppen für die Schaffung eines funktionierenden Rettungswegkonzeptes 4. Einbau einer flächenüberdeckenden Brandmeldeanlage zur Früherkennung mit interner Alarmierung 5. Ertüchtigung sämtlicher technischer Anlagen in der Schnittstelle der Brandschutzsanierung und darüber hinaus dort wo sinnvoll Für die Maßnahme wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht. Ausgewählte Planungsunterlagen werden mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, weitere Unterlagen dann mit der Einladung zur Stufe 2 Verhandlungsverfahren. Baurechtlich liegeStadt Neuötting - Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- u. Mittelschule - Objektplanung Gebäude LPH 1-9
Stadt NeuöttingNeuöttingDeadline: Oct 05Stadt Neuötting - Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9 Die Stadt Neuötting plant die Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule an der Simbacher Straße in Neuötting. Die Grundschule wurde 1963 errichtet und 1969 um die Mittelschule erweitert. Zuletzt erfolgten eine energetische Sanierung sowie verschiedene Brandschutzmaßnahmen. Derzeit werden an der Schule rund 590 Schülerinnen und Schüler (357 Grundschüler: innen, 233 Mittelschüler: innen) unterrichtet. Aufgrund steigender Schülerzahlen, veränderter pädagogischer Anforderungen, des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eines zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Betreuung und Verwaltung stößt der Schulstandort zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Zur Untersuchung der baulichen Entwicklungsmöglichkeiten wurde eine Machbarkeitsstudie mit Stand vom 14.08.2025 erstellt. Die Studie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird allen Bietern als einheitliche Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Erkenntnisse, Annahmen und Voruntersuchungen gelten als Nachteilsausgleich für sämtliche Bieter. Der Verfasser der Machbarkeitsstudie wird sich nicht am weiteren Vergabeverfahren, insbesondere nicht am anschließenden Verhandlungsverfahren, beteiligen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die städtebaulichen, funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen untersucht und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Erweiterung des Schulstandortes durch einen eigenständigen Erweiterungsbau an der Ostseite der Mittelschule identifiziert. Der Anbau „Musiksaal“ aus dem Jahr 1982, im Erdgeschoß vormals als Konferenzraum verwendet, aus Raumnot inzwischen mit Klassennutzung, und WTG-Raum der Grundschule im Untergeschoß, wird hierfür abgebrochen. Vorgesehen sind zusätzliche Klassen-, Gruppen- und Förderräume, ein WTG-Raum für die Grundschule, ein teilbarer Naturwissenschaftsraum, ein Konferenzraum sowie die erforderlichen Technik- und Nebenflächen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur möglichst verträglichen Umsetzung im laufenden Schulbetrieb betrachtet. Die Vorzugsvariante weist für den Erweiterungsbau eine Nettoraumfläche (NRF) von rd. 1.442 m² auf. Die hierfür im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 6,9 Mio. EUR brutto. Einschließlich der ergänzend untersuchten Aufzugsanlagen ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten von rd. 7,84 Mio. EUR brutto (Studie Brodmann, Stand 08/2025). Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die weitere Planung. Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die planerische Konkretisierung, Fortführung und Umsetzung der dort entwickelten Vorzugsvariante. Die wesentlichen Ergebnisse, Planungsansätze und Empfehlungen der Machbarkeitsstudie sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen und fortzuentwickeln. Eine grundlegende Neuerarbeitung alternativer Planungskonzepte ist derzeit nicht vorgesehen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, für die Planung und Realisierung der Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule einschließlich der hierfür erforderlichen Maßnahmen im Gebäudebestand.Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-3 und - 5-9
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedGegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 - 3 (teilweise) und 5 – 9 (teilweise), betreffend den Innenausbau der Kita Kastanienhof. Die Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 1 wird das Leistungsbild der TGA in Los 2 ausgeschrieben.
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