Staatliches Bauamt München 2München
Objektplanung Freianlagen - LPH 1-9 Fachplanung Technische Ausrüstung – LPH 1-9 Anlagengruppe 480 Technische Projektsteuerung (TPS) / Inbetriebnahmemanagement (IBM) – LPH 2-9
Diese Vorinformation umfasst mehrere Gewerke bzw. Leistungen bzw. verschiedene Planungsleistungen ----- Errichtung eines Forschungsgebäudes für das TUM Center for Structural and Functional Connectomics (CSFC) auf dem Hochschul- und Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM), Erweiterungsfläche West. Das Grundstück...
Architecture, MEP Engineering, Construction Project Management
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- Staatliches Bauamt München 2
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- August 26, 2026
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- Architecture
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Diese Vorinformation umfasst mehrere Gewerke bzw. Leistungen bzw. verschiedene Planungsleistungen ----- Errichtung eines Forschungsgebäudes für das TUM Center for Structural and Functional Connectomics (CSFC) auf dem Hochschul- und Forschungscampus Garching der Technischen Universität München (TUM), Erweiterungsfläche West. Das Grundstück ist Wasser- und Abwassertechnisch erschlossen. Das neue Forschungsgebäude umfasst neben Büros verschiedene Labore und Räume für medizinische bildgebende Verfahren / Geräte. Im Wesentlichen beinhaltete Flächen sind: - Experimentelle Arbeits- und Laborräume (Biologielabore bis S2 / Bio 2, Lichtmikroskopie / Laserlabore bis Laserschutzklasse 4, Kernspinresonanzlabor, CT-Labor, Rasterelektronenmikroskopie / Elektronenmikroskopie, Biomedizinische Experimentierräume bis S2 / Bio 2) - Lehrräume - Büro- und Diensträume - Nebenräume - Technikräume Das Raumprogramm umfasst ca. 2.055 m² Nutzfläche (NUF 1-6) und 5.255 m² Netto-Raumfläche (NUF 1-7 / TF / VF) Geschätzter Auftragswert netto: - Objektplanung Freianlagen: 179.000,- € - Fachplanung Technische Ausrüstung: 375.000,- € - Technische Projektsteuerung (TPS) / Inbetriebnahmemanagement (IBM): 435.000,- €
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6Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Landkreis FreisingFreisingDeadline: Sep 08Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingDeadline: Sep 08Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9
Stadtverwaltung MöckmühlMöckmühlDeadline: Sep 16Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 und 2: Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen, LPH 5-8 HOAI)
Landkreis BayreuthBayreuthDie vergabegegenständliche Leistung umfasst TGA-Fachplanungsleistungen (LPH 5-8) der Anlagengruppen 1 und 2 (Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist auch, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 17Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen AUSGANGSSITUATION - GRUNDSTÜCK UND BESTANDSGEBÄUDE Das Bürogebäude Gustav-Stresemann-Ring 3 (das sogenannte Atrium-Haus) ist Eigentum der WVV Wiesbaden Holding GmbH. Seit 2010 sind sämtliche Büroflächen an die Juristische Fakultät der European Business School (EBS) vermietet. Für die Umnutzung zu Zwecken der Hochschule sind befristete Baugenehmigungen erteilt worden. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Umbauten vorgenommen. Das Mietverhältnis mit der EBS ist beendet. Die EBS ist Anfang 2025 ausgezogen. Das sogenannte "Atriumhaus" wurde in den Jahren 1993/94 als freistehendes Büro- und Verwaltungsgebäude in massiver Bauweise errichtet. Das Gebäude besitzt oberirdisch Abmessungen von ca. 55 m x 55 m und umfasst ein Garagengeschoss (Ebene 0) sowie drei Obergeschosse (Ebene 1-3). In den Jahren ab 2010 wurde das Gebäude im Rahmen einer befristeten Baugenehmigung teilweise als Hochschulstandort der European Business School genutzt. Diese Genehmigung ist inzwischen erloschen, sodass aktuell wieder die ursprüngliche Baugenehmigung für ein Bürogebäude aus dem Jahr 1994 maßgeblich ist. Im Rahmen eines Bauantrags ist nun eine Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude zu einem Bürogebäude mit Beratungscenter und Schulungsräumen vorgesehen. Während in den oberen Geschossen überwiegend Büroflächen vorgesehen sind, sollen im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss Beratungs- und Schulungsräume eingerichtet werden. Mit der geplanten Nutzungsstruktur sowie den brandschutzrelevanten Umbaumaßnahmen entstehen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, insbesondere an die Heizungs-, Lüftungs- und SaniErweiterung der Feuerwache Hof, BT II Neubau einer Fahrzeughalle - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1; 2; 3 und 7, LPH 3-9 gemäß HOAI
Stadt HofHofDer Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einer geeigneten Auftragnehmerin / einem geeigneten Auftragnehmer für die in der Projektbeschreibung zu diesem Bauvorhaben genannten Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1; 2; 3 und 7 der Leistungsphasen 3-9 gem. HOAI.
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