Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenTED
Objektplanung Freianlagen
Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die Größe der zukünftigen Freifläche beträgt ca. 2.500 m2. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforder...
Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
- Topic:
- Landscape Architecture
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Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die Größe der zukünftigen Freifläche beträgt ca. 2.500 m2. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 565 m2 aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen der Betriebsfreiflächen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Freiraumgestaltung unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes sowie Wohnen untergebracht. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die wirtschaftliche Berücksichtigung vo
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Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Sep 09Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die Größe der zukünftigen Freifläche beträgt ca. 2.500 m2. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 565 m2 aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen der Betriebsfreiflächen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Freiraumgestaltung unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die wirtschaftliche Berücksichtigung vObjektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenObjektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Allach. Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134, soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 21Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51, für den Neubau Gerätehaus der FF Allach Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer in einem genehmigten Raumprogramm geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1,2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 21Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Allach mit Hausmeisterwohnung auf ca. 3.000 m² großem Grundstück in München-Allach (Eversbuschstraße 134). Nutzfläche ca. 900 m². Grundstück im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans, Gemeinbedarfsfläche, angrenzend an Wohngebiete. Besonders schützenswerter Baumbestand und denkmalgeschützte Sonnenuhr vorhanden. Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb des Bestandsgebäudes. Planungsziel: Gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften, städtischer Vorgaben und Nutzerbedarf.Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 21Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51 für Neubau Gerätehaus der FF Allach auf unbebautem Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134. Gelände ca. 3.000 m², Nutzfläche ca. 900 m² inkl. Hausmeisterwohnung. Grundstück im einfachen B-Plan, Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, mit schützenswertem Baumbestand und denkmalgeschützter Sonnenuhr. Neubau bei laufendem Betrieb des Bestandsgebäudes (Feuerwehr, Rettungsdienst, Wohnen). Machbarkeitsstudie liegt bei.Objektplanung Freianlagen
Landkreis NordwestmecklenburgWismarDer Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 6: Objektplanung Freianlagen — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 einschließlich planerischer Erfassung der Verbindungsleitungen der zu den Hausanschlüssen auf dem Grundstück (Trassierung in Freiflächen, Koordination mit Außenanlagen) (KG 540), — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung in LPH 1 - Waldumwandlungsverfahren nach LWaldG M-V: Es ist ein Waldumwandlungsverfahren umzusetzen. Die Zustimmung der Forstbehörde liegt vor. Der Planer hat die angeordneten Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen (nach dem LWaldG M-V: Ersatzaufforstung und/oder andere Pflege-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen) zu planen. Soweit dies nicht durch Grundleistungen abgedeckt ist, werden sie als Besondere Leistungen vergütet. - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanerleistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik) für den Neubau eines Wohngebäudes mit Krippennutzung und Tiefgarage in München VOEK 141-21
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinDeadline: Aug 04Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke entlang der Mortonstraße im Norden der Stadt München, in dem die BImA und weitere Grundstückseigentümer die Entwicklung von Wohnbebauung anstreben bzw. teilweise bereits schon umsetzen. Aufgrund der neu entstehenden Wohnbebauung in diesem Gebiet wird ein zusätzlicher Bedarf an Krippenplätzen ausgelöst, weshalb auf dem Grundstück Flurnummer 1346/124 (Baufeld B8) ergänzend zu einem Wohngebäude mit Tiefgarage auch eine Kinderkrippe entstehen soll. Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan. Es ist allerdings ein übergeleitetes Bauliniengefüge vorhanden und die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Die Auftraggeberin sowie die weiteren Grundstückseigentümerinnen haben in Bestrebung zur Erlangung erweiterten Baurechtes in Abstimmung mit der Stadt eine grundstücksübergreifende Bebauungsstudie erarbeitet. Über diese Konsensplanung sowie die dazugehörigen Verpflichtungen wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Dispensvertrag mit der Stadt München geschlossen, welcher am 18.1.2021 durch die Auftraggeberin unterzeichnet wurde. Die Inhalte dieses Vertrages, welcher einschließlich den zugehörigen Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind somit verbindlich in die Planung der Wohnbebauung zu integrieren. Demnach ist ein Wohngebäude mit einer Krippennutzung im Erdgeschoss und Wohneinheiten in den Obergeschossen sowie einer Tiefgarage zu entwickeln. Seitens der Stadt wurde einer Geschossigkeit von 4 Vollgeschossen zuzüglich eines Terrassengeschosses sowie einem erdgeschossigen Anbau für die Einrichtung der Kinderkrippe zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt 2 280 m2 oberirdisch, wovon 1 540 m2 für die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie 740 m2 für die Unterbringung der Betreuungseinrichtung, eines Treppenhauses sowie der in das Gebäude zu integrierenden Tiefgarageneinfahrt im Erdgeschoss zur Verfügung stehen. Die Tiefgarage weist eine BGF von 785 m2 auf und ist somit als Mittelgarage zu werten. Neben ausreichend Stellplätzen für die unterschiedlichen Nutzungsarten des Gebäudes gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Mieterabstellräume, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen. Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle vornehmlich Raum für Familienwohnen geschaffen und somit überwiegend Drei- und Vierzimmerwohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die BImA rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 14 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben, welche u. a. geschickt auf die Herausforderung der Lärmimmission durch die nahegelegene hoch frequentierte Neuherbergstraße reagieren. Die Anforderungen an die elektrischen Anlagen in den Wohnungen ergeben sich aus der DIN 18015-2/4 sowie der RAL-RG 678, die Elektroinstallationen der Wohneinheiten sind grundsätzlich nach dem Ausstattungswert 2 gemäß RAL-RG 678 zu planen, für Wohnräume und Küchen wird darüber hinaus ein erhöhter Ausstattungswert von 2Plus nach RAL-RG 678 gefordert. Die Beheizung der Wohnungen soll mittels Fußbodenheizung erfolgen. Die ebenerdige Kinderkrippe ist auf Basis des beigefügten Nutzerbedarfsprogramm des Referates für Bildung und Sport mit 4 Krippengruppen für 48 Kinder einschließlich einer Frischkostküche und einer zugehörigen Freispielfläche (ca. 480 m2) zu planen. Das umfangreiche Raumprogramm erfordert eine flächeneffiziente Grundrissgestaltung, um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Auch der Schutz vor der Lärmimmission durch die unmittelbar angrenzende stark befahrene Neuherbergstraße ist bei der Raumverteilung unbedingt zu beachten. Die Auftraggeberin konnte bereits einen Träger für die Betreuungseinrichtung gewinnen. Als Grundlage für die Planung wurde mit diesem ein Funktionsschema erarbeitet, welches neben den allgemeinen Vorgaben der Stadt München auch die Bedarfe des eigenen pädagogischen Konzeptes berücksichtigt. Sowohl der zukünftige Betreiber wie auch das Referat für Bildung und Sport sind intensiv in den Planungsprozess mit einzubinden, um die Genehmigungsfähigkeit der Räumlichkeiten und des Außengeländes sicherzustellen. Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen. Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll die Wärmeversorgung des zu planenden Gebäudes über einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke München nachhaltig sichergestellt werden. Darüber hinaus hat sich die Planung zur Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich an den Empfehlungen des „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zu orientieren. Weiterhin besteht auch die Anforderung, die Flachdachflächen extensiv zu begrünen und, sofern sinnvoll und umsetzbar, mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Auf eine Beheizung der Treppenhäuser ist zu verzichten. Neben dem Außengelände der Krippeneinrichtung ist auch ein Außenanlagenkonzept für das gesamte Grundstück zu entwickeln, in welches neben einer barrierefreien Zuwegung des Gebäudes und Gemeinschaftsflächen auch die Verortung des Mülltonnensammelplatzes und oberirdischer Fahrradstellplätze schlüssig zu integrieren ist. Weiterhin soll untersucht werden, ob eine zusätzliche Erschließung des Grundstücks auch über die östliche Grundstücksseite in Richtung des Morsering erfolgen kann. Vorüberlegung ist vor dem Hintergrund erfolgt, um zum einen die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der im Norden liegenden Panzerwiese für die KrippenkinderTNW_TWP_Landkreis Regensburg_Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Landkreis RegensburgRegensburgDeadline: Jul 28Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülerzahlen aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das Raumprogramm liegt den Vergabeunterlagen bei. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke haben einen besonderen Stellenwert und sind in der gesamten Planungs- sowie Bauphase zu berücksichtigen. Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet. Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung besonders im Innenbereich im besonderen Maße Berücksichtigung finden. Der Neubau ist zudem mindestens im KfW 40 Standard zu planen und zu realisieren. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die CO2 - Neutralität und eine positive Energiebilanz zum Ziel haben. Es muss zudem die Option für eine PV-Anlage auf dem Dach gegeben sein. Das Gebäude ist mit einer Außenentwässerung auszustatten und muss eine Dachneigung aufweisen. Die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf wird als Teil des Schulzentrum Regenstauf durch einen aus einer Hackschnitzelheizanlage mit Spitzenlastkesseln in den einzelnen Schulgebäuden bestehenden Heizverbund mit Wärme versorgt. Der Heizverbund wird vom Markt Regenstauf betrieben. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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