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Objektplanung Erweiterung Hermann Schmidt Schule
Gegenstand des Wettbewerbs sind Generalplanerleistungen, wobei die Koordinierung der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI obliegt. Es geht um den Umbau, die Sanierung und Erweiterung von 15 Klassenräumen auf Erdgeschossebene in 3 bis 4 Bauphasen. Um dies umzusetzen, werden Teile der Schüler für die Bauphasen umgesiedelt. Die Umsetzung erfolgt...
Architecture, Structural Engineering, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Building Physics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisverwaltung Paderborn
- Published:
- June 11, 2026
- Deadline:
- July 14, 2026
- Topic:
- Architecture
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Gegenstand des Wettbewerbs sind Generalplanerleistungen, wobei die Koordinierung der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI obliegt. Es geht um den Umbau, die Sanierung und Erweiterung von 15 Klassenräumen auf Erdgeschossebene in 3 bis 4 Bauphasen. Um dies umzusetzen, werden Teile der Schüler für die Bauphasen umgesiedelt. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb, wobei nach Möglichkeit der Schwerpunkt auf die Sommerferien verlagert werden soll. Die Bauphasen erstrecken sich auf die einzelnen Häuser: gelb, grün, blau, wobei die Erweiterung am Flur des Sportstättenbereiches mit der 1. Bauphase berücksichtig werden soll. Die geplanten Maßnahmen umfassen Herstellungskosten nach Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (technische Anlagen) mit einem aktuellen Kostenansatz von rund 6,3 Mio. Euro netto. Die Ergebnisse des Wettbewerbs bilden die Grundlage für die anschließende stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Der Auftraggeber erwartet wirtschaftliche, funktionale und pädagogisch überzeugende Lösungen mit hoher Umsetzungsqualität. Die Beiträge sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: Ökologische Qualität - Minimierung des Primärenergiebedarfs über den gesamten Lebenszyklus - Reduktion von Treibhausgasemissionen (CO2-Bilanzierung nach Lebenszyklusansatz) - Ressourcenschonende Konstruktion mit langlebigen, recyclingfähigen und schadstoffarmen Materialien Ökonomische Qualität - Lebenszykluskostenbetrachtung (LCC) einschließlich Betrieb, Instandhaltung und Rückbau - Wirtschaftliche und robuste Baukonstruktionen mit geringem Wartungsaufwand Soziokulturelle und funktionale Qualität - Hohe Aufenthaltsqualität, Nutzerkomfort und Barrierefreiheit - Optimierte Tageslichtversorgung, Raumakustik und thermischer Komfort - Gesunde Innenraumluftqualität und Vermeidung schadstoffhaltiger Baustoffe - Pädagogisch und funktional überzeugende Raumkonzepte Technische Qualität - Energieeffiziente, wartungsarme Gebäudetechnik - Integrale Planung unter Berücksichtigung
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Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetNeubau Mensa Johannes Gutenberg Schule - Objektplanung Gebäude
Amt Bargteheide-LandBargteheideDeadline: Aug 18Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau einer Mensa für die Johannes-Gutenberg-Schule in Bargteheide einschließlich ergänzender Nutzfläche. Das Bauvorhaben dient der langfristigen Sicherstellung der Mittagsverpflegung sowie der Schaffung zusätzlicher Funktions- und Büroräume. 1. Projektinhalt und Nutzung: Geplant ist Errichtung eines eigenständigen Neubaus mit einer Verbindung an den Bestand, der folgende Nutzung umfasst: • Mensa mit Speisebereich für den Schulbetrieb, • Aula Nutzung des Speisebereichs, • Mensa-Küche (Erwärmungsküche): Die Küchenausstattung ist bereits in der bestehenden Schule vorhanden und soll vollständig demontiert und in dem Neubau integriert werden. Es ist keine Neuanschaffung der Küchentechnik vorgesehen. • Kellergeschoss: mit Neben- und Funktionsräumen (z.B. Lager, Technik, ggf. Nebenflächen der Mensa), • Büroräume im 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss für schulische bzw. verwaltungsbezogene Nutzung. Die genaue Raumaufteilung, Flächenzuordnung und funktionale Organisation ergeben sich aus der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (siehe „Informationsunterlagen“). 2. Planungsstand: Für das Projekt liegt bereits eine Planung bis einschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) vor. Der Einstieg des neu zu beauftragenden Architekten erfolgt ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). 3. Besondere Projektanforderungen: • Integration einer vorhandenen Mensa-Küche (Erwärmungsküche) inklusive Koordination von Ausbau, Transport, Wiedereinbau und Anpassung. • Abstimmung mit dem laufenden Schulbetrieb, insbesondere hinsichtlich Logistik und Terminplanung. • Wirtschaftliche, funktionale und nachhaltige Umsetzung des Neubaus. 4. Ziel der Maßnahme: Ziel ist die wirtschaftliche Realisierung eines funktionalen und nachhaltigen Mensaneubaus, der den schulischen Anforderungen entspricht und langfristig einen reibungslosen Betrieb gewährleistet. Die geschätzten Kosten für die Kostengruppen 200-700 betragen netto 6.259.277,- €. Die geschätzten Baukosten betragen für die Kostengruppe 300 netto 2.953.438,- € und für die Kostengruppe 400 netto 1.364.591,- €. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Objektplanung gem. HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 einschließlich Besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. ---------- Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016089 eingestellt.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 14. Juli 2026.
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