Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und TechnikMünchenTED
NK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 (NV052 - NA158)
-Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 -Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Erstellung einer ausführungsreifen Lösung zur Vergabe mit Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen der Ausführungspläne von den genehmigten Entwurfsplänen oder der Baugenehmigung werden kenntlich gemacht und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Sie bedürfen der...
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- Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik
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- August 24, 2026
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-Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 -Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Erstellung einer ausführungsreifen Lösung zur Vergabe mit Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen der Ausführungspläne von den genehmigten Entwurfsplänen oder der Baugenehmigung werden kenntlich gemacht und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Ausführungsplanung der jeweiligen Bereiche. Er prüft auch verantwortlich die Detailpläne der beauftragten Firmen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen. Ändert sich die Ausführungsplanung nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen, so wird der Auftragnehmer die Planungsänderung so ausführlich beschreiben, dass eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen oder ein entsprechender Nachtrag durch die Bauleitung ohne weiteres erstellt werden kann. -Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe: Fertigstellung vergabereifer Unterlagen, die die wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers erfüllen. -Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe: Zurverfügungstellung von technisch, wirtschaftlich und rechtlich einwandfreien Vergabeunterlagen und Beratung des Auftraggebers, die dem Auftraggeber die sachgerechte Auftragserteilung ermöglicht; formgerechter Kostenanschlag nach DIN 276. -Leistungsphase 8 Objektüberwachung: Mangelfreie Herbeiführung des mangelfrei geplanten Vorhabens, soweit die Mangelfreiheit durch eine ordnungsgemäße Bauaufsicht zu erreichen ist. -Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation: Ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn. -Lean Design Management ab LP5: Lean Site Management
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Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)München'-Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 -Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Erstellung einer ausführungsreifen Lösung zur Vergabe mit Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen der Ausführungspläne von den genehmigten Entwurfsplänen oder der Baugenehmigung werden kenntlich gemacht und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Ausführungsplanung der jeweiligen Bereiche. Er prüft auch verantwortlich die Detailpläne der beauftragten Firmen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen. Ändert sich die Ausführungsplanung nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen, so wird der Auftragnehmer die Planungsänderung so ausführlich beschreiben, dass eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen oder ein entsprechender Nachtrag durch die Bauleitung ohne weiteres erstellt werden kann. -Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe: Fertigstellung vergabereifer Unterlagen, die die wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers erfüllen. -Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe: Zurverfügungstellung von technisch, wirtschaftlich und rechtlich einwandfreien Vergabeunterlagen und Beratung des Auftraggebers, die dem Auftraggeber die sachgerechte Auftragserteilung ermöglicht; formgerechter Kostenanschlag nach DIN 276. -Leistungsphase 8 Objektüberwachung: Mangelfreie Herbeiführung des mangelfrei geplanten Vorhabens, soweit die Mangelfreiheit durch eine ordnungsgemäße Bauaufsicht zu erreichen ist. -Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation: Ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn. -Lean Design Management ab LP5: Lean Site ManagementNK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 (NV051 - NA149)
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und TechnikMünchen-Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 -Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: Erstellung einer ausführungsreifen Lösung zur Vergabe mit Kosten- und Terminsicherheit. Abweichungen der Ausführungspläne von den genehmigten Entwurfsplänen oder der Baugenehmigung werden kenntlich gemacht und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Ausführungsplanung der jeweiligen Bereiche. Er prüft auch verantwortlich die Detailpläne der beauftragten Firmen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen. Ändert sich die Ausführungsplanung nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen, so wird der Auftragnehmer die Planungsänderung so ausführlich beschreiben, dass eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen oder ein entsprechender Nachtrag durch die Bauleitung ohne weiteres erstellt werden kann. -Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe: Fertigstellung vergabereifer Unterlagen, die die wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers erfüllen. -Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe: Zurverfügungstellung von technisch, wirtschaftlich und rechtlich einwandfreien Vergabeunterlagen und Beratung des Auftraggebers, die dem Auftraggeber die sachgerechte Auftragserteilung ermöglicht; formgerechter Kostenanschlag nach DIN 276. -Leistungsphase 8 Objektüberwachung: Mangelfreie Herbeiführung des mangelfrei geplanten Vorhabens, soweit die Mangelfreiheit durch eine ordnungsgemäße Bauaufsicht zu erreichen ist. -Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation: Ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn. -Lean Design Management ab LP5: Lean Site ManagementVBA Ingenieurleistungen LPH 5, 6, 8, 9
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdbayernMünchenVBA Ingenieurleistungen LPH 5, 6, 8, 9 Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen, Bauoberleitung, Bauüberwachung und Dokumentation (LPH 5, 6, 8, 9) für eine Vorhöhenkontrolle und Tunnelprogramm Freigabe Pkw im Zulauf Tunnel Eching und Tunnel Etterschlag auf der A96Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, Breese: Leistungsphasen (Lph) 1-3 & 5 -7 mit Objektüberwachung (Lph 8) und -betreuung (Lph 9)
Landesamt für UmweltMainzDeadline: Sep 23Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist zuständig für den Hochwasserschutz in Brandenburg. Diesbezügliche Baumaßnahmen, wie u. a. der Deichbau, beeinträchtigen nicht nur das charakteristische Landschaftsbild, sondern wirken auch direkt auf den Naturhaushalt, sowie auf die Bodenfunktionen ein. Diese daraus entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind in Form von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (A/E Maßnahmen). Für folgende Kompensationsmaßnahmen, die aus dem Vorhaben Hochwasserschutz Ortslage Breese im Landkreis Prignitz resultieren, soll eine Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) erarbeitet werden: A2 Entsiegelung der ehemaligen Stallanlage Hinzdorf, inkl. Anlegen eines Eidechsenhabitats auf der entsiegelten Fläche E9 (1) Anlegen eines Kleingewässers auf der ehemalige Stallanlage Hinzdorf E9 (2) Anlegen eines Kleingewässers am Ziegeleiweg bei Wittenberge Die zu vergebene Leistung beinhaltet die Erarbeitung einer Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung, das Erarbeiten der jeweiligen Vergabeunterlagen, ein Mitwirken bei der Vergabe sowie die Leistungsphasen (Lph) 8 und 9. Des Weiteren wird die Pflegekontrolle für die 3-jährige Entwicklungspflege ausgeschrieben.Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Gebäude nach § 34 HOAI für den Anbau der Grundschule Engelbertstraße
Stadt SchwelmSchwelmAuftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 ( Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 2 Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine Der Architektenvertrag wird nachgereicht. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 06/2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30%, projektbezogene Qualifikation 30 % VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Sanierung des Hallenbades "MarienBad", Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 5-9
MarienBad GmbHBad MarienbergDeadline: Oct 02Das MarienBad soll auf Grundlage der vorliegenden Planungen umfassend saniert und modernisiert werden. Die Einzelmaßnahmen, die räumliche Abgrenzung und der Planungsstand ergeben sich aus den als Anlagen beigefügten Genehmigungs-, Architektur-, Brandschutz- und Fachplanungsunterlagen. Schwerpunkte der Innenraum- und Ausführungsplanung sind insbesondere die Sanierung und Neuordnung des Foyers einschließlich Kassen- und Backofficebereich, der öffentlichen Sanitäranlagen, der barrierefreien Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche sowie der Umkleide-, Dusch- und WC-Bereiche der Badeebene. Weiterhin sind insbesondere der Massagebereich, die Verwaltungs- und Personalräume, die Gastronomie, Teile des Sauna-Zugangs, die Bereiche des Bewegungsbades sowie die Personalbereiche in der Technikebene Gegenstand der Maßnahme. Die Planung umfasst ferner die baulichen und innenräumlichen Schnittstellen zur Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere zu den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Sicherheits- und badetechnischen Anlagen. Die baulichen Anschlüsse der Erweiterung der Lüftungszentrale sowie die Schnittstellen zu den vorgesehenen Rettungswegen und zur Außenfluchttreppe sind zu koordinieren. Bei der Planung und Umsetzung sind die besonderen Anforderungen eines öffentlichen Hallenbades zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Materialien, Oberflächen, Bauteile und Details müssen für hohe Feuchte- und Chloridbelastungen, eine intensive Reinigung, hohe Besucherfrequenzen und eine langfristige Nutzung geeignet sein. Insbesondere sind Anforderungen an Hygiene, Reinigungsfähigkeit, Rutschhemmung, Korrosionsschutz, Akustik, Wartungsfreundlichkeit und Betriebssicherheit zu beachten. Alle Planungen und späteren Umsetzungen sind in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauherrn, den beteiligten Fachplanern und dem Fördermittelgeber durchzuführen. Die Anforderungen des Brandschutzkonzepts einschließlich der darin vorgesehenen Abweichungen sind in die Ausführungsplanung zu integrieren. Dies betrifft insbesondere Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege, Türen und Abschlüsse, Leitungsdurchführungen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage und Fluchtwegkennzeichnung. Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie insbesondere in DIN-, VDI-, VDE- und vergleichbaren Regelwerken Ausdruck finden, sind zu beachten. Für das Vorhaben liegen bereits Unterlagen aus den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Genehmigungsunterlagen vor. Dies betrifft insbesondere den Bauantrag, die Genehmigungsplanung, den Erläuterungsbericht Architektur, die Baubeschreibung, das Brandschutzkonzept, die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung, die Betriebsbeschreibung, die Flächen- und Rauminhaltsberechnungen sowie die Kostenberechnung nach DIN 276. Die Unterlagen sind als Anlagen zur Ausschreibung beigefügt. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Grundlagen zu prüfen und unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn Unterlagen fehlen, widersprüchlich sind oder für eine vollständige Ausführungsplanung ergänzt werden müssen.
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