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Nichtoffener freiraumplanerischer Planungswettbewerb „Stadtgarten“ – Teilnahmewettbewerb
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs zur Auswahl von Teilnehmern für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines qualitätsvollen, klimaangepassten und identitäts...
Urban Planning, Landscape Architecture, Water Resource Management
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Stadt Tamm
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- August 27, 2026
- Topic:
- Urban Planning
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Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs zur Auswahl von Teilnehmern für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines qualitätsvollen, klimaangepassten und identitätsstiftenden Freiraums mit hoher Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung freiraumplanerischer, städtebaulicher, ökologischer und wasserwirtschaftlicher Anforderungen. Dem Wettbewerb ist ein europaweiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Aus den fristgerecht eingegangenen und geeigneten Bewerbungen werden neun Landschaftsarchitekturbüros ausgewählt. Zusätzlich nimmt ein gesetztes Büro am Wettbewerb teil. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs mit dem Gewinner oder einem Preisträger ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Freianlagenplanung durchzuführen. Die beigefügten Auslobungsunterlagen dienen der ausführlichen Erläuterung des Verfahrens und der Aufgabenstellung.
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Stadt Bad Kreuznach vertreten durch die Stadtverwaltung Bad KreuznachBad KreuznachInhalt des Wettbewerbs ist die Planung einer siebengruppigen Kindertagesstätte auf einem im Eigentum der Ausloberin befindlichen städtischen Grundstück „im Ellenfeld“ sowie die Neugestaltung der zugehörigen Freianlagen. In einem Ideenteil sollen Konzepte für eine optimierte Erschließung des Grundstücks über öffentliche Verkehrsflächen entwickelt werden. Das Gesamtbudget (Kostenindex Stand 2024) für das Projekt beträgt ca. 5,75 Mio. Euro brutto bzw. ca. 4,83 Mio. Euro netto KG 300-500). Davon entfallen auf die KG 300-400 ca. 4,33 Mio. Euro netto sowie auf die KG 500 ca. 0,50 Mio. Euro netto. Das Raumprogramm umfasst eine Fläche von ca. 1.266 qm zzgl. notwendiger Er-schließungs- und Neben- sowie Technikflächen. Das Planungsgrundstück liegt in städtischer Lage im südlichen Teil von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Das Grundstück wurde in der Vergangenheit bereits als Kindertagesstätte genutzt. Aktuell wird das Gebäude zurückgebaut (Stand Q1 / 2025) und damit das Grundstück für einen Neubau freigemacht. In der Umgebung befinden sich größtenteils Wohngebäude in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 3.086 qm. Das Projekt steht unter dem Motto zeitgemäßes und nachhaltiges Bauen und soll sich im Stadtgefüge als Impulsgeber für eine nachhaltige Entwicklung positionieren.Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.061.2 - Fachbereichsdienste / SubmissionLübeckDeadline: Sep 04Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Schrangens unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Königstr. sowie die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung der Zufahrtsrampe zum künftigen unterhalb des östlichen Schrangen geplanten öffentlichen Fahrradparkhauses der Hansestadt Lübeck. Der rund 100 Meter lange Platzraum des Schrangens wird begrenzt durch die Fußgängerzone der Breiten Str. im Westen, die Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses im Norden und Südosten sowie dem Straßenraum der Königstr. im Osten. Der Schrangen befindet sich innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs „Lübecker Altstadt“ mit direkter Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude „Kirche St. Marien“ und „Kanzleigebäude“ sowie in kurzer fußläufiger Entfernung zum historischen und ebenfalls denkmalgeschützten Rathaus. Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Platzraum des Schrangens sowie den östl. angrenzenden Straßenraum der Königstr. mit einer Gesamtfläche von ca. 2.600 qm. Der Schrangen dient als öffentl. Platz vorwiegend dem Aufenthalt sowie der fußläufigen Verbindung zwischen Breite Str. (Fußgängerzone) und Königstr. (u.a. Bushaltstelle). Die heutige Gestaltung des oberen Schrangens (westl. Wettbewerbsbereich) wurde 2013 auf Grundlage der Ergebnisse des 2007 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs “Mitten in Lübeck – Umgestaltung Achse Schrangen bis Klingenberg” hergerichtet. Unterhalb des östl. Schrangens („Unterer Schrangen“) befindet sich das sogenannte Bauteil C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses, welches ein unterirdisches Geschoss zur Verbindung der nördl. und südl. des Schrangens gelegenen Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses darstellt. Seit der Schließung des Karstadt-Warenhauses 2024 und der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss 2026 stehen die Häuser A, B und C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses leer. Für Haus A ist die langfristige Entwicklung derzeit unklar. Gespräche mit privaten Investoren für die weitere Nutzung werden geführt. Das im Süden unmittelbar angrenzende ehemalige Haus B des Karstadt-Warenhauses wird aktuell durch die Hansestadt Lübeck zum sogenannten „Bildungshaus“ umgebaut. Es soll künftig im Mixed-Use-Konzept durch Schul-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen öffentlich genutzt werden. Das unterhalb der Platzfläche des östl. Teils des Schrangen befindliche "Haus C" des ehemaligen Karstadt-Warenhauses wird zu einem Fahrradparkhaus für die Öffentlichkeit und zur Unterbringung erforderlicher Fahrradstellplätze des "Bildungshauses" umgebaut. Die Erschließung erfolgt über eine neu herzustellende Rampenanlage auf dem "Unteren Schrangen" aus Richtung Königstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens dient der "Untere Schrangen" bis voraussichtlich Anfang 2028 als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbauarbeiten des ehemaligen Haus B des Karstadt-Warenhauses zum „Bildungshaus“. Die Planungen zum „Bildungshaus“ und der öffentl. Fahrradtiefgarage und die perspektivischen Entwicklungen im Haus A bilden den Anlass für die Hansestadt Lübeck den Schrangen als öffentlichen Platz neuzugestalten. Die Überplanung des Schrangen inkl. Realisierung einer Einhausung für die Rampe zur künftigen Fahrradparkhaus bietet die Chance, die zentral in der Altstadt gelegenen Fläche auf die künftigen Anforderungen einzugehen, die sich aus den direkt angrenzenden Bauvorhaben sowie dem Strukturwandel der Innenstädte und dem Klimawandel ergeben. Hierzu sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs eine nachhaltige, bedarfsgerechte und qualitätsvolle Platzgestaltung im Bereich des Schrangen und eine baulich-funktional ansprechend integrierte Gestaltungslösung für die Einhausung der Zufahrtsrampe des künftigen Fahrradparkhauses auf dem Schrangen erarbeitet werden. Die Planung, Umsetzung und bauliche Herrichtung des Fahrradparkhauses (Rohbau, Ausbau, technische und funktionale Ausstattung) ist ausdrücklich nicht Teil der Wettbewerbs- und Planungsaufgabe, sondern erfolgt im Zuge des bereits laufenden Planungs- und Bauvorhabens „Bildungshaus“. Seit Januar 2026 wird ein Teilbereich des unteren Schrangen als Baustelleneinrichtungsfläche für das Bauvorhaben „Bildungshaus inkl. Fahrradparkhaus“ genutzt. In diesem Zuge wird Mittig des unteren Schrangen die Rampenanlage als Zufahrt zur künftigen Fahrradtiefgarage hergestellt. Im April 2026 wurde eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt die überprüfen soll, ob verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Erschließung des Fahrradparkhauses erforderlich sind und ggf. der Abschnitt der Königstraße zwischen Fleischhauerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str. in die aktuellen planerischen Überlegungen als Betrachtungsgebiet einbezogen werden muss. Zumindest die Anschlussräume entlang der Königsstr. sind in diesem Verfahren aber mit zu betrachten. Die Planung und die Umsetzung der neuen Platzgestaltung wird durch Mittel der Städtebauförderung finanziert. Folglich gelten grundsätzliche Anforderungen gem. StBauFR 2026 SH, die bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen sind. Demnach sind u.a. Zielgruppenspezifische Belange (siehe A.5.4 StBauFR 2026 SH) sowie Klima- und Umweltschutzbelange (siehe A5.5 StBauFR 2026 SH) im Besonderen zu berücksichtigen und die Vorgaben bei der Vergabe von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen sowie zur baufachlichen Prüfung (siehe A5.6, A.5.7 StBauFR 2026 SH) zu beachten. Bauliche Maßnahmen und Vorhaben sind auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte zu überprüfen und verträglich mit den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu realisieren. Für die Baumaßnahme sind Kosten für Freiflächen (KGr 500) von ca. 1,34 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2028 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im östl. 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Gemeinde SchemmerhofenSchemmerhofenDeadline: Jul 21Die Gemeinde Schemmerhofen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb, die Vergabe der Objektplanung (LPH 1-8) gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021 für die Sanierung der Mühlbachhalle in Schemmerhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-8) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.Stadtgemeinde St. Johann im Pongau: Vergabe „Planungsdienstleistungen zur Gestaltung eines barrierefreien Stadtzentrums" in Losen
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