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Neustadt-Forum "Nikolai Ostrowski" - OSSI - Hoyerswerda; Los 1.12 - Malerarbeiten
Erklärung des Bieters, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit infrage stellen. Dazu zählen u.a. wirksame Berufs- oder Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untreue...
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Erklärung des Bieters, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit infrage stellen. Dazu zählen u.a. wirksame Berufs- oder Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untr...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hoyerswerda
- Published:
- March 03, 2026
- Deadline:
- April 02, 2026
Tender description
Erklärung des Bieters, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit infrage stellen. Dazu zählen u.a. wirksame Berufs- oder Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Brandstiftung oder Umweltvergehen, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, wenn die Strafe mehr als 3 Monate beträgt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Documents and attachments
1 file recorded- EVERGABE_DE_documents.zip
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Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Dies umfasst u.a. wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Brandstiftung, Baugefährdung, Umweltvergehen oder Vorteilsgewährung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, wenn die Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten bedroht ist. - Stadt HoyerswerdaHoyerswerdaDeadline: Feb 20
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Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124 - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzDeadline: May 26
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