Tender description
Los 2a, Staatsanwaltschaft und Gerichte, Strafverfahren Unter dem Titel «Strafverfahren» werden die Geschäfte der Staatsanwaltschaft und derjenigen gerichtlichen Instanzen zusammengefasst, welche für die Beurteilung von strafrechtlichen Verfahren nach der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und der schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO) zuständig sind. Im Kanton St.Gallen sind dies die Staatsanwaltschaft, die Jugendanwaltschaft, das Kantonsgericht (inkl. Anklagekammer), die Kreisgerichte (St.Gallen, Rorschach, Rheintal, Werdenberg-Sarganserland, See-Gaster, Toggenburg, Wil) sowie das kantonale Zwangsmassnahmengericht. Die Strafverfahren richten sich nach Bundesrecht (StPO) und nach kantonalem Recht (EG-StPO, StPV). Die Verfahrensabläufe und -schritte können je nach zuständiger Instanz variieren. Los 2b, Gerichte, Zivilverfahren Unter dem Titel «Zivilverfahren» werden die Geschäfte derjenigen gerichtlichen Instanzen zusammengefasst, welche für die Beurteilung von zivilrechtlichen sowie schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Streitigkeiten nach der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) und den kantonalen Einführungsgesetzen zuständig sind. Im Kanton St.Gallen sind dies das Kantonsgericht, das Handelsgericht und die Kreisgerichte (St.Gallen, Rorschach, Rheintal, Werdenberg-Sarganserland, See-Gaster, Toggenburg, Wil). Die Zivilverfahren richten sich hauptsächlich nach Bundesrecht (ZPO, SchKG) und nach kantonalem Recht. Die Verfahrensabläufe und -schritte können je nach zuständiger Instanz und dem jeweiligen Rechtsgebiet variieren. Los 2b, Gerichte, Verwaltungsverfahren Unter dem Titel «Verwaltungsverfahren» werden die Geschäfte der Verwaltungsrekurskommission (VRKO), des Verwaltungsgerichts (VWGR) und des Versicherungsgerichts (VSGR) zusammengefasst. Das Verwaltungsverfahren richtet sich grösstenteils nach kantonalem Recht. Die Verfahrensabläufe und -schritte variieren je nach der betroffenen Instanz und dem betroffenen Rechtsgebiet, ähneln aber grundsätzlich dem Rechtsmittelverfahren im Zivilverfahren. In der Regel geht einem Geschäft ein Verfahren bei einer Behörde/Institution voraus, welche nicht an die NGV_SG angebunden ist.