Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenTED
Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben - Tragwerksplanung
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 nach §49ff HOAI, Honorarzone III. Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-4), Stufe 2 (LPH 5-6). Besondere Leistungen u.a.: Berechnung tragender Teile, statische Nachweise für Fassaden, Anschlüsse im Stahl-/Holzbau, Beitrag zu Leistungsbeschreibung und LV, Mitwirkung bei Angebotswertung und Kostenansc...
Architecture, Structural Engineering, Geotechnical Surveys, Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Saale-Wipper
- Published:
- June 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 nach §49ff HOAI, Honorarzone III. Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-4), Stufe 2 (LPH 5-6). Besondere Leistungen u.a.: Berechnung tragender Teile, statische Nachweise für Fassaden, Anschlüsse im Stahl-/Holzbau, Beitrag zu Leistungsbeschreibung und LV, Mitwirkung bei Angebotswertung und Kostenanschlag, ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung, Baubegehungen. Zusätzliche Leistung: Erstellung eines Baugrundgutachtens.
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9Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenPlanungsleistungen der Gebäudeplanung (Leistungsphasen 1–9 nach § 34 HOAI) für Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben. Honorarzone III. Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1–4), Stufe 2 (LPH 5–9). Zusätzliche Leistungen: tabellarischer Schnittstellenkatalog, Planungs- und Bauzeitenterminplan, Farb- und Materialkonzept mit Musterbeschaffung, Bemusterungstermine, Objektbeschreibung, Kostenüberwachung mit Soll-Ist-Vergleichen, Abschlussliste mit Verjährungsfristen.Neubau Mensa der Grundschule Alsleben - Tragwerksplanung
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenTragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 - 6 nach § 49 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI Für die Planung sind vorrausichtlich folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 14 (zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2) zu erbringen: - Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners - Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks - Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners - Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten - Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein-stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen - Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von Standsicherheit betref-fenden Einflüssen Zusätzliche Leistungen Für die Planung sind vorrausichtlich folgende zusätzliche Leistungen zu erbringen: - Erstellung eines Baugrundgutachten im Umfang wie es für die Erfüllung der Aufgabe notwendig ist in Anlehnung an die Grundleistungen der Anlage 1 (zu §3) HOAI Punkt 1.3.Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben_ technische Gebäudeausrüstung
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenGegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungungsleistungen der technischer Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 ff. HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 2 und 4 sein. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI Für die Planung sind ggf folgende besondere und zusätzliche Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen: - Planung und Zuarbeit von notwendigen HLS-Leistungen inkl. notwendiger TGA-Leistungen für Fremdgewerke - Planung der TGA – Komponenten an die bestehende Infrastruktur - Schnittstellen- und Nutzerabstimmungen - Regelmäßige Abstimmungstermine mit allen Projektbeteiligten - Erstellung von Bemusterungskatalogen - GEG- Nachweis - Übergabe aller Unterlagen. Präsentation und Vorstellung der Vorplanung beim AG - Ausführliche Präsentation und Vorstellung der Entwurfsplanung beim AG - Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht inkl. Planbeilagen und Übergabe aller Unterlagen.Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule Donauwörth
Landkreis Donau-RiesDonauwörthDeadline: Jun 25Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für Neubau FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule in Donauwörth. Zweistufiges VgV-Verhandlungsverfahren. Stufenweise Vergabe ab LPh 1: Stufe 1 (LPh 1+2), optionale Stufen 2 (LPh 3+4), 3 (LPh 5+6), 4 (LPh 8). Neubau max. 3.950 m² Hauptnutzfläche neben Bestandsschule. Kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.Technische Sammlungen - Denkmalgerechte und energetische Sanierung der Gebäudeflügel E, F, G - Tragwerksplanung
Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenDeadline: Aug 07Die Landeshauptstadt Dresden plant die denkmalgerechte und energetische Sanierung der Gebäudeflügel E, F, G der Technischen Sammlungen. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 sowie Besondere Leistungen mit stufenweiser Beauftragung. Die benötigten Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude, Brandschutz und Fachplanung technische Gebäudeausrüstung erfolgen parallel und werden von der Auftraggeberin eigenständig erbracht bzw. separat vergeben. Es sind die Kostenvorgaben der Auftraggeberin einzuhalten.Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Aug 10Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Sanierung und Erweiterung des 3.+ 4. BA an der Klinik Eichstätt – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6
Kliniken im Naturpark Altmühltal AdöREichstättDeadline: Aug 03Sanierung und Erweiterung der Klinik Eichstätt im 3. und 4. Bauabschnitt: Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI LPH 1-6. Ziel ist die Erweiterung auf 172 Betten, Schaffung einer geriatrischen Einheit und einer Zentralen Elektiven Aufnahme (ZEA) sowie funktionale Neuordnung.Anbau von Klassen- und Förderräumen sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Regionalen Schule Waren West - Los 8.1: Elektroarbeiten - Förderanlagen / Aufzug
Stadt Waren (Müritz)Waren (Müritz)Deadline: Jul 07Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt den Umbau, die Sanierung sowie die Erweiterung der Regionalen Schule Waren/West auf dem Grundstück Friedrich-Engels-Platz 10 in 17192 Waren (Müritz). Ziel ist die Erweiterung des Raumangebots vor dem Hintergrund einer gewachsenen Schülerzahl sowie die Schaffung von Räumlichkeiten, welche den heutigen Anforderungen für ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten gerecht werden und somit einen zukunftsfähigen Schulbetrieb sichern. Das Grundstück befindet sich im westlichen Teil der Stadt Waren (Müritz), Gemarkung Waren, Flur 23, Flurstücke 5/5, 5/6 und 6/3 (teilweise) und wird im Osten von der Thomas-Mann-Straße, im Süden vom Friedrich-Engels-Platz, im Westen von der Clara-Zetkin-Straße sowie im Norden von dem Grundstück der Kita "Friedrich Fröbel" begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 13.120 m2. Die Nachbarschaft ist vorwiegend durch Ein- und Mehrfamilienhäuser (zum Teil als Baudenkmale gelistete Ziegelbauten aus den 30er Jahren) geprägt. Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Technische Gebäudeausstattung - Elektro, hier Förderanlage / Aufzug. Die Baumaßnahme Förderanlage erfolgt im Januar 2027. Grobmassen: 1x Seilbetriebener Personen-Rollstuhl-Aufzug 1x SchachtentrauchungssystemFachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingDeadline: Aug 18Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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