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Neubau Stadtteilhaus, Neue Mitte Moisling in 23560 Lübeck - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-9
Der Rahmenplan sieht für den Baukörper des Stadtteilhauses eine zum Platz geöffnete U-Form vor, die einen halböffentlichen Platz, als Übergang zum Gebäude aufspannt. Um den Quartiersplatz durch eine starke Raumkante besser zu fassen und dem Stadtteilhaus eine starke Präsenz am Platz zu verleihen, wird eine durchgehende Gebäudefassade mit ...
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- Tender
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- Gesundheit Nord gGmbH
- Published:
- August 11, 2026
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Der Rahmenplan sieht für den Baukörper des Stadtteilhauses eine zum Platz geöffnete U-Form vor, die einen halböffentlichen Platz, als Übergang zum Gebäude aufspannt. Um den Quartiersplatz durch eine starke Raumkante besser zu fassen und dem Stadtteilhaus eine starke Präsenz am Platz zu verleihen, wird eine durchgehende Gebäudefassade mit einer großzügigen, zweigeschossigen Eingangsgeste zu einem innenliegenden Atrium vorgesehen, welches als halböffentliche Zone bespielt werden kann und als Foyer dient. Die klare städtebauliche Figur wird in der Grundrissstruktur fortgesetzt. Der Skelettbau sieht eine größtmögliche Flexibilität und Nutzungsoffenheit vor, damit das Haus sämtlichen Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht wird. Um das zentrale öffentliche Atrium gliedern sich die unterschiedlichen Nutzungen. Technik- und Nebenräume werden am Atrium in einem Kern zusammengefasst, sodass die Fassade freigestaltet werden kann. Die offene, umlaufende Fassade betont somit die Öffentlichkeit des Gebäudes im Stadtkern und unterstreicht den einladenden Charakter des Stadtteilhauses. Das Gebäude ist als Holzskelettbau konzipiert, um den Nutzenden eine größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen und zukünftige Veränderungen an Raumbedarfe einfach umsetzbar zu machen. Das Grundgerüst besteht aus Massivholzstützen, sowie Haupt- und Nebenträgern aus Brettschichtholz und eine Brettsperrholzdecke. Die gerasterte Fassade mit vorgehängten Elementen macht die Flexibilität, Modularität und Einfachheit der Gebäudestruktur ablesbar. Durch den Einsatz von recycelten Materialien aus dem abzubrechenden Gebäudebestand verankert sich das Stadtteilhaus im Quartier und besticht durch seine besondere ortsverbundene Identität. Die zurückzubauenden Gebäude mit Mauerwerksfassaden sollen teilweise recycelt werden, um die Geschichte des Ortes weiterleben zu lassen und den Einsatz von grauer Energie zu minimieren. Aus den Bestandsfassaden werden vor dem Abriss großflächige Mauerwerkselemente herausgeschnitten, zwischengelagert und später als vorgehängte Elemente in der Fassade wiederverbaut. Der Bodenbelag kann ebenfalls über Zuschläge aus dem Bestandsklinker ergänzt werden, wodurch eine einzigartige Ästhetik durch recycelte Baustoffe entsteht. Grundlage für die anstehende Planung ist das Ergebnis eines hochbaulichen Wettbewerbs. Eine umfassendere Beschreibung der Maßnahme ist dem Anschreiben zu entnehmen. Die Honorarangebote werden nach folgender Berechnungsmethode bewertet: Das günstigste Angebot wird mit 25 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Das zu beauftragende Leistungsbild umfasst: - Leistungsphase 2+3 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI; - Leistungsphasen 4-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches (LPH 2) als optionale Besondere Leistung; - Mitwirkung bei einer vertieften Kostenberechnung (LPH 3) als optionale Besondere Leistung; - Fortschreiben des Raumbuchs (technischer Teil) in der Leistungsphase 3 als optionale Besondere Leistung; - Erarbeitung der Wartungsplanung und -organisation (LPH 6) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Ausschreibung von Wartungsleistungen (LPH 6) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LPH 7) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Fortschreibung der Ausführungsplanung/-pläne bis zum Bestand (LPH 8) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Weitere Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
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Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH Sanierungsträger der Hansestadt LübeckLübeckDer Rahmenplan sieht für den Baukörper des Stadtteilhauses eine zum Platz geöffnete U-Form vor, die einen halböffentlichen Platz, als Übergang zum Gebäude aufspannt. Um den Quartiersplatz durch eine starke Raumkante besser zu fassen und dem Stadtteilhaus eine starke Präsenz am Platz zu verleihen, wird eine durchgehende Gebäudefassade mit einer großzügigen, zweigeschossigen Eingangsgeste zu einem innenliegenden Atrium vorgesehen, welches als halböffentliche Zone bespielt werden kann und als Foyer dient. Die klare städtebauliche Figur wird in der Grundrissstruktur fortgesetzt. Der Skelettbau sieht eine größtmögliche Flexibilität und Nutzungsoffenheit vor, damit das Haus sämtlichen Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht wird. Um das zentrale öffentliche Atrium gliedern sich die unterschiedlichen Nutzungen. Technik- und Nebenräume werden am Atrium in einem Kern zusammengefasst, sodass die Fassade freigestaltet werden kann. Die offene, umlaufende Fassade betont somit die Öffentlichkeit des Gebäudes im Stadtkern und unterstreicht den einladenden Charakter des Stadtteilhauses. Das Gebäude ist als Holzskelettbau konzipiert, um den Nutzenden eine größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen und zukünftige Veränderungen an Raumbedarfe einfach umsetzbar zu machen. Das Grundgerüst besteht aus Massivholzstützen, sowie Haupt- und Nebenträgern aus Brettschichtholz und eine Brettsperrholzdecke. Die gerasterte Fassade mit vorgehängten Elementen macht die Flexibilität, Modularität und Einfachheit der Gebäudestruktur ablesbar. Durch den Einsatz von recycelten Materialien aus dem abzubrechenden Gebäudebestand verankert sich das Stadtteilhaus im Quartier und besticht durch seine besondere ortsverbundene Identität. Die zurückzubauenden Gebäude mit Mauerwerksfassaden sollen teilweise recycelt werden, um die Geschichte des Ortes weiterleben zu lassen und den Einsatz von grauer Energie zu minimieren. Aus den Bestandsfassaden werden vor dem Abriss großflächige Mauerwerkselemente herausgeschnitten, zwischengelagert und später als vorgehängte Elemente in der Fassade wiederverbaut. Der Bodenbelag kann ebenfalls über Zuschläge aus dem Bestandsklinker ergänzt werden, wodurch eine einzigartige Ästhetik durch recycelte Baustoffe entsteht. Grundlage für die anstehende Planung ist das Ergebnis eines hochbaulichen Wettbewerbs. Eine umfassendere Beschreibung der Maßnahme ist der Anlage Anschreiben zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen, die in der Zeit zwischen dem 22.12.2025 und dem 02.01.2026 erst wieder ab dem 05.01.2026 bearbeitet werden. Die Honorarangebote werden nach folgender Berechnungsmethode bewertet: Das günstigste Angebot wird mit 21 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Das zu beauftragende Leistungsbild umfasst: - Leistungsphasen 1-3 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI; - Leistungsphasen 4-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Leistungsphase 8 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Weitere Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.Demokratieort neu leben - Rathaus wird Quartiershaus - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8
Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH Sanierungsträger der Hansestadt LübeckLübeckDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in § 3 des Vertragsmusters genannten Leistungen: Grundleistungen: - Leistungsphasen 1-3 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8; - Leistungsphasen 4-9 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster Optionale besondere Leistungen: - Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; - Qualitätssicherung während der Bauphase; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 3; - Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 5 bis 8; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern; - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung in Lph. 2 und 3 nach HOAI; - Mitwirken bei der Aufstellung Brandschutzmatrix; - Bestandsaufnahme; - Bemusterungskatalog TGA; - Ausschreibungszeichnungen; - Vorgaben und/oder Änderungen des BOA einarbeiten; - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand; - Vertiefte Preisprüfung nach VOB und dem Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz; - Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen UmseNeubau Feuerwehrgerätehaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDeadline: Aug 10Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem ca. 40.000 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik). Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus wird voraussichtl. vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Landkreis FreisingFreisingDeadline: Sep 08Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudes Deichkrone Neuwied - Technische Ausrüstung ALG 1-6 gem. § 55 HOAI 2021
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedDie Auftraggeberin plant die Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudes Deichkrone in Neuwied. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Das Verfahren wird durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern, die gemäß der bekanntgemachten Eignungsund Auswahlkriterien am besten geeignet sind. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird ein Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird in voraussichtlich drei Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Anpassung der Anzahl der Verhandlungsrunden sowie insbesondere die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden vor: 1. Stufe: Bewerbungsverfahren: Es wird gem. VgV ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis sollen drei Bewerber ausgewählt werden, welche zur weiteren Teilnahme am Verfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 2. Stufe: In der 2. Stufe werden die Bieter zur Abgabe eines vollständigen Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber wird die Angebote formal prüfen. Für Nachforderungen verbleibt es bei § 56 Abs. 3 VgV. In einem weiteren Schritt werden die Angebote inhaltlich vorgeprüft. Die Bieter werden zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin eingeladen, an dem sie ihre Leistungsfähigkeit anhand einer auf die Zuschlagskriterien bezogenen Bieterpräsentation darstellen sowie für vertragliche und sonstige Verhandlungen zur Verfügung stehen. Ein von der Auftraggeberin zusammengestelltes Gremium nimmt die Wertung anhand der Zuschlagsmatrix vor. 3. Stufe: Die Bieter werden zur letztverbindlichen wirtschaftlichen Angebotsabgabe unter Berücksichtigung aller Angebotsbestandteile aufgefordert. Anschließend erfolgen die finale Wertung sowie die Vergabeentscheidung des Auftraggebers.
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