Stadt Konstanz, Personal- und Organisationsamt-Zentrale VergabestelleKonstanzTED
Neubau Kita und Grundschule und Einfeldsporthalle - Fachplanerleistung Bauphysik
Fachplanerleistung Bauphysik gem. § 3 Abs.1 HOAI, i.V.m. Anlage 1.2, LPH 1-7, inkl. Besondere Leistungen der LPH 2, 4, 8, 9 für Neubau Kita und Grundschule und Einfeldsporthalle.
Building Physics
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- Stadt Konstanz, Personal- und Organisationsamt-Zentrale Vergabestelle
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- July 19, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Building Physics
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Fachplanerleistung Bauphysik gem. § 3 Abs.1 HOAI, i.V.m. Anlage 1.2, LPH 1-7, inkl. Besondere Leistungen der LPH 2, 4, 8, 9 für Neubau Kita und Grundschule und Einfeldsporthalle.
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Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Aug 10Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen für die Bauphysik der LPH 1-7, inkl. Besonderer Leistungen LPH 5 und 8 nach HOAI für das v.g. Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (konkrete Anforderungen, siehe Anlagen: Mindestanforderungen und 4.1 Befähigung) 1. Wirtschaftliche und finanzielle (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: mindestens 130.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) zwei Referenzen: Benennung von Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren b) berufliche Qualifikation - Mindestens ein Ingenieur mit der für die Auftragsvergabe erforderlichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Nach Zuschlag bis Juni 2029 VII. Zuschlagskriterien: 60 Prozent Honorar, 40 Prozent Qualifikation (siehe Wertungsmatrix) VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Bauphysik Wärmeschutz Akustik Raumakustik Bauakustik SchallschutzVergabebekanntmachung: Tragwerksplanung und Bauphysik, Neubau der Umkleide- und Tribünenanlage, Sportpark Glashütter Weiher in Stolberg (Rhld.)
Kupferstadt Stolberg (Rhld.)StolbergGegenstand der Ausschreibung ist die fachübergreifende Planung der Tragwerksplanung (LPH 1 bis 6) und der Bauphysik (LPH 1 bis 8). Die Beauftragung erfolgt stufenweise Besondere inhaltliche Schwerpunkte: Tragwerksplanung: Konstruktive Bewältigung der Hanglage und der Gründungssituation in Weihernähe. Die Planung erfolgt mittels 3D-Modell (BIM) inklusive Attribuierung der Bauteile. Bauphysik (Wärmeschutz): Nachweise und Beratung zur Erfüllung der strengen SKS-Förderbedingungen (KfW-55-Standard). Dies beinhaltet eine dynamische energetische Simulation zur optimalen Auslegung der Wärmepumpenanlagen. Bauphysik (Akustik): Planung der Bau- und Raumakustik für die Funktionsräume und das Vereinsheim zur Gewährleistung eines hohen Nutzungskomforts. Nachhaltigkeit: Beratung zu gesunden Baumaterialien und Überprüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Förderantrag. Prüfwesen: Erbringung von Leistungen als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz gemäß LBO NRW (stichprobenhafte Kontrollen).Ex Post: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Tragwerksplanung und Bauphysik
Samtgemeinde ZevenZevenZiel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereitstellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten. Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§§ 53 ff. HOAI) und der Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1; Ziffer 1.2.2.). Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt. Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 (bzw. 4 bis 7 bei der Bauphysik) beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).VgV Bauphysik - Neubau Betriebsgebäude Wasserwerk Leutkirch i.A.
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung LeutkirchLeutkirchDeadline: Sep 08Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu plant den Neubau des Wasserwerks bestehend aus Verwaltung, Werkstätten und Fahrzeughalle. Derzeit befindet sich das Wasserwerk auf dem Gelände des Bauhofs an der Brühlstraße. Weil am derzeitigen Standort der Neubau eines Feuerwehrhauses geplant ist und der Bauhof daher an anderer Stelle (südlich der Kläranlage) neu gebaut wird, muss auch ein neuer Standort für das Wasserwerk gefunden werden. Hierzu wurde eine Standortuntersuchung vorgenommen. Der Standort Tautenhofer Straße nordöstlich des bestehenden Pumpwerks an der Rauns setzte sich im Gemeinderat durch, da die Erschließung (Strom, Wasser) bereits vorhanden ist. Auch die verkehrliche Anbindung / Erreichbarkeit und die betrieblichen Synergien an diesem Standort sind hoch. Entsprechend der Rückmeldung des LRA zur Bauvoranfrage muss der Abstand zur alten Schutzzone II des Brunnens eingehalten werden, demnach ist der Neubau entsprechend abzurücken. Der Standort Rauns bietet auch die Möglichkeit aufgrund der zentralen Lage im Versorgungsnetz sowie dem bestehenden Ersatzversorgungsbrunnen Rauns ein Blackoutkonzept bzw. eine netzgebundene Notversorgung für fast das komplette Gemeindegebiet von diesem Standort aus zu entwickeln. Durch die Stadt Leutkirch wurden bereits ein Raumkonzept sowie ein Entwurf erarbeitet, der noch bis einschließlich LPH 4 durch die Stadt weitergeführt wird. Es ist ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Sozialeinrichtungen, Werkstätten und Lager geplant. Weiterhin sind ein Kaltlager für Rohre sowie eine Fahrzeughalle/Garagen vorgesehen. Die für den Betrieb essenziellen Fahrzeuge bzw. die wegen der Einsatzfähigkeit frostfrei stehen müssen (z. B. Tankanhänger) sollen dabei in der Durchfahrtshalle stehen (Hängerbetrieb, Rangierarbeiten, Beladung). Die restlichen Fahrzeuge können im Bereich Betriebshof überdacht abgestellt werden. Die BGF (R) beträgt ca. 1.900m², die BGF (S) ca. 335m² für Überdachungen. Für bauphysikalischen Nachweis- u. Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.2, LPH 1-7, optional 8-9 als besondere Leistung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro auch mit Erfahrungen im Holz- oder Holzhybridbau gesucht. Die geforderten Leistungen umfassen: 1. Thermische Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung inkl. Blower-Door-Test 2. Bauakustik 3. Raumakustik. Es wird eine Beratung zum energetischen Konzept/Heizkonzept erwartet (3 Varianten inkl. Kosten). Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
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