Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnTED
Neubau Justizzentrum Köln, Planungsleistungen Schadstoffsanierung und Abbruch
Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und e...
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- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
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- August 05, 2026
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Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels durch die Stadt Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Zur Umsetzung des Neubaus des Justizzentrums soll der erste Bauabschnitt im östlichen Baufeld entstehen. Auftragsgegenstand ist die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Abbrucharbeiten für das Bestandsgebäude der Staatsanwaltschaft und des Parkhauses der Justiz als Teil des Justizzentrums Köln. Der Abriss erfolgt im Vorfeld des 01. Bauabschnittes (Baufeld Ost). Das Grundstück ist für die Übergabe an ein Neubauprojekt für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts vorzubereiten. Dabei sind die einschlägigen Regeln der Technik anzuwenden und die Anforderungen an die Nachhaltigkeit zu beachten. Die westlich angrenzenden Gerichtsgebäude sowie das östlich gelegene und ebenfalls für die Gerichte genutzte Interimsgebäude werden während der Abbrucharbeiten weiterhin in vollem Umfang genutzt. Im Rahmen der Planung sind daher möglichst erschütterungsarme Verfahren für den Abbruch zu berücksichtigen. Ferner sind Maßnahmen für den Staubschutz im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnPrüfung der Tragwerksplanung für den Neubau des Justizzentrum in Köln , 1. BA (Baufeld Ost). Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Figur geklärt. Ziel des hochbaulichfreiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs war es, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung über ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne NUF 7 und ohne Stellplatzflächen) darzustellen. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase, ausgehend von einem BNB-Standard "Silber", anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektabwicklung unter Zuhilfenahme der BIM-Methode erfolgen. Das große Bauvolumen muss in Bauabschnitten sukzessive entwickelt werden, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Auftragsgegenstand sind die Leistungen zur Prüfung der Tragwerksplanung für den ersten Bauabschnitt (Baufeld Ost).BLB NRW Köln / Justizzentrum Köln / Nutzermanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnIn Köln soll auf Beschluss des Justizministeriums und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Justizzentrum an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße gebaut werden. Das Kölner Justizzentrum wird das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Köln ("die Nutzer") umfassen, es wird mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens sein. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke des bestehenden Justizzentrums Luxemburger Straße, der Staatsanwaltschaft Köln, des zwischen Staatsanwaltschaft und Rudolf-Amelunxen-Straße gelegenen Parkplatzes und die Hans-Carl-Nipperdey-Straße selbst. Derzeit befindet sich die Planung durch den Generalplaner HPP für den Bauabschnitt 1 in der Vorplanung (Lph 2, gem. HOAI). Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beabsichtigt Leistungen der Nutzerkoordination zu vergeben und bittet für diese Aufgabe um Angebote. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Nutzerkoordinators darin, die notwendige Einbindung der Nutzer in den Planungs- und Bauprozess zu unterstützen und zu organisieren. Diese Einbindung erfolgt derzeit über einen Nutzer-Jour-Fix (ca 10 bis 15 Teilnehmern) alle 14 Tage. Ebenfalls alle 14 Tage im Wechsel findet der Planungs-Jour-Fix (Auftraggeber, Projektsteuerer, Planer) statt. Leistungsumfang umfasst die Teilnahme und das aktive Mitwirken an beiden Jour-Fix Runden. Wesentlich dabei ist, dass alle, die Nutzer betreffenden Sachverhalte und notwendige Entscheidungen unter Beachtung der bereits vereinbarten Schnittstellen, so aufbereitet und vermittelt werden, dass die Planungs- und Bauleistungen seitens der Nutzer akzeptiert und befürwortet werden. Notwendige Entscheidungen der Nutzer sind entsprechend der Erfordernisse fristgerecht vom Nutzermanager in die Planungs- und Bauprozesse zurückzuspielen. Die bisher etablierten projektspezifischen Organisationsvorgaben für das Nutzerprojektmanagement werden vom Nutzerkoordinator gesichtet und ggfls. an eine nutzerspezifische Kommunikationsstruktur angepasst. Ein Entscheidungs- und Änderungsmanagement ist, sofern noch nicht erfolgt, mit den Nutzern zu vereinbaren. Terminliche Vorgaben sind entsprechend des Steuerungsterminplans der Projektsteuerung (PD) zu berücksichtigen. Beide Jour-Fix Runden (Auftraggeber-JF und Nutzer-JF) werden derzeit durch den Projektsteuerer (PD) initiiert und vorbereitet (versenden der Einladungen und abstimmen / versenden der jeweiligen Tagesordnungen). Diese Leistungen verbleiben bei der Projektsteuerung. Ebenso verbleibt die Protokollierung des AG -Jour-Fix bei der Projektsteuerung. Die Protokollierung und Moderation des Nutzer-Jour-Fix geht dagegen auf den Nutzerkoordinator über. Sollten über die beiden Jour-Fix Runden hinaus weitere Abstimmungsrunden zwischen Nutzern und Nutzerkoordinator notwendig werden, so übernimmt der Nutzermanagement diese (inkl. der Dokumentation). Der BLB plant, dass 2026 die Leistungsphase 2 abgeschlossen werden soll, so dass in dieser Phase die geplanten baulichen Maßnahmen mit den Nutzererwartungen, unter Beachtung der bereits vereinbarten Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten) abzustimmen sind.BLB NRW K/ Köln/ Neubau JVA Köln/Baufeldvorbereitung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnDeadline: Sep 29Auftragsgegenstand ist eine vollumfängliche Baufeldvorbereitung im Bereich Ost,- und Teilbereich Süd der Erweiterungsfläche Neubau der JVA Köln. Der Auftrag beinhaltet das Abräumen der Fläche inkl. Wurzelstockziehen. Die Flächen wurden bereits gerodet. Zur Vorbereitung von Kampfmittelsondierungen ist im Bereich Baufeld Ost sowie im Bereich der im Baufeld Süd anzulegenden Baustraßen die Flächen bis auf den gewachsenen Boden abzutragen. Ein entsprechendes Planum zur Sondierung ist herzustellen. Der Boden ist mit Fremdkörpern, wie Mauer,- und Betonresten, durchmischt. Der ausgehobene Boden ist entsprechend aufzubereiten und anschließend nach Angabe der Planung / Bauleitung in vorgegebener NN-Höhe wieder einzubauen und zu verdichten. Die Baustellenzufahrt an der Butzweilerstraße ist mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen herzustellen. Zukünftige Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Baustraßen sind herzustellen. Die Maßnahmen werden durch einen vom AG gestellten Bodengutachter begleitet. Der AN liefert die für die Ausführung seiner Arbeiten seine notwendige Baustelleinrichtung. Die Baufeldvorbereitung findet außerhalb des Sicherheitsbereiches der JVA Köln statt. Dennoch sind in der beiliegenden Bau,- und Montageordnung der JVA Köln die Voraussetzungen für das Betreten und Befahren der Baustelle gesondert geregelt.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Oct 12Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.
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