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Neubau Hallenbad Iphofen – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) ● stufenweise Beauftragungder Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl.zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitekten...
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- Stadt Iphofen
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- May 28, 2026
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Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) ● stufenweise Beauftragungder Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl.zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zumVerwendungsnachweis (weitere Stufe) (beabsichtigte Förderprogramme werden mit Einladungin Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- undFördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragungmit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keinePlanungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. EineVariantenbetrachtung einschl. grober Kostenprognose liegt vor. ● Der AG geht davon aus,dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagenabgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.
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8Neubau Hallenbad Iphofen – Objektplanung Freianlagen
Stadt IphofenIphofenObjektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 (LPH 1-9), stufenweise Beauftragung: zunächst Stufe 1 mit LPH 1+2 inkl. Besonderer Leistungen. Weitere Stufen (LPH 3+4 etc.) optional, abhängig von Finanz- und Fördermitteln. Besondere Leistungen: Beratung bei Förderverfahren und Mitwirken am Verwendungsnachweis. Keine vorherigen Planungsleistungen erbracht. Honorar frei vereinbar, Orientierungswerte der HOAI 2021.Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Stadt IphofenIphofenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) ● stufenweise Beauftragungder Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur inALG 1 erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörigerBesonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zumVerwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogramme werden mitEinladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung derFinanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie dieBeauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurdennoch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLSerbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den imVgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung BWT
Stadt IphofenIphofenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung BWT(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) Für die Anlagengruppen nach §53 HOAI ALG 7 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3und 5 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) |vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufengem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten desAG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw.Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogrammewerden mit Einladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen,besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI FachplanungTechnische Ausrüstung BWT erbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphasenach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Tragwerksplanung
Stadt IphofenIphofenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff) ● stufenweise Beauftragungder Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl.zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMIngenieurvertrag ● Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung / IngenieurtechnischeKontrolle – Bewehrungsabnahme | Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle– Holzverbindungen (optional, sofern erforderlich) | Nachweis Feuerwiderstandsdauertragender Bauteile ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- undFördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragungmit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden noch keinePlanungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. ● Der AG gehtdavon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegendenUnterlagen abgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.Neubau Hallenbad Iphofen – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Stadt IphofenIphofenFachplanung Technische Ausrüstung ELT nach HOAI 2021, Anlagengruppen 4+5, für Neubau Hallenbad Iphofen. Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1-3 und 5-9 (LPH 4 nur für HLS). Besondere Leistungen: Beraten bei Förderverfahren und Mitwirken am Verwendungsnachweis. Keine vorherigen ELT-Planungsleistungen erbracht.Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenDeadline: Jul 28Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Sanierung Altes Rathaus, Bamberg Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des FinanzreferatesBambergVerfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff.) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 9 - vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Besondere Leistungen - LPH 1: a) Erstellen eines Raumprogramms - LPH 2 a) Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Kostengruppen und Gewerken b) Entwickeln eines Raumbuchs als Grundlage für alle am Bau Beteiligten zur Definition von Qualitäten, techn. und gestalterischen Zielen für die Planung, Kostenermittlung, Ausschrei-bung und Abrechnung c) Erstellung eines Konzeptes zur Baulogistik unter Berücksichtigung der Erschwernisse der Lage (Wasser, Brücken, Altstadtlage, etc.) d) Bearbeitung und Abstimmung Protokoll BNB zur Festlegung der einzuhaltenden Kriterien - LPH 3 a) Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach Kostengruppen und nach Positionen einzelner Gewerke b) Fortschreiben und Ergänzen des Raumbuches zur Aufklärung der Einzelpositionen der Kostenberechnung c) Fortschreiben des Konzeptes Baulogistik d) Mitwirken bei der Erstellung der Unterlagen der Förderanträge - LPH 5 a) Aufstellen und Fortschreiben eines Entsorgungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Schadstoffgutachter - LPH 8 Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises über die Grundleistungen hinaus (insb. Aufteilung der Kosten anch Förderfähigkeit) a) Zuarbeit zur Erstellung der mind. jährlichen Zwischenberichte für die Fördergeber zum Stand der Baumaßnahme Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Es werden umfassende Kenntnisse in der Denkmalpflege und von historischen Bauweisen vorausgesetzt, ebenso langjährige Erfahrungen als Tragwerksplaner in der Planung und Ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Sanierung vergleichbarer Denkmäler. Neben der strukturierten Analyse von Schäden und deren fachgerechte Sanierung werden hohe Ansprü-che an die konstruktive Umsetzung der Gestaltungsvorstellungen der Objektplanung gestellt. Die Sanierung bzw. Instandsetzung der denkmalgeschützten Gebäudestruktur muss unter Berücksichti-gung der denkmalpflegerischen Belange erfolgen. Die Aufgabenstellung erfordert als Grundvoraussetzung eine enge Zusammenarbeit der Objektplanung mit weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten (z.B. Fachplaner für die Technische Ausrüstung, Außenanla-genplaner, Restauratoren verschiedener Fachrichtungen, Amtswerkstätten und Vertretern des Denkmal-schutzes BlfD / UDB), Gutachtern und Sonderfachleuten (z.B. Schadstoff, Holzschutz, Bauforschung, Bau-physik, Brandschutz, Geologen, SiGeKo, usw.)) sowie die Einarbeitung von Fachbeiträgen, Planungen und Gutachtern anderer fachlich Beteiligter.CERI2 - Objektplanung Gebäude und Innenraum
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.DresdenDeadline: Jul 02Der Auftragnehmer erbringt Grundleistungen für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen gemäß § 34 HOAI, einschließlich besonderer Leistungen, die im Honorarangebot enthalten sind.
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