Gemeinde ZaberfeldZaberfeldTED
Neubau Feuerwehr Zaberfeld: VgV-Verfahren Tragwerksplanung nach §51
Die Gemeinde Zaberfeld besteht aus den Ortsteilen Zaberfeld, Michelbach, Ochsenburg und Leonbronn. Sie beabsichtigt die einzelnen Ortsfeuerwehren zu einem zentral gelegenen Feuerwehrhaus mit 6 Stellplätzen, am westlichen Ortsrand von Zaberfeld zusammenzuführen. Das Grundstück liegt an einem nach Norden ansteigenden Hang. Die Planung setzt...
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- Gemeinde Zaberfeld
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 30, 2026
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Die Gemeinde Zaberfeld besteht aus den Ortsteilen Zaberfeld, Michelbach, Ochsenburg und Leonbronn. Sie beabsichtigt die einzelnen Ortsfeuerwehren zu einem zentral gelegenen Feuerwehrhaus mit 6 Stellplätzen, am westlichen Ortsrand von Zaberfeld zusammenzuführen. Das Grundstück liegt an einem nach Norden ansteigenden Hang. Die Planung setzt das Gebäude auf einem begradigten Plateau, in ausgemittelter Geländehöhe. Die Baukonstruktion wird in Holzhybridbauweise im Sinne eines funktionalen Zweckbaus in zeitloser Eleganz und mit minimierter Instandhaltung geplant. Der Übungsturm aus Stampfbeton wird entgegen der Wettbewerbsplanung freigestellt und an die Südostecke des Grundstücks versetzt. Das kompakte, flächen- und kubaturoptimierte Gebäude, die Anordnung der unterschiedlichen Funktionsbereiche, in hochgedämmter, wärmebrückenfreier Ausführung sowie die natürliche Belichtung mit außenliegendem Sonnenschutz und Querlüftungsmöglichkeiten bilden die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Umsetzung und ein verbrauchsoptimiertes Energiekonzept. Die klare Trennung von beheizten Räumen (Büro, Verwaltung, Versammlungsräume) und niedertemperierten Räumen (Fahrzeughalle) und der Verzicht auf die Überbauung der Fahrzeughalle reduziert Kosten und den Ressourcenverbrauch sowohl bei der Herstellung als auch beim Betrieb des Gebäudes. In Verbindung mit entsprechender PV-Nutzung der Dachflächen wird die Umsetzung eines Plus-Energiegebäudes bzw. eines CO²-neutralen Betriebs angestrebt. Nach der erfolgten Durchführung eines Planungswettbewerbs wird nun der Entwurf des 1. Preises weitergeplant. Ziel ist weiter, ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das im Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung die Anforderungen der Ausloberin einhält.
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6Neubau Feuerwehr Zaberfeld: VgV-Verfahren Technische Ausrüstung nach §55 für die KG 410 - 480
Gemeinde ZaberfeldZaberfeldDeadline: Jun 30Nach der erfolgten Durchführung eines Planungswettbewerbs wird nun der Entwurf des 1. Preises weitergeplant. Ziel ist weiter, ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das im Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung die Anforderungen der Ausloberin einhält. Das Grundstück liegt an einem nach Norden ansteigenden Hang. Die Planung setzt das Gebäude auf einem begradigten Plateau, in ausgemittelter Geländehöhe. Die Baukonstruktion wird in Holzhybridbauweise im Sinne eines funktionalen Zweckbaus in zeitloser Eleganz und mit minimierter Instandhaltung geplant. Der Übungsturm aus Stampfbeton wird entgegen der Wettbewerbsplanung freigestellt und an die Südostecke des Grundstücks versetzt. Das kompakte, flächen- und kubaturoptimierte Gebäude, die Anordnung der unterschiedlichen Funktionsbereiche, in hochgedämmter, wärmebrückenfreier Ausführung sowie die natürliche Belichtung mit außenliegendem Sonnenschutz und Querlüftungsmöglichkeiten bilden die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Umsetzung und ein verbrauchsoptimiertes Energiekonzept. Die klare Trennung von beheizten Räumen (Büro, Verwaltung, Versammlungsräume) und niedertemperierten Räumen (Fahrzeughalle) und der Verzicht auf die Überbauung der Fahrzeughalle reduziert Kosten und den Ressourcenverbrauch sowohl bei der Herstellung als auch beim Betrieb des Gebäudes. In Verbindung mit entsprechender PV-Nutzung der Dachflächen wird die Umsetzung eines Plus-Energiegebäudes bzw. eines CO²-neutralen Betriebs angestrebt.Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Jul 21Tragwerksplanung LPH 2-6 gem. HOAI Par.51, für den Neubau Gerätehaus der FF Allach Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer in einem genehmigten Raumprogramm geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1,2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderung. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).Neubau Feuerwehrgerätehaus Haselünne - Fachplanung Tragwerksplanung
Stadt Haselünne(LK Emsland)HaselünneDie Stadt Haselünne beabsichtigt ein neues Feuerwehrgerätehaus mit 9 Feuerwehrboxen an der Zufahrt zwischen B213 und Andruper Straße zu bauen. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses in Haselünne wird von der Stadt Haselünne zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan für den neuen Standort soll im März 2026 beschlossen werden. Die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung wird durch den Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Haselünne erstellt. Der Neubau umfasst unter anderem folgende Bereiche: • Fahrzeughalle Stellplätze für Einsatzfahrzeuge mit ausreichenden Bewegungs- und Sicherheitsflächen sowie direktem Zugang zu den Funktionsräumen. • Funktions- und Sozialräume Umkleideräume (Schwarz-Weiß-Trennung), Sanitärbereiche, Duschen sowie Aufenthalts- und Bereitschaftsräume für die Einsatzkräfte. • Einsatz- und Verwaltungsbereiche Einsatzzentrale, Funk- und Besprechungsräume, Büros für Führungskräfte und Verwaltung. • Ausbildungs- und Schulungsräume Schulungs- und Mehrzweckräume für Ausbildung, Übungen und Versammlungen. • Technik- und Lagerräume Werkstätten, Lagerflächen für Geräte, Material und persönliche Schutzausrüstung. Gebäudetechnik: • die Gebäudetechnik soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik) • langlebige und wartungsarme Materialien • wirtschaftlicher Betrieb über den gesamten Lebenszyklus Notstromeinspeisung: • Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen.Erweiterung Grundschule am Welchenberg Neuenhausen in Grevenbroich | Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Grundschule am Welchenberg Neuenhausen in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die Schule soll um einen Anbau erweitert und der Bestand (teilweise) umgebaut werden. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Erweiterung von Unterrichtsräumen mit Inklusionsräumen, Räumen für Lehrmittel, Verwaltungsräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, der Bibliothek, einer Mensa mit anschließendem Speiseraum und Nebenräumen. Hierfür ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von 305 m² entsprechend des Raumprogramms. Für die Planung der Unterrichtsräume/ OGS-Räume ist von einer Einzügigkeit (Ausnahme 3. Klasse zweizügig) auszugehen. Teils lassen sich die Räume des gesamten Raumprogramms im Bestand mittels einer baulichen Umnutzung und Sanierung umsetzen, dies ist zu untersuchen. Die weiteren Flächen sollen durch einen Neubau oder auch Ersatzneubau ergänzt werden. Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Auch soll die Erweiterung barrierefrei geplant und umgesetzt werden. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb der Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 5.975.000,00 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).Neubau Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, Halle (Saale) - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung - VgV 78-25
Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg (AIB Magdeburg) - zentrale BeschaffungsstelleMagdeburgMit der Errichtung des Zukunftszentrums soll eine national und international vernetzte öffentliche Plattform geschaffen werden, die basierend auf den drei Säulen Forschung, Kultur und Dialog interdisziplinär zu Transformationsprozessen, Fragen der Demokratie und des Zusammenhalts in Deutschland und Europa arbeitet. Das Raumprogramm umfasst eine multifunktionale Nutzung mit den verschiedenen Funktionsbereichen Campus, Veranstaltung, Ausstellung, Bildung, Gastronomie, Shop, Büro und Logistikflächen. Der Siegerentwurf aus dem Planungswettbewerb mit Preisgericht vom 30.04.2025 ist hinsichtlich des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß HOAI und in Abstimmung mit den Projektbeteiligten auszuarbeiten. Im Fokus der Planungsaufgabe stehen neben der Umsetzung des Siegerentwurfes unter anderem: • Planung unter Beachtung der Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR) • Planerische Umsetzung des Low-Tech-Prinzips • Planung des Tragwerks in Hybrid-Bauweise (Holz-Stahlbeton) • Gold-Standard nach Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) • Planungsprozess mit BIM • Hohe Qualität der Ausarbeitung der Planungsaufgabe • Hoher Anspruch an Kommunikations- und AbstimmungsbereitschaftNeubau Hallenbad Jülich | Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI
Stadtwerke Jülich GmbHDie Stadtwerke Jülich GmbH plant den Neubau des Hallenbades in Jülich, der das derzeit geschlossene alte Hallenbad ersetzen soll. Mit dem Bau eines neuen, modernen Hallenbades soll im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Jülich nicht nur ein infrastruktureller Anreiz für die Entscheidung zur Neuansiedlung von Familien gesetzt werden, sondern auch dem demographischen Wandel, der Integration, der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen werden. Hierbei stehen insbesondere im Vordergrund die Schwimmfähigkeit über alle Alters- und Sozialgruppen hinweg zu steigern, Sport-, Lern-, oder Gesundheitsaspekte transparent und erlebbar zu machen und damit die Bildung eines generationsübergreifenden, barrierefreien, interkulturellen gesellschaftlichen Raumes zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu schaffen. Darüber hinaus wird mit dem Neubau auch dem Leitbild des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie der Nachhaltigkeit gefolgt werden. Der wesentliche Fokus bei dem Neubau liegt in dem Aspekt eines Schwimmangebotes für alle Gruppen. Die Rangfolge dabei bildet Fähigkeit schwimmen zu lernen. Dem Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seit der Schließung des letzten Lehrbeckens in den Grundschulen sind die Nutzungsstunden der Bäder durch die Schulen stark angestiegen. Vor dem Hintergrund des absehbaren Einwohnerwachstums ist es erforderlich, entsprechende Kapazitäten vorzusehen. Folgendes Raum- und Funktionsprogramm soll mit dem Neubau realisiert werden: - 25m-Sportbecken - 6 Bahnen mit Randstreifen, mit Teilhubboden - 1m- Brett, 3m-Plattform - Kursbecken 12,5 x 8 m, Vollhubboden - Kleinkindbecken ca. 40 m², - Warmsitzbecken ca.20 m² - Kleinrutschen, Wasserspielgerät - Multifunktionsraum ca. 69 m² - 1 Lagerraum ca. 13 m² - 3 Geräteräume ca. 17, 19 und 20 m² - Entsprechende Duschräume - Entsprechende Garderobenschränke Für das Projekt sollen Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt werden. Die bauliche Umsetzung des Projektes steht unter dem Vorbehalt, des Erhalts einer entsprechenden Fördermittelzusage durch die relevanten Stellen. Stadt Jülich und Stadtwerke Jülich GmbH arbeiten gemeinsam daran, die notwendige Fördermittelzusage zu erhalten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 30,545 Mio. EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).
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