Markt Au i. d. HallertauAu i. d. HallertauTED
Neubau eines 6 gruppigen Kindergarten in Au i. d. Hallertau
Rutsche, Rutschenbauarbeiten, Außenanlagen
Landscaping, Non-Residential Building
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Markt Au i. d. Hallertau
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 21, 2026
- Topic:
- Landscaping
- Object:
- Kindergarten / Kita
Object classification
- Kindergarten / KitaPrimary
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Rutsche, Rutschenbauarbeiten, Außenanlagen
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Markt KauferingKauferingDer Markt Kaufering beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Jahnstraße in 86916 Kaufering eine Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" zu errichten. Der Markt Kaufering beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" an einen Totalunternehmer zu vergeben. Geplant ist eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen-Plätzen und 75 Kindergarten-Plätzen. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude mit dem Krippenbereich im 1. Obergeschoss. Es ist dem Totalunternehmer vorbehalten den Rohbau des Kindergartens in Holz-, Holz-Beton-Hybrid- oder Massivbauweise auszuführen. Ein systemorientiertes Bauen mit hohem Grad an Vorfertigung (Modulbauweise) und verstärkter Ausrichtung auf eine wirtschaftliche Bauweise ist anzustreben. Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans "Jahnstraße Teil 1", welcher am 27. August 2025 beschlossen wurde. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze bzw. den Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber. Die Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§ 33 ff. und §§ 39 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im Folgenden nur "HOAI") wurden bereits erbracht sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese Planungsleistungen sowie die funktionale Leistungsbeschreibung kann der Totalunternehmer seinen Leistungen zugrunde legen. Der Totalunternehmer wird mit allen weiteren erforderlichen Planungsleistungen, analog HOAI 2021, und alle Bauleistungen für die Kindertageseinrichtung einschließlich der Vollwartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Auftragnehmer als Totalunternehmer stufenweise beauftragt. Ziel dieses Totalunternehmervertrags ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Kindertageseinrichtung. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Objektplanung Freianlagen, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Totalunternehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Zudem wird der Totalunternehmer mit den Wartungsleistungen beauftragt. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes soll Ende 2027, die Fertigstellung einschließlich der Außenanlagen im Frühjahr 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI; 2. Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen einschließlich Vollwartung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802a und b); - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR), in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert wor-den ist (FMBl. S. 59) ("Zuwendungsrichtlinie - FAZR") (Anlage 807); - Vertrag (Anlage 907); - Projektunterlagen (Anlage 910).
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