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Neubau Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus Arfrade - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Stockelsdorf plant zwei nahezu baugleiche Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäuser in Arfrade und Eckhorst. BGF ca. 560 m², Vollgeschoss. Ein Vorentwurf liegt vor, soll vertieft und optimiert werden. Einzuhalten ist DIN 14092-1 für Feuerwehrgerätehäuser. Entwurfs-, Bauantrags- und Ausführungsplanung sollen im IV. Quartal ...
Architecture
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Die Gemeinde Stockelsdorf plant zwei nahezu baugleiche Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäuser in Arfrade und Eckhorst. BGF ca. 560 m², Vollgeschoss. Ein Vorentwurf liegt vor, soll vertieft und optimiert werden. Einzuhalten ist DIN 14092-1 für Feuerwehrgerätehäuser. Entwurfs-, Bauantrags- und Ausführungsplanung sollen im IV. Quart...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Stockelsdorf
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Gemeinde Stockelsdorf plant zwei nahezu baugleiche Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäuser in Arfrade und Eckhorst. BGF ca. 560 m², Vollgeschoss. Ein Vorentwurf liegt vor, soll vertieft und optimiert werden. Einzuhalten ist DIN 14092-1 für Feuerwehrgerätehäuser. Entwurfs-, Bauantrags- und Ausführungsplanung sollen im IV. Quartal 2026 abgeschlossen sein, Fertigstellungstermin (Schlussabnahme) ist der 31.03.2028. Kostenrahmmen: KG 300 ca. 901.647 € netto, KG 400 ca. 300.706 € netto als Obergrenzen. Vergabe erfolgt stufenweise (LP 1-6, LP 7-9).
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Neubau Dorfgemeinschaftsund Feuerwehrgerätehaus Eckhorst - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Stockelsdorf plant den Neubau von zwei nahezu baugleichen Dorfgemeinschafts‑ und Feuerwehrgerätehäusern in den Ortsteilen Arfrade und Eckhorst (BGF ca. 670 m², Vollgeschoss). Auf Basis eines internen Vorentwurfs soll die Entwurfs‑, Bauantrags‑ und Ausführungsplanung vertieft und nach DIN 14092‑1 optimiert werden. Abschluss der Planung bis Q4 2026, Ausschreibungen 2027, Fertigstellung inkl. Schlussabnahme bis 31.10.2028. Das Projekt ist förderfähig; ein Wettbewerb mit zweistufiger Bewerberauswahl wird durchgeführt. - Gemeinde Stockelsdorf - Die Bürgermeisterin -Stockelsdorf
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Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt die Errichtung von zwei nahezu baugleichen Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäusern in Stockelsdorf-Arfrade und in Stockelsdorf-Eckhorst. Die BGF beträgt ca. 560 m². Das Gebäude besteht aus einem Vollgeschoss. Für das Gebäude wurde ein Vorentwurf intern erarbeitet, der als Grundlage für die Bauaufgabe dient und erstmalig realisiert werden soll. Im Rahmen der Gebäudeplanung soll der vorliegende Entwurf vertieft und optimiert werden. Dabei ist insbesondere die Richtlinie für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern gemäß DIN 14092-1 einzuhalten. Die Entwurfs-, Bauantrags- und Ausführungsplanung sollen im IV. Quartal 2026 abgeschlossen werden, sodass nach erteilter Baugenehmigung die Ausschreibungen und Beauftragungen der Bauleistungen schwerpunktmäßig in 2027 erfolgen können. Für das BV liegt ein Förderbescheid vor. Maßgeblich für den gesamten Planungs- und Bauprozess ist die fristgerechte Fertigstellung des Neubauvorhabens. Der Stichtag für die Fertigstellung (d.h. Schlussabnahme aller Bauleistungen im Rahmen der LP 8) ist der 31.03.2028. Grundlage für den Planungs- und Bauablauf ist der Projektzeitenplan, der in Abstimmung variiert werden kann mit der Maßgabe, den vorgegebenen Fertigstellungszeitpunkt des Neubaus sicher einzuhalten. Für die KG 300 werden ca. 901.647,- € netto und auf die KG 400 ca. 300.706,- € netto veranschlagt. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise (Teil 1 LP 1-6, Teil 2 LP 7-9) _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/12101466 eingestellt. - Gemeinde Stockelsdorf - Die Bürgermeisterin -Stockelsdorf
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Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt die Errichtung von zwei nahezu baugleichen Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäusern in Stockelsdorf-Arfrade und in Stockelsdorf-Eckhorst. Die BGF beträgt ca. 670 m². Das Gebäude besteht aus einem Vollgeschoss. Für das Gebäude wurde ein Vorentwurf intern erarbeitet, der als Grundlage für die Bauaufgabe dient und erstmalig realisiert werden soll. Im Rahmen der Gebäudeplanung soll der vorliegende Entwurf vertieft und optimiert werden. Dabei sind insbesondere die Richtlinie für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern gemäß DIN 14092-1 einzuhalten. Die Entwurfs-, Bauantrags- und Ausführungsplanung sollen im IV. Quartal 2026 abgeschlossen werden, sodass nach erteilter Baugenehmigung die Ausschreibungen und Beauftragungen der Bauleistungen schwerpunktmäßig in 2027 erfolgen können. Für das BV liegt ein Förderbescheid vor. Maßgeblich für den gesamten Planungs- und Bauprozess ist die fristgerechte Fertigstellung des Neubauvorhabens. Der Stichtag für die Fertigstellung (d.h. Schlussabnahme aller Bauleistungen im Rahmen der LP 8) ist der 31.10.2028. Grundlage für den Planungs- und Bauablauf ist der Projektzeitenplan, der in Abstimmung variiert werden kann mit der Maßgabe, den vorgegebenen Fertigstellungszeitpunkt des Neubaus sicher einzuhalten. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattformzum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014685 eingestellt. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - Gemeinde SyltSylt OT Westerland
Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bei dem Projekt handelt es sich um ein bestehendes Wohnquartier in Westerland auf Sylt, dass im Rahmen einer Überplanung erweitert und verdichtet werden soll. Durch ein städtebauliches Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Figur des künftigen Wohnquartiers bereits geplant. Auf dem 37.726 qm großen Grundstück werden ca. 280 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern realisiert. Ein Architekturbüro ist mit der architektonischen Entwurfsplanung der Gebäude beauftragt. Zusammen mit den Architekten werden 4 – 5 Gebäudetypen entwickelt, die wiederum aus Gebäudemodulen bestehen, um auf diese Weise den erforderlichen Wohnungsmix zu erfüllen, als auch viele Wiederholungsfälle zu realisieren. Durch die geplante Modulbauweise sollen mittels Standardisierung, die Grundrisse optimiert und die Planung minimiert werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer Verringerung der Baukosten. Nach heutigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass Im 1. Bauabschnitt (BA) alle Gebäudemodule, die im Wohnquartier errichtet werden sollen, geplant werden. Aus diesem Grunde fallen die Leistungsphasen 1-7 für die Tragwerksplanung (TWP) und die technischen Ausrüstungen ELT und HLS nur für den 1. BA an. Die Gebäude sind als massive, nichtunterkellerte, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach geplant. Die Wärmeversorgung wird durch eine Heizzentrale mit Nahwärmenetz sichergestellt. Mittels Hausübergabestationen wird die Wärme in die Gebäude geführt und erwärmt diese über Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Trinkwarmwasserbereitung ist dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer geplant. Der notwendige Luftwechsel soll durch eine zentrale Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung sichergestellt werden. Die erforderliche Zuluft soll dabei über Fensterrahmenlüfter geführt werden. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, 1. BA (LP 5-9) mit Optionen bis 5. BA (LP 4-9): Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5-6 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 7-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes (KG 300-400) werden derzeit auf ca. 8,4 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Ende 2. Quartal 2026.
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- The contracting authority is Gemeinde Stockelsdorf.
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