Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT)BremenTED
Neubau der Grundschule Farge-Rekum in der Freien Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen plant im Stadtteil Farge den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Außenanlagen. Aktuell ist die Grundschule in zwei Dependancen im nördlichen Teil von Bremen untergebracht. Sie verteilt sich auf zwei Schulgelände jeweils in Farge und Rekum, die sich ca. 2 km voneinander entfernt befinden. Vorgesehen ist der...
Waterproofing & Insulation, Heating & Air Conditioning, Electrical Installation, Sports Facility Construction, Residential Construction
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT)
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- August 19, 2026
- Topic:
- Waterproofing & Insulation
- Object:
- Schule
Object classification
- SchulePrimary
Tender description
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Die Freie Hansestadt Bremen plant im Stadtteil Farge den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Außenanlagen. Aktuell ist die Grundschule in zwei Dependancen im nördlichen Teil von Bremen untergebracht. Sie verteilt sich auf zwei Schulgelände jeweils in Farge und Rekum, die sich ca. 2 km voneinander entfernt befinden. Vorgesehen ist der Ausbau der Grundschule zu einer gebundenen Ganztagsschule und die Beschulung im inklusiven Förderbereich Wahrnehmung und Entwicklung (W+E). Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Schulgebäude in Farge ist eine bauliche Erweiterung nicht möglich, während das Gebäude in Rekum einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Daher wurde im Rahmen einer Vorkonzeption und städtebaulichen Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro die zur Verfügung stehende Fläche auf der Liegenschaft der Sportanlage Farge betrachtet und bewertet. Gemäß der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass sich das Grundstück für einen entsprechenden Neubau eignet und die entsprechend erforderlichen Flächen auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche untergebracht werden können. Auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche befinden sich derzeit ein Sportplatz (Rotgrantplatz), ein Bestandsgebäude (altes Rathaus), eine Baumallee und ein Parkplatz. Außerhalb der Leistungsgrenze für die Errichtung des Neubaus der Grundschule befinden sich eine Vereinssporthalle, eine Feuerwache und die beiden in einer Vorabmaßnahme errichteten Kunstrasenplätze. Als vorbereitende Maßnahmen werden vom Auftraggeber die Planung und die Durchführung des Gebäudeabbruchs des alten Rathauses durchgeführt. Die Fertigstellung und Abnahme des Neubaus der Grundschule soll bis spätestens 1. Quartal 2030 erfolgen. Die Inbetriebnahme und Nutzungsaufnahme erfolgt dann nach den Osterferien 2030. Die zu bebauende Grundstücksfläche liegt im unbebauten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus ist es daher erforderlich, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtvergabe der Planungs-, Bau- und Bauzwischen- und Langzeitfinanzierungsleistungen sowie Leistungen des technischen Gebäudemanagements für den Neubau der Grundschule Farge-Rekum im Rahmen eines ÖPP-Projektes an einen Auftragnehmer, der den Neubau schlüsselfertig erstellt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere: * die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Statik, Freianlagenplanung etc.) inkl. aller Funktionsbereiche * die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung * Herrichten der Grundstücksfläche inkl. Beseitigung des Rotplatzes und etwaiger belasteter Bodenmaterialien * die schlüsselfertige und funktionsfähige Errichtung * die Erstellung der zugehörigen Außenanlagen und Freiflächen * die Erschließung und den Anschluss an die Versorgungsleitung zu allen notwendigen Medien * Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme * die Langzeitfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen nach Abnahme (Forfaitierung mit Einredeverzicht) für einen Zeitraum von 6 Jahren nach Abnahme * die betriebsbezogenen Leistungen des technischen Gebäudemanagements für einen Zeitraum von 25 Jahren nach Abnahme der Planungs- und Bauleistungen Der Auftraggeber geht von einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 4.700 m² aus.
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