Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburg
Neubau Containerbüro Parkplatz Sievekingplatz 1
Neubau eines Containerbüros am Parkplatz Sievekingplatz 1. Bauleistungen nach VOB/B umfassen Stahlbau, Fenster- und Türenbau, Sanitär-, Elektro-, HLK-Installationen sowie Innenausbau.
Plumbing, Heating & Air Conditioning, Modular Construction, Windows & Doors, Steel Construction
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Neubau eines Containerbüros am Parkplatz Sievekingplatz 1. Bauleistungen nach VOB/B umfassen Stahlbau, Fenster- und Türenbau, Sanitär-, Elektro-, HLK-Installationen sowie Innenausbau.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
- Published:
- July 17, 2026
- Deadline:
- July 23, 2026
- Topic:
- Plumbing
- Object:
- Bürogebäude
Object classification
- BürogebäudePrimary
Tender description
Neubau eines Containerbüros am Parkplatz Sievekingplatz 1. Bauleistungen nach VOB/B umfassen Stahlbau, Fenster- und Türenbau, Sanitär-, Elektro-, HLK-Installationen sowie Innenausbau.
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10- Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgDeadline: Jul 23
Neubau Containerbüro Parkplatz Sievekingplatz 1
Neubau Containerbüro: Stahlbau, Fenster- und Türenbau, Sanitärinstallation, Elektroinstallation, HLK und Innenausbau am Sievekingplatz 1. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
BIM Qualitätsmanager für den Neubau der Feuerwache 1, 50676 Köln, Agrippastr. 18
Projektbeschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt gehört mit fast 40.000 Einsätzen im Jahr zu den am häufigsten alarmierten Wachen im Stadtgebiet. Ihr zentraler Standort im Einsatzschwerpunkt Innenstadt ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglich- keiten für benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Die Bestandsgebäude entsprechen nicht mehr den Ansprüchen an eine moderne und zukunftsorientierte Feuer- und Rettungswache. Aufgrund der wachsenden Anforde- rungen an die Gefahrenabwehr sind die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Feuer- und Rettungswache 1 erreicht. Die 1962 eröffnete Wache war für 60 Personen ausgelegt. Inzwischen sind es rund 260 Mitarbeitende, deren Zahl aufgrund des stetig steigenden Einsatzaufkommens weiterwachsen wird. In einer Großschadenslage mit Ausfall der Hauptleitstelle sind folgende Mitarbeiter pro Schicht zu erwarten: 51 Mitarbeiter*innen Feuer und Rettungswache, 29 Mitarbeiter*innen Ausweichleitstelle, 20 Mitarbeiter*innen Einsatzleitung, 20 Mitarbeiter*innen Krisenstab: Gesamt 120 Mitarbeiter*innen. Im Juni 2020 hat der Rat der Stadt Köln dem Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt zugestimmt. Dazu hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ein VgV Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb für Generalplanerteams als zweiphasigen nichtoffenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 ausgelobt. In den ersten Schritten werden die Bestandsgebäude in Gänze abgebrochen und Archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Neubau realisiert. Nach der Leistungsphase 4 wird durch den Generalplaner eine Funktionale Leistungsbeschreibung inklusive Leitdetails erstellt. Die Bauausführung wird von einem Generalunternehmer übernommen. Das Projekt rund um den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 wird in vier Teilprojekte aufgeteilt: 1. Abbruch 2. Archäologische Untersuchungen 3. Optional: projektbezogenes B-Plan Verfahren 4. Neubau Der Neubau beinhaltet 3 Hauptbestandteile - die Feuer- und Rettungswache, die Ausweichleitstelle sowie Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab. Insgesamt werden Flächen für mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sowie die dazugehörigen Arbeits-, Ruhe- und Sozialräume, Flächen für die Ausweichleitstelle, Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab sowie optional Büroflächen für die Branddirektion und Dienstwohnungen für 12 zukünftige Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr zuzüglich der entsprechenden Technikflächen benötigt. Das Gesamtprojekt umfasst - rund 9.600 m² NUF - rund 13.800 m² BGF - rund 56.300 m³ BRI Es ist beabsichtigt den Neubau mit BIM darzustellen. Neben Generalplaner und Generalunternehmer sind an den verschiedenen Teilprojekten zahlreiche weitere Projektbeteiligte beteiligt. Insbesondere sind hier folgende Projektbeteiligte zu nennen: Abbruchingenieur, Römisch-Germanisches Museum, Verkehrsplaner et cetera und Ämter, wie zum Beispiel Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt et cetera Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Generalplaner anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 5 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 1, Planung, (hier: Lph 1) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 2-3) Leistungsstufe 2: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 4) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 6-7) Leistungsstufe 3: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3 und in Anlehnung an die AHO (BIM) Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 5) Leistungsstufe 4: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 4, Ausführung (hier: Lph 8) Die erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 3. Eine Weiterbeauftragung über Leistungsphase 3 hinaus erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Sofern keine Weiterbeauftragung über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung aufgeführt und ist zu beachten. - Gemeinde KallKall
Sanierung & Erweiterung Bauhof Kall, technische Ausrüstung
1. Technische Ausrüstung Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55 (Teil 4 Abschnitt 2) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall. Die Leistungen umfassen die im Projekt relevanten Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (u. a. Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lufttechnik-, Starkstrom-, Fernmelde-, Förder-, nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation). Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) je Anlagengruppe für folgende Objekte: Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle einschließlich Heizzentrale, Nahwärmenetz und PV-Anlagen (Grundauftrag) Objekt C: Energetische Sanierung und technische Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1) Objekt D: Energetische und technische Sanierung Bestandsgebäude einschließlich Anschluss an das Nahwärmenetz (Option 2) Objekt E: Umbau, Erweiterung und technische Anpassung Fahrzeughalle einschließlich Elektro- und PV-Anlagen (Option 3) Besondere Randbedingungen: Entwicklung eines Wärmeversorgungs- und Erzeugerkonzeptes für den Standort (Heizzentrale mit Nahwärmenetz, Einbindung der Bestandsgebäude, Nutzung erneuerbarer Energien) unter Berücksichtigung der Anforderungen des GEG sowie einschlägiger Förderprogramme (u. a. BEG/BEW); werkstattspezifische Betriebstechnik (u. a. Absaugung, Druckluft, Abscheidetechnik, Eigenbedarfstankstelle); Ladeinfrastruktur für den kommunalen Fuhrpark; Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit des Standortes im Katastrophen- und Krisenfall; setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3) und historische bergbauliche Nutzung des Standorts, zu berücksichtigen insbesondere bei erdverlegten Leitungen und Trassen, beim Erdungs- und Blitzschutzkonzept sowie bei der Entwässerung. Besondere Leistungen: LP 1-8: Aufstellung und Fortschreibung von Raumbüchern LP 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung; detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis; Berechnung von Lebenszykluskosten LP 5: Leer - Gemeinde KallKallDeadline: Aug 26
Sanierung & Erweiterung Bauhof Kall, technische Ausrüstung
1. Technische Ausrüstung Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55 (Teil 4 Abschnitt 2) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall. Die Leistungen umfassen die im Projekt relevanten Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (u. a. Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lufttechnik-, Starkstrom-, Fernmelde-, Förder-, nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation). Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) je Anlagengruppe für folgende Objekte: Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle einschließlich Heizzentrale, Nahwärmenetz und PV-Anlagen (Grundauftrag) Objekt C: Energetische Sanierung und technische Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1) Objekt D: Energetische und technische Sanierung Bestandsgebäude einschließlich Anschluss an das Nahwärmenetz (Option 2) Objekt E: Umbau, Erweiterung und technische Anpassung Fahrzeughalle einschließlich Elektro- und PV-Anlagen (Option 3) Besondere Randbedingungen: Entwicklung eines Wärmeversorgungs- und Erzeugerkonzeptes für den Standort (Heizzentrale mit Nahwärmenetz, Einbindung der Bestandsgebäude, Nutzung erneuerbarer Energien) unter Berücksichtigung der Anforderungen des GEG sowie einschlägiger Förderprogramme (u. a. BEG/BEW); werkstattspezifische Betriebstechnik (u. a. Absaugung, Druckluft, Abscheidetechnik, Eigenbedarfstankstelle); Ladeinfrastruktur für den kommunalen Fuhrpark; Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit des Standortes im Katastrophen- und Krisenfall; setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3) und historische bergbauliche Nutzung des Standorts, zu berücksichtigen insbesondere bei erdverlegten Leitungen und Trassen, beim Erdungs- und Blitzschutzkonzept sowie bei der Entwässerung. Besondere Leistungen: LP 1-8: Aufstellung und Fortschreibung von Raumbüchern LP 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung; detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis; Berechnung von Lebenszykluskosten LP 5: Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand Prüfen und Werten von Nebenangeboten Teilnahme und besondere Präsentation der Planung in Gremien (als Pauschale) Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis) Besondere Leistungen bzgl. des vorstehend genannten Leistungsbilds und zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden Der Planerauftrag wird stufenweise beauftragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Objekt A+B (Grundauftrag) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden. Aufgrund der aktuellen haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde Kall ist derzeit nur die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahme (Objekt A+B) gesichert. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Objekte C, D und E werden als optionale Leistungen ausgeschrieben; ihr Abruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Sicherung der Finanzierung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die optionalen Leistungen innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss ganz oder objektweise abzurufen; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht. - Landkreis FreisingFreising
Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_ELT_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. - Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB)PotsdamDeadline: Aug 12
Sanierung Haus A - Planungsleitungen Objektplanung
Das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen nach einzelnen Leistungsphasen (LP) der HOAI im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb für die "Sanierung und Renovierung von Haus A sowie Neubau Fluchttreppe und alleinstehender Aufzug Haus A" Der Ort für die Leistungserbringung ist: Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. (ATB) Max-Eyth-Allee 100 14469 Potsdam Das Bauvorhaben wird durch Mittel des Landes Brandenburg finanziert. Für das Bauvorhaben sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (EZBau) sowie die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten, insbesondere die Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Derzeit besteht die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Geplante Baumaßnahmen: Haus A - ca. 1 550 m NF; vollunterkellert + 2 Obergeschosse, Dachgeschoss unausgebaut Nutzung Bürogebäude Es handelt sich um ein klassisches Bürogebäude im Mittelflurtyp mit Foyer und Treppenhaus, sowie symmetrisch angeordneten zentralen Fluren (Zweispänner), erbaut in den 1950er Jahren und um 2000 grundlegend saniert. Für die Dauer der Baumaßnahme wird das Bürogebäude vollständig freigezogen. Die energetische Sanierung der Außenwände, Fenster und des Daches ist bereits abgeschlossen. Im Zuge der Maßnahme sind Renovierungsarbeiten in den einzelnen Räumen sowie gegebenenfalls Anpassungen an die zukünftige Nutzung erforderlich. Darüber hinaus ist die Herstellung der Barrierefreiheit in den beiden Bürogeschossen vorgesehen. Die sanitären Bereiche sollen saniert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Zudem ist eine Neuverlegung der medientechnischen Infrastruktur vorgesehen. In Teilbereichen sind darüber hinaus Anpassungen der elektrischen Installation an den aktuellen und zukünftigen Bedarf erforderlich. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde bereits beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind in die bestehende Entwurfsplanung einzuarbeiten. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die folgenden zwei Lose: * Los 1 - Renovierung und funktionale Anpassung des Bürogebäudes Renovierung der Bürogeschosse, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen an den zukünftigen Nutzungsbedarf, Sanierung und bedarfsgerechte Anpassung der sanitären Bereiche, Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb beider Bürogeschosse, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verschattung / Lüftung von Teilbereichen. Die Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß HOAI) wurde bereits abgeschlossen und wird den Auftragnehmern als Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung einer Baukostenberechnung nach DIN 276 auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung. Darüber hinaus sind für die noch festzulegenden Maßnahmen bzw. Teilbereiche die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu erbringen. Der genaue Umfang der zu bearbeitenden Teilbereiche wird im Rahmen der Aufgabenbeschreibung sowie der weiteren Projektabstimmung festgelegt. Für die bauliche Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein Zeitfenster von 9 Monaten, beginnend im Jan 2027 geplant. Die Ausschreibungen und Vergaben der Hauptleistungen haben somit bis spätestens Nov 2026 zu erfolgen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-400 von ca. 1.125 TEUR netto. Wir gehen hier von einer Einordnung maximal in Honorarzone II der HOAI zzgl. Umbauzuschlag aus. * Los 2 - Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und Umsetzung Vorgaben Brandschutz Planung einschließlich Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einer außenliegenden Fluchttreppe aus Stahl für beide Bürogeschosse und Anbindung eines freistehenden Aufzugs mit Betonschacht zur Herstellung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes am Giebel des Gebäudes. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 7 gemäß §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15. Die Leistungen umfassen die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe sowie die Mitwirkung bei der Vergabe für die im Rahmen der Aufgabenstellung festgelegten Maßnahmen. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist für das III. Quartal 2027 vorgesehen. Eine erste Kosteneinschätzung ergab erforderliche Maßnahmen in einem Umfang KG 300-500 von ca. 505 TEUR netto. Gemäß Objektliste erfolgt die Einstufung in Honorarzone I. * Für kleinere Fachplanungen (Erstellung Brandschutzkonzept, ggf. Schallschutz, Statik Aufzug und Elektro) sind Einzelaufträge vorgesehen. Diese Veröffentlichung betrifft die Ex ante Bekanntmachung (Vorankündigung) und stellt noch kein Vergabeverfahren dar. Sie dient lediglich der Transparenz und Ermittlung von potentiellen Bewerbern. Vergabeunterlagen können noch nicht bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für die jeweiligen Lose und/oder Fachplanungen sind bitte mit - einem kurzen Profil - entsprechend aussagekräftigen Referenzen (Erfahrungen im Bereich der Sanierung im Bestand) sowie - Angaben zur zeitlichen Umsetzung/ Mitarbeiterkapazität an [email protected] zu senden. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf Beteiligung am Verfahren und Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Das Verhandlungsverfahren wird mit maximal 5 Bietern durchgeführt. Bei gleicher Eignung entscheidet das Los. Wir behalten uns die Vergabe in Losen vor.
Frequently asked questions about this tender
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