Kreispolizeibehörde Märkischer KreisIserlohnTED
Neuanmietung Polizeidienstgebäude Menden
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis beabsichtigt, ein neues Polizeidienstgebäude für die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis in Menden anzumieten. Die Unterbringung am derzeitigen Standort in Menden entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Raumbedarf und Funktionalität....
Non-Residential Building
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
- Published:
- September 02, 2026
- Deadline:
- November 25, 2026
- Topic:
- Non-Residential Building
- Object:
- Justizvollzug / Polizeigebäude
Object classification
- Justizvollzug / PolizeigebäudePrimary
Tender description
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Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis beabsichtigt, ein neues Polizeidienstgebäude für die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis in Menden anzumieten. Die Unterbringung am derzeitigen Standort in Menden entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Raumbedarf und Funktionalität. Das Projekt kann entweder durch Planung und Neubau einer Immobilie oder durch Umbau mit Sanierung einer Bestandsimmobilie oder durch die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts realisiert werden. Die Immobilie muss jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind. Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu errichtendes Gebäude auf einem vom Vermieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet. Das Mietobjekt muss, wenn es neu errichtet wird, die Anforderungen an Effizienzgebäude 40 (EG 40) einhalten bzw., wenn es im Bestand hergerichtet wird, die Anforderungen an Effizienzgebäude 55 (EG 55) erfüllen. Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 15 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll schnellstmöglich er-folgen. Das Vergabeverfahren soll Anfang September 2027 abgeschlossen werden. Das neue Polizeidienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 742 m² erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 1.450 m² BGF(R) (ohne die Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Bei einer All-einnutzung des Objekts durch den Mieter ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück (inkl. Rangier-/Freiflächen) von ca. 2.415 m² bei einer zweigeschossigen Bauweise. Die Programmfläche umfasst die Polizeiwache, den Bezirksdienst, das Verkehrskommissariat und Kriminalkommissariat, die Wachleitung sowie weitere polizeispezifische Räume, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinanderstehen und nach Anforderung des Mieters zueinander angeordnet sein müssen, sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/ Containeraufstellung. Darüber hinaus werden 9 PKW-Stellplätze für Dienst-KFZ und 17 PKW-Stellplätze für Mitarbeiter, 3 Doppelladesäule für Elektromobilität, 3 Garagen, 3 Besucherstellplätze und 1 barrierefreier Besucherstellplatz, sowie 10 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter, 6 Fahrradstellplätze für dienstliche Fahrräder und 5 Fahrradstellplätze für Besucher benötigt. Das Polizeidienstgebäude soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verga-beverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das neue Polizeidienstgebäude zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative An-gebot zu wechseln: weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein.
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Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil und eingefriedeten Grundstücksbereich untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammen-hängend sind. Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu errichtendes Gebäude auf einem vom Vermieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet. Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 15 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll schnellstmöglich er-folgen. Das Vergabeverfahren soll im August 2027 abgeschlossen werden. Das neue Polizeidienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 1.200 m² erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 2.310 m² BGF(R) (ohne die Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Bei einer Alleinnutzung des Objekts durch den Mieter ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück (inkl. Rangier-/Freiflächen) von mindestens ca. 3.200 m². Die funktionalen Anforderungen der Polizei erfordern die Unterbringung von mind. 350 m² Programmfläche im Erdgeschoss. Das Gebäude ist als Effizienzhaus 40 (Neubau) oder Effizienzhaus 55 (Bestandsgebäude) gemäß den einschlägigen Normen zu errichten und bedarfsgerecht nachzuweisen. Die Programmfläche umfasst die Polizeiwache mit Kriminalkommissariat, das Gewahrsam, den Bezirksdienst und die Verkehrssicherheitsberatung sowie weitere polizeispezifische Räume, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinanderstehen und nach Anforderung des Mieters zueinander angeordnet sein müssen, sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/ Containeraufstellung. Darüber hinaus werden 3 Stellplätze für Alarmfahrzeuge vor der Wache, 20 PKW-Stellplätze im eingefriedeten Bereich (davon eine Garage), 34 PKW-Stellplätze für Mitar-beiter, 1 barrierefreier PKW-Stellplatz für Mitarbeiter3 Doppelladesäulen für Elektromobilität,, 4 Besucherstellplätze und 1 barrierefreier Besucherstellplatz, sowie 20 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter im eingefriedeten Bereich und 5 Fahrradstellplätze für Besucher benötigt. Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt. Das Polizeidienstgebäude soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verga-beverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das neue Polizeidienstgebäude zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative Angebot zu wechseln: weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein.Neuanmietung Polizeiinspektion in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr
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VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KGRavensburgDeadline: Aug 07Die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH & Co. KG (nachfolgend VBS) beabsichti-gen die Erweiterung der Ladeinfrastruktur durch den Neubau eines Ladeparks auf dem Busbetriebshof als Erweiterung des bestehenden Busbetriebshofs in Ravensburg. Ziel ist der Aufbau eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs, der eine zukunftsfähige und nachhaltige Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr schafft. Im Mittelpunkt steht dabei die zuverlässige Versorgung einer wachsenden Anzahl an Elektrobussen mit der er-forderlichen Ladeinfrastruktur, energetischer Kreislauf, Speicher, Photovoltaikanlage so-wie Betriebstechnik. Neben dem eigenen Fahrzeugbestand soll die Anlage perspektivisch auch die Möglichkeit bieten, Elektrobusse anderer Verkehrsunternehmen mitzuversorgen. Um den angestrebten Zielzustand eines zentralen, elektrifizierten Busbetriebs zu realisieren, sind mehrere strategische und infrastrukturelle Anforderungen zu erfüllen. Eine zentrale Voraussetzung ist die Gewährleistung der betrieblichen Abfertigung des zukünftigen Stadtverkehrs sowohl hinsichtlich der Fahrzeuglogistik als auch der Ladeinfrastruktur. Mit dem erwarteten Zuwachs der Busflotte im Zuge der Elektrifizierung steigt auch der Bedarf an zusätzlichem Betriebspersonal sowie an erweiterten Stell- und Ladekapazitäten. Zur Sicherstellung des erforderlichen Flächenbedarfs ist das Anpachten des benachbarten Grundstücks beschlossen. Diese Erweiterung bildet die Grundlage für die räumliche Integration zusätzlicher Ladepunkte, Abstellflächen sowie weiterer betriebsnotwendiger Einrichtungen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der EU-weiten Clean Vehicle Directive berücksichtigt und konsequent umgesetzt werden. Diese schreibt verbindliche Quoten für den Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im öffentlichen Personenverkehr vor und macht somit eine umfassende Elektrifizierung der Busflotte unumgänglich. Auf dieser angepachteten Fläche soll der Busbetriebshof als Erweiterung des bestehen-den Betriebshofs entsprechen. Die VBS geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 17 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der voraussichtlich Fördergelder des Förderprogramms ÖPNV nach § 5 Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung. Der Betriebshof wird eine Nutzfläche von ca. 10.825 m² haben. Der Betriebshof gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche. Dazu gehören: - Verkehrsanlagen (Zufahrtsbereiche, Stellplätze für Busse, Stellplätze für PKWs) - Überdachte Abstellanlagen für einen Großteil der Fahrzeuge (max. Anzahl an Fahr-zeugen auf den verfügbaren Flächen unter Einhaltung der nötigen Rangierbereiche und sonstigen Verkehrsflächen) Aus Brandschutzgründen wird eine bauliche Trennung zwischen den Abstellanlagen und den Überdachungen als sinnvoll erachtet. - Weitere Stellplätze für Busse, welche nicht überdacht werden sollen. - Ein Teil der Stellplätze soll mit Ladeinfrastruktur (DC-Laden) versehen werden. Das Projekt soll bis zum 31. Dezember 2027 fertiggestellt werden. Das erweiterte Baufeld steht bis 31. Dezember 2027 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Reali-ierung zu erlangen, beabsichtigt die VBS ihren Neubau des Ladeparks auf dem Busbetriebshofs als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer zu vergeben. Die Vergabe dieser Leistung wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach SektVO mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgen. Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch den Auftraggeber Haushaltsmittel von höchstens EUR 17,00 Mio. (netto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden. Die Leistungen sollen in Stufen beauftragt werden. Stufe 1: Planung bis zur Einreichung Baugenehmigung. 2. Stufe Realisierung. Die Beauftragung der Stufe 2 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung der Fördermittel.Abschluss eines Mietvertrages zur Neuanmietung von einem System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung (Enforcement-Trailer)
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenDeadline: Sep 07Die Auftraggeberin Stadt Essen schreibt den Abschluss eines Mietvertrages zur Neuanmietung von einem System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung (Enforcement-Trailer) aus. Detaillierte Ausführungen zur der zu erbringenden Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 25. November 2026.
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- The contracting authority is Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis.
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