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Netz V7 - Weiterentwicklung, Migration und Betrieb der Datennetzinfrastruktur der Stadt Köln
Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorgesehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losaufteilung. Der Auftrag ist als Generalunternehmerleistung zu erbringen und umfasst Liefer-, Im...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services, Telecom Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 27, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Stadt Köln beabsichtigt, einen Auftragnehmer für die Weiterentwicklung, Erneuerung, Migration sowie den Betrieb wesentlicher Teile ihrer Datennetzinfrastruktur "Netz V7" zu beauftragen. Vorgesehen ist ein einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losaufteilung. Der Auftrag ist als Generalunternehmerleistung zu erbringen und umfasst Liefer-, Implementierungs-, Migrations-, Dokumentations-, Schulungs-, Service- und Wartungsleistungen über die Vertragslaufzeit.
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5Stadt Viechtach - Gigabit-RL 2.0 (2023) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt ViechtachViechtachPlanung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.3) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreiben-den Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch technologieneutral i.S.d. Fußnote 35 der Beihilfeleitlinien EU2013/C 25/02 (Ziff. 3.4 Rn. 78 lit. e), 3.5 Rn. 81) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.1, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe inkl. dessen 1. Änderungsbescheides sowie deren zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Stadt Waldershof - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Kopie)
Stadt WaldershofWaldershofDeadline: Aug 13Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Ad-ressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Stadt Bad Griesbach - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt Bad GriesbachBad GriesbachDeadline: Aug 05Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.ACOnet Backbone – Verlängerung der Wartung für Nokia Komponenten von Juli 2026 - Juni 2029 gemäß BBG
BundVerlängerung der Wartung für Nokia Komponenten des ACOnet Backbone von Juli 2026 bis Juni 2029.Lieferung Campus-Netzwerk LAN-WLAN für die AVL, Serviceleistungen und Implementierung
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbHLudwigsburgDeadline: Jun 12Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) ist eine 100%ige Tochter des Landkreises und mit der Erfüllung der Aufgaben bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beauftragt. Das Unternehmen ist im Rahmen der Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die AVL beschäftigt 200 Mitarbeiter, verteilt auf die Hauptverwaltung ist in der Hindenburgstraße 30, drei Deponien (+1 HDG Maulbronn), neun Wertstoffhöfe und ein Gebrauchtwarenkaufhaus. Aktuell ist die AVL in den Räumlichkeiten des Landratsamts Ludwigsburg untergebracht und nutzt dort das bestehende Campus Netzwerk (LAN) des Landratsamts. Diese Infrastruktur wurde für die Anforderungen und den Betrieb des Landratsamts konzipiert und stellt eine geteilte Nutzung dar, bei der Gestaltung, Betrieb, Weiterentwicklung und Sicherheitsvorgaben nicht vollständig durch die AVL selbst gesteuert werden können. Im Zuge des geplanten Umzugs der AVL Zentrale in neue eigene Räumlichkeiten in der Hindenburgstraße 49, voraussichtlich im Oktober 2026, entfällt diese Mitnutzung vollständig. Für den zukünftigen Betrieb ist daher die Neuplanung und Implementierung eines eigenständigen Campus Netzwerks erforderlich, bestehend aus einer leistungsfähigen LAN und WLAN Infrastruktur. Die neue Netzwerkinfrastruktur soll auf dem aktuellen Stand der Technik aufgebaut werden, um heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Moderne Arbeitsweisen - darunter digitale Fachverfahren, cloudbasierte Dienste, Videokonferenzen sowie mobile Arbeitsplätze - erfordern eine hohe Bandbreite, geringe Latenzen und eine stabile Netzverfügbarkeit. Eine Neuimplementierung soll den Einsatz zeitgemäßer Technologien ermöglichen. Das neue Campus Netzwerk soll eine flexible Anpassung an organisatorische und technische Veränderungen bieten: - Wachstum oder Umstrukturierung der Organisation, - temporäre Arbeitsplätze und Besprechungsräume, - Integration zusätzlicher Endgeräte und Systeme (z. B. IoT oder Gebäudeleittechnik). Durch eine skalierbare Architektur kann die Infrastruktur bedarfsgerecht erweitert oder angepasst werden, ohne grundlegende Umbauten vornehmen zu müssen. Mit der neu konzipierten Netzwerkinfrastruktur soll ein zentrales und einheitliches Management etabliert werden: - eine zentrale Überwachung und Steuerung aller Netzwerkkomponenten, - eine vereinfachte Fehleranalyse und Störungsbehebung, - standardisierte Konfigurationen und Updates. Ein zentral gemanagtes Netzwerk reduziert den administrativen Aufwand und erhöht insgesamt die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit. Der Betrieb eines eigenen Netzwerks ist aus sicherheitstechnischer Sicht zwingend erforderlich. Zu den Sicherheitsanforderungen der AVL gehören insbesondere: - klare Netzsegmentierung (z. B. Trennung von Verwaltungs-, Gast- und Techniknetzen), - kontrollierte Zugriffsmechanismen für Benutzer und Geräte, - Umsetzung aktueller Sicherheitsstandards und richtlinien, - verbesserter Schutz vor externen und internen Bedrohungen. Als Kritische Infrastruktur sind entsprechende Anforderungen zu erfüllen, dadurch kommt der Netzwerkinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Schutz vor Angriffen haben hierbei höchste Priorität. Eine neu aufgebaute und sicher konzipierte Netzwerkinfrastruktur ist notwendig, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Der Umzug in eigene Räumlichkeiten macht die Ablösung von der bestehenden Netzwerkinfrastruktur des Landratsamts erforderlich. Die Neuimplementierung eines eigenen Campus Netzwerks bietet die Möglichkeit, eine moderne, sichere, flexibel erweiterbare und zentral administrierbare LAN und WLAN Infrastruktur aufzubauen. Sie stellt damit eine wesentliche Grundlage für einen stabilen, sicheren und zukunftsfähigen Betrieb der AVL dar. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen muss für mindestens 5 Jahre sichergestellt sein.
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- The submission deadline is 27. Juli 2026.
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- The contracting authority is Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
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