Landratsamt Traunstein
Nachtexpress (NEX) – Verkehrsleistungen im Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Nachtexpress (NEX) im gesamten Landkreis. Der Linienbedarfsverkehr gemäß §44 PBefG umfasst physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs-/Ausstiegspunkte. Die Leistung wird neu vergeben, um das NEX-Angebot langfristig fortzusetzen.
Postal & Courier Services
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Der Landkreis Traunstein vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Nachtexpress (NEX) im gesamten Landkreis. Der Linienbedarfsverkehr gemäß §44 PBefG umfasst physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs-/Ausstiegspunkte. Die Leistung wird neu vergeben, um das NEX-Angebot langfristig fortzusetzen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Traunstein
- Published:
- March 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Postal & Courier Services
Tender description
Der Landkreis Traunstein vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Nachtexpress (NEX) im gesamten Landkreis. Der Linienbedarfsverkehr gemäß §44 PBefG umfasst physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs-/Ausstiegspunkte. Die Leistung wird neu vergeben, um das NEX-Angebot langfristig fortzusetzen.
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5- Landratsamt TraunsteinTraunsteinDeadline: Apr 07
Vergabe von Verkehrsleistungen für den NachtExpress (NEX) im Landkreis Traunstein
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein m die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu können, wird diese Leistung neu vergeben. - Landkreis TraunsteinTraunsteinDeadline: Jun 14
Nachtexpress - NEX: Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags des Landkreises Traunstein über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein vergibt einen ÖDA für OnDemand-Nachtexpressverkehr (NEX) im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr. Bediengebiet: gesamter Landkreis mit allen Gemeinden, Anfahren physischer Haltestellen und virtueller Haltepunkte. Umfang: ca. 160.000 Besetzkilometer/Jahr zum Vertragsbeginn. Der Betreiber übernimmt Vertriebsaufgaben. Das Verkehrsangebot ist anpassbar. Weitere Details sind im Ergänzenden Dokument hinterlegt. - Stadt CoesfeldCoesfeldDeadline: Jun 14
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in der Stadt Coesfeld
Die Stadt Coesfeld vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für On-Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG). Das Bediengebiet umfasst das Stadtgebiet Coesfeld inklusive Goxel, Brink und Lette. Bedient werden physische und virtuelle Haltepunkte. Der Umfang beträgt ca. 142.459 Fahrzeugkilometer pro Jahr. Der Betreiber übernimmt zudem Vertriebsaufgaben. Das Angebot ist flexibel an Verkehrsbedürfnisse, Nahverkehrspläne und Umweltvorgaben anpassbar. - Landkreis Traunstein
Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
Als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr. • Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. • Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag). - Landkreis Anhalt-BitterfeldDeadline: May 26
Ausschreibung Büromaterial für FB 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/10/108-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Büromaterial für den Fachbereich 55 - Jobcenter Landkreis Anhalt-Bitterfeld Menge und Umfang: Büromaterial: Bei nachfolgender Auflistung hadelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung des benötigten Büromaterials. Den genauen Umfang können Sie dem Leistungsverzeichnis entehmen. 500 Bleistifte 800 Kugelschreiber 1000 Fineliner 3000 Ordner 500 Schnellhefter 2340 Haftnotizen weitere diverse Büromaterialen Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Zentraler Rechnungseingang für Fachbereich 55 - Jobcenter Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.07.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 geschlossen. Die nachstehenden Stückzahlen sind Kalkulationswerte für den gesamten Zeitraum des Vertrages. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese Werte jedoch weder Mindest- noch Höchstmengen darstellen, vielmehr dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass angemessene Mengenschwankungen in Höhe von +/- 15% vom Angebot umfasst sind. Als Höchstmenge ist von +15 % für die jeweilige einzelne Position (Position 1-87) auszugehen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich gelieferten Mengen. Es ist mit einer monatlichen Lieferung an den Hauptstandort des Jobcenters des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - Fachbereich 55, Chemieparkstraße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, zu rechnen. Die Lieferungen sollen als Teillieferungen nach Abruf innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d95c715c6-5f7abe896f5fdaec 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 26.05.2026 14:00 Ablauf der Bindefrist: 02.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. Formblatt 234 Bieter /Arbeitsgemeinschaft e) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solche Insolvenzplanes angegeben wurde) e) Angabe, ob Liquidation vorliegt f) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Büromaterial (außer Papier)
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