Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeTED
Nachrechnung BW 4506973
Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jed...
Structural Engineering, Civil Engineering Design, Noise Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 22, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.
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5Nachrechnung BW 4506973
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Sep 22Beschreibung: Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.Nachrechnung BW 4506973
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Sep 22Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingDer Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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