Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, TiefbauamtKernsTED
N8 / Lungern Nord – Giswil Süd: Baulos 21 Trassee und Kunstbauten Nord
Im Bereich zwischen dem Südportal des bestehenden Tunnels Giswil und dem neuen Tunnel Kaiserstuhl (separate bereits erfolgte Vergabe als Baulos 19) wird die Strasseninfrastruktur erweitert, damit künftig National- und Kantonsstrasse getrennt über zwei separate Trassees geführt werden können. Das heutige Trassee der Brünigstrasse verläuft ...
Road Construction, Engineering Structures, Hydraulic Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, Tiefbauamt
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Road Construction
- Object:
- Autobahn / Bundesfernstraße
Object classification
- Autobahn / BundesfernstraßePrimary
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Im Bereich zwischen dem Südportal des bestehenden Tunnels Giswil und dem neuen Tunnel Kaiserstuhl (separate bereits erfolgte Vergabe als Baulos 19) wird die Strasseninfrastruktur erweitert, damit künftig National- und Kantonsstrasse getrennt über zwei separate Trassees geführt werden können. Das heutige Trassee der Brünigstrasse verläuft über die bestehende Buochholzbrücke, am OWi-Land vorbei zum Lungerersee. Die bestehende Buochholzbrücke wird nach Eröffnung des Tunnels Kaiserstuhl für die Nationalstrasse genutzt. Für die Kantonsstrasse wird parallel zur bestehenden Brücke eine neue Strassenbrücke erstellt (separate bereits erfolgte Vergabe als Baulos 20). Im vorliegenden Baulos 21 werden die Leistungen für den Lückenschluss zwischen dem Bereich Griffeldossen/Buochholz (Baulos 20) und Tunnel Kaiserstuhl (Baulos 19) beschafft. Die Leistungen umfassen Trasseearbeiten für National- und Kantonsstrasse mit Stützbauwerken sowie einer SABA, einem PW, Geländemodellierungen im Bereich Marchgraben, Wasserbauarbeiten sowie kleinere Kunstbauten. Mit der vorliegenden Beschaffung werden Leistungen für Baumeisterarbeiten für die nachfolgend beschriebenen Hauptarbeiten beschafft: Strassenbau und Werkleitungsbau: ------------------------------------ Neubau Nationalstrasse auf ca. 500 m Länge (insgesamt rund 7'500 m2 Fläche) inkl. ¾-Anschluss Giswil Süd sowie Strassenumbau bestehende Brünigstrasse auf ca. 400 m Länge (insgesamt rund 4'000 m2 Fläche) und Neubau Flurstrassen auf ca. 700 m Länge (insgesamt rund 2’500 m2 Fläche). Jeweils inkl. Unterbau, Entwässerung Belag und Markierung sowie diverse Werkleitungsumlegungen, -provisorien und -neubauten (u.a. neue Löschwasserleitung für Tunnel Kaiserstuhl). Dazu werden im Perimeter die neue SABA Schwendiboden und das Stapelbecken Nordportal gebaut (Baugrubensicherung mit Rühl- und Nagelwand). Ergänzend werden mit diesem Baulos die Leistungen für den Deckbelagsbau (ca. 16'000 m2) und die Markierung (2.1 km Länge) des Tunnels Kaiserstuhl (Baulos 19) beschafft. Geländemodellierung und Wasserbau: --------------------------------------- Anpassung des Gerinnes (Ober- und Unterlauf) und des Geschiebesammlers Marchgraben (Blocksteinsohle, ca. 2’500 m2), sowie Neubau flachfundiertes Abschlussbauwerk Marchgraben (Stahlbeton-Durchlass mit 6.2 m Spannweite). Diverse Geländemodellierungsarbeiten im Bereich Marchgraben und Trassee (Abtrag ca. 25'000 m3 und Schüttungen ca. 35'000 m3). Dazu neuer Geschiebesammler im Bereich Buochholzgraben. Neubau Stützbauwerke und Kunstbauten: ------------------------------------------- Erstellung von zwei je rund 140 m langen, bis zu 9 m hohen, Winkelstützmauern inkl. Hinterfüllung (ca. 5’500 m3) und des Portalbauwerks Nord Tunnel Kaiserstuhl im Bereich des neuen N8-Trassees. Baugruben sind bereits im Vorlos (Baulos 17a) erstellt worden. Arbeiten teilweise unter Verkehr.
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6TNW_TWP_Landkreis Regensburg_Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Landkreis RegensburgRegensburgDeadline: Jul 27Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung der Realschule samt Dreifachsporthalle ergab sich, dass ein Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der damaligen Planung beigefügt, welche den ersten Entwurfsstand aus dem Jahr 2018 dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun den Neubau des Schulgebäudes mit Herstellung einer Verbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das Raumprogramm liegt den Vergabeunterlagen bei. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke haben einen besonderen Stellenwert und sind in der gesamten Planungs- sowie Bauphase zu berücksichtigen. Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet. Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung besonders im Innenbereich im besonderen Maße Berücksichtigung finden. Der Neubau ist zudem mindestens im KfW 40 Standard zu planen und zu realisieren. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die CO2 - Neutralität und eine positive Energiebilanz zum Ziel haben. Es muss zudem die Option für eine PV-Anlage auf dem Dach gegeben sein. Das Gebäude ist mit einer Außenentwässerung auszustatten und muss eine Dachneigung aufweisen. Die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf wird als Teil des Schulzentrum Regenstauf durch einen aus einer Hackschnitzelheizanlage mit Spitzenlastkesseln in den einzelnen Schulgebäuden bestehenden Heizverbund mit Wärme versorgt. Der Heizverbund wird vom Markt Regenstauf betrieben. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW Arch Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Landkreis RegensburgRegensburgDeadline: Aug 06Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_Arch) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - SiGeKo-Leistungen gem. § 8.1 des HAV-KOM Vertrages - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 3% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird.Vergabe von Rohbauleistungen für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)
HTC Uhlenhorst Mülheim e.V.Mülheim an der RuhrDer ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und einigen Erdarbeiten begonnen. Im Zuge der geplanten Erweiterung der Tennishalle und Errichtung der insgesamt drei neuen Hallen sind nun die Abbrucharbeiten zu leisten und der Rohbau aus Stahl-Ortbeton und Stahlbetonfertigteilen inklusive der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser zu erstellen. Alle Bauteile sollen zeitgleich begonnen und errichtet werden. Der Stserbringung ist für Mitte Juni 2026 terminiert. Die Abnahme des Rohbaus ist für Anfang Dezember 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung am 9. Juni 2026. Die Tätigkeiten müssen im Anschluss an die Beauftragung sofort aufgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zeitgleich Vergabeverfahren zur Erbringung der Gewerke Erdarbeiten und Erdungsanlage veröffentlicht worden sind. Hierbei handelt es sich um separate Vergaben / Aufträge, die bei Interesse (ohne Verknüpfung im Hinblick auf den Zuschlag) bepreist werden können.TNW TWP Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenDeadline: Sep 01Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere LeistungenGleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten auf der Haus-Berge-Straße Ost, Projekt Citybahn, VE 3.9
Ruhrbahn GmbHEssenDeadline: Jul 06Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes Straßenbahnnetz, das über rd. 19 km in Tunnellage und über gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus / Berliner Platz stößt bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund hoher Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse soll durch den Bau der Citybahn als Bypass eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden. Die Maßnahme „Citybahn“ besteht aus den drei Planungsabschnitten, die als Bahnhofstangente (BHT), Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt und Essen 51 bezeichnet werden. Der Planungsabschnitt Essen 51 beinhaltet diese Vergabeeinheit VE 3.9. Die Vergabeeinheit VE 3.9 erstreckt sich von der Einmündung Dinslakener Straße bis Bocholder Straße auf einer Neubaulänge von etwa 650 m. Im Zusammenhang mit dem Gleisneubau erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie der barrierefreie Neubau der Haltestelle Bergmühle und Umbau der Haltestelle Bocholder Straße. Im Rahmen der Vergabeeinheit VE 3.9 wird die östliche Fahrbahn mit Entwässerung, Nebenanlagen, grundhaft erneuert und zudem ein besonderer Bahnkörper in der Regel als Rasengleis und straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage hergestellt. Die westliche Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wurde vorab grundhaft erneuert. Zusätzlich werden im südlichen Anschlussbereich von der Dinslaker Straße bis zur Buschhauer Straße auf einer Länge von ca. 210 m die westliche Fahrbahn, sowie die Gleise saniert. Die Gleisanlagen erhalten drei verschiedene Aufbauten: • Gleis auf Betonmontageklötzen Typ B • System Travetto offen als Rasengleis und einmal geschlossen für eine Fußgängerquerung • Masse-Feder-System. Das flächige Masse-Feder-System wird zum Schutz der an der Gleistrasse befindlichen Wohngebäude unterhalb der Weichen und Kreuzung eingebaut. Es besteht aus einer Tragplatte, einer Elastomermatte und einer Masseplatte. Unter dem offenen Rasengleis wird ein Teilsickerrohr DN 200 in einer Kiespackung 8/16, eingepackt in einem Vlies, zur Entwässerung mitgeführt. Zudem werden Kabelschutzrohre unterschiedlicher Größen als Streckenverrohrung, Haltestellenverrohrung und für die Signaltechnik eingebaut. Straßenbau: Die Fahrbahnen erhalten in der Regel eine Deckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8S, die Nebenanlagen und Haltestellen werden barrierefrei hergestellt, bzw. umgebaut. Die Befestigungen werden im Bereich der Gehwege mit Gehwegplatten und taktilen Elementen, die Haltestellen mit Pflaster und taktilen Elementen nach dem Standard der Stadt Essen/ Ruhrbahn ausgebaut. Die neuen Radfahrstreifen werden über die Fahrbahn geführt und in großen Teilen rot eingefärbt. Einfassungen: Die Einfassungen werden je nach Lage und Funktion unterschiedlich ausgeführt. Die Grenzeinfassungen werden mit einem Tiefbord T8/20 cm auf 10 cm Unterbeton und 10 cm Rückenstütze C20/25, sowie einem in der Höhe variierenden L-Stein als Stützwand hergestellt. Die Gehwegeinfassungen werden mit einem Hochbord 15/30 cm auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 und einem Auftritt von 12,0 cm errichtet. Die Einfassungen der Gleisanlagen erfolgt in der Regel beim Rasengleis System Travetto mit einem Gleisbord als L-Profil h=65 cm auf 20 cm Unterbeton. Neben allen Fahrbahneinfassungen wird grundsätzlich eine Gussasphaltrinne h=3 cm, b= 30 cm eingebaut. Im Bereich der Bushaltestellen vor dem Busbordstein ist die Rinne 16 cm breit. Die Straßenbahnhaltestellen erhalten als Bahnsteigkante einen Kasseler Sonderbord SBK 20, die Bushaltestellen werden mit einem Buskapstein Typ Essen 03 auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 ausgestattet. Entwässerung: Die Straßenentwässerung in Form von Straßenabläufen als auch die Gleisentwässerung werden an den bestehenden Mischwasserkanal der Stadtwerke Essen bzw. an den Kanalneubau der Stadtwerke Essen angeschlossen. Die Gleisentwässerung besteht aus einem Teilsickerrohr DN 200 PVC-U wandverstärkt mit Revisionsschächten DN 400 PP. Es kommen Straßenabläufe 30/50 cm aus Beton mit Beton-Gussabdeckung zur Ausführung. In Überwegen werden Elcord-Aufsatz mit Scharnier, in Pultform, Klasse C 250, gem. EN 124/DIN 1229, 300x500 mm, Schlitzweite 16 mm, eingebaut. Trinkwasserleitung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Trinkwasserleitung DN 1000 der Stadtwerke Essen (SWE) erneuert und in die Zollstraße umgelegt. Bepflanzung: In einer separaten Vergabeeinheit werden im Nachgang die zu pflanzenden Bäume ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit VE 3.9 werden lediglich die Baumgruben mit Substrat und Belüftung ausgeschrieben und vorbereitet. LWL-Kabel: Die LWL-Kabel der Ruhrbahn GmbH sind zurzeit provisorisch an den Fahrleitungsmasten auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße aufgehangen. Nach Fertigstellung der Leerrohrtrassen der Ruhrbahn werden die LWL-Kabel in die Leerrohre umgelegt. Anschließend können die Fahrleitungsmaste auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße zurückgebaut werden.Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten auf der Haus-Berge-Straße Ost, Projekt Citybahn, VE 3.9
Ruhrbahn GmbHEssenDeadline: Jul 20Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes Straßenbahnnetz, das über rd. 19 km in Tunnellage und über gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus / Berliner Platz stößt bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund hoher Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse soll durch den Bau der Citybahn als Bypass eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden. Die Maßnahme „Citybahn“ besteht aus den drei Planungsabschnitten, die als Bahnhofstangente (BHT), Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt und Essen 51 bezeichnet werden. Der Planungsabschnitt Essen 51 beinhaltet diese Vergabeeinheit VE 3.9. Die Vergabeeinheit VE 3.9 erstreckt sich von der Einmündung Dinslakener Straße bis Bocholder Straße auf einer Neubaulänge von etwa 650 m. Im Zusammenhang mit dem Gleisneubau erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie der barrierefreie Neubau der Haltestelle Bergmühle und Umbau der Haltestelle Bocholder Straße. Im Rahmen der Vergabeeinheit VE 3.9 wird die östliche Fahrbahn mit Entwässerung, Nebenanlagen, grundhaft erneuert und zudem ein besonderer Bahnkörper in der Regel als Rasengleis und straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage hergestellt. Die westliche Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wurde vorab grundhaft erneuert. Zusätzlich werden im südlichen Anschlussbereich von der Dinslaker Straße bis zur Buschhauer Straße auf einer Länge von ca. 210 m die westliche Fahrbahn, sowie die Gleise saniert. Die Gleisanlagen erhalten drei verschiedene Aufbauten: • Gleis auf Betonmontageklötzen Typ B • System Travetto offen als Rasengleis und einmal geschlossen für eine Fußgängerquerung • Masse-Feder-System. Das flächige Masse-Feder-System wird zum Schutz der an der Gleistrasse befindlichen Wohngebäude unterhalb der Weichen und Kreuzung eingebaut. Es besteht aus einer Tragplatte, einer Elastomermatte und einer Masseplatte. Unter dem offenen Rasengleis wird ein Teilsickerrohr DN 200 in einer Kiespackung 8/16, eingepackt in einem Vlies, zur Entwässerung mitgeführt. Zudem werden Kabelschutzrohre unterschiedlicher Größen als Streckenverrohrung, Haltestellenverrohrung und für die Signaltechnik eingebaut. Straßenbau: Die Fahrbahnen erhalten in der Regel eine Deckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8S, die Nebenanlagen und Haltestellen werden barrierefrei hergestellt, bzw. umgebaut. Die Befestigungen werden im Bereich der Gehwege mit Gehwegplatten und taktilen Elementen, die Haltestellen mit Pflaster und taktilen Elementen nach dem Standard der Stadt Essen/ Ruhrbahn ausgebaut. Die neuen Radfahrstreifen werden über die Fahrbahn geführt und in großen Teilen rot eingefärbt. Einfassungen: Die Einfassungen werden je nach Lage und Funktion unterschiedlich ausgeführt. Die Grenzeinfassungen werden mit einem Tiefbord T8/20 cm auf 10 cm Unterbeton und 10 cm Rückenstütze C20/25, sowie einem in der Höhe variierenden L-Stein als Stützwand hergestellt. Die Gehwegeinfassungen werden mit einem Hochbord 15/30 cm auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 und einem Auftritt von 12,0 cm errichtet. Die Einfassungen der Gleisanlagen erfolgt in der Regel beim Rasengleis System Travetto mit einem Gleisbord als L-Profil h=65 cm auf 20 cm Unterbeton. Neben allen Fahrbahneinfassungen wird grundsätzlich eine Gussasphaltrinne h=3 cm, b= 30 cm eingebaut. Im Bereich der Bushaltestellen vor dem Busbordstein ist die Rinne 16 cm breit. Die Straßenbahnhaltestellen erhalten als Bahnsteigkante einen Kasseler Sonderbord SBK 20, die Bushaltestellen werden mit einem Buskapstein Typ Essen 03 auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 ausgestattet. Entwässerung: Die Straßenentwässerung in Form von Straßenabläufen als auch die Gleisentwässerung werden an den bestehenden Mischwasserkanal der Stadtwerke Essen bzw. an den Kanalneubau der Stadtwerke Essen angeschlossen. Die Gleisentwässerung besteht aus einem Teilsickerrohr DN 200 PVC-U wandverstärkt mit Revisionsschächten DN 400 PP. Es kommen Straßenabläufe 30/50 cm aus Beton mit Beton-Gussabdeckung zur Ausführung. In Überwegen werden Elcord-Aufsatz mit Scharnier, in Pultform, Klasse C 250, gem. EN 124/DIN 1229, 300x500 mm, Schlitzweite 16 mm, eingebaut. Trinkwasserleitung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Trinkwasserleitung DN 1000 der Stadtwerke Essen (SWE) erneuert und in die Zollstraße umgelegt. Bepflanzung: In einer separaten Vergabeeinheit werden im Nachgang die zu pflanzenden Bäume ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit VE 3.9 werden lediglich die Baumgruben mit Substrat und Belüftung ausgeschrieben und vorbereitet. LWL-Kabel: Die LWL-Kabel der Ruhrbahn GmbH sind zurzeit provisorisch an den Fahrleitungsmasten auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße aufgehangen. Nach Fertigstellung der Leerrohrtrassen der Ruhrbahn werden die LWL-Kabel in die Leerrohre umgelegt. Anschließend können die Fahrleitungsmaste auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße zurückgebaut werden.
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