Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMITED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 9x19mm SWD Munition
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Munition im Kaliber 9x19mm SWD. Die Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge) beträgt 500.000 Stück. Der geschätzte Gesamtbedarf sowie die maximale Abrufmenge belaufen sich auf insgesamt 1.500.000 Stück.
Safety Equipment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- April 20, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Safety Equipment
Tender description
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Munition im Kaliber 9x19mm SWD. Die Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge) beträgt 500.000 Stück. Der geschätzte Gesamtbedarf sowie die maximale Abrufmenge belaufen sich auf insgesamt 1.500.000 Stück.
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8Munition 9x19mm SWD
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIRahmenvereinbarung über Munition 9x19mm, SWD. • Die Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge) beträgt: 500.000 Stück Munition 9x19mm, SWD • Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt: 1.500.000 Stück Munition 9x19mm, SWD Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 1.500.000 Stück Munition 9x19mm SWD abgerufen werden können."Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Splitterschutzvorhängen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIDie Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin a) zur Lieferung von konfektionierten Splitterschutzvorhängen und b) ggf. zu Dienstleistungen, bestehend aus der Einzeldienstleistung "Anfahrt" sowie der zusammengehörigen Einzeldienstleistung "fachgerechte Montage, Demontage und Entsorgung von Splitterschutzvorhängen", gemäß der Leistungsbeschreibung. 1) Die zu liefernde Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt einhundertvierundvierzig (144) Stück (Splitterschutzvorhänge). 2) Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von sechzehn (16) Stück (Splitterschutzvorhänge). 3) Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge der Splitterschutzvorhänge hinaus. 4) Die Höchstmenge der zu leistenden Dienstleistungen der Rahmenvereinbarung beträgt einhundertvierundvierzig (144) x zusammengehörige Montage, Demontage und Entsorgung von Splitterschutzvorhängen. 5) Bzgl. der Einzeldienstleistungen hat die Auftragnehmerin keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung. 6) Die Lieferung der angebotenen Splitterschutzvorhänge und die vereinbarten Dienstleistungen können jeweils unabhängig voneinander beauftragt werden. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf gemeinsame Beauftragung. (7) Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu den Höchstmengen abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Stadt Castrop-RauxelDer Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.Rahmenvereinbarung Lieferung ballistische Helme
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltDeadline: Jun 15Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Helmen für die Laufzeit von 3 Jahren und optionaler Verlängerung.Rahmenvereinbarung Lieferung von Feuerlöschern und Zubehör
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o KCLW ZBMDeadline: May 20Rahmenvereinbarung zur Neuausstattung und zum Ersatz von rund 580 Feuerlöschern sowie Zubehör. Der Einsatzbereich umfasst das Klinikum Chemnitz inklusive Tochtergesellschaften, Kooperationspartner, Kunden und Ärztehäuser.Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburgDeadline: Jun 30Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr Magdeburg. Lieferung von MSA M1 Pressluftatmern (oder gleichwertig) mit den genannten Eigenschaften. Atemschutzgeräte (Pressluftatmer) sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der KategorieIII gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und werden gemäß dieser Verordnung alsKomplettgeräte geprüft und zertifiziert. Im Fall eines Pressluftatmers gehören zu einemKomplettgerät der Atemanschluss, der Lungenautomat, das Grundgerät mit Druckminderer,die Druckluftflasche(n) und auch sonstiges mit dem Gerät verbundenes Zubehör. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entspricht und mit der bei der Feuerwehr Magdeburg verwendeten Atemschutztechnik der Firma MSA kombiniert werden darf. Wird andere als die u. g. Atemschutztechnik angeboten, so sind die entsprechenden Nachweise dem Angebot beizufügen. Bei der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anzahl handelt es sich um die zu liefernde Höchstmenge über die gesamte Laufzeit inklusive der Verlängerungsoptionen der Rahmenvereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Mindestabnahme von 25Pressluftatmern pro Jahr. Der Warenabruf erfolgt über einen schriftlichen Auftrag unter Angabe der Ausschreibungsnummer. Alle Lieferungen haben unverzüglich, jedoch spätestens 20 Wochen nach Warenabruf zu erfolgen.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrssicherungsgeräten (36 Monate)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungDeadline: May 11Rahmenvereinbarung über 36 Monate mit Option auf einmalige Verlängerung um 12 Monate. Der geschätzte Abnahmewert beträgt 353.430,00 € brutto, der Höchstabnahmewert liegt bei 388.773,00 € brutto. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Maximalbestellmenge dient lediglich der Angebotsauswertung; maßgeblich für die vertragliche Bindung ist der genannte Höchstabnahmewert über alle Artikel.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemschutztechnik
Stadt RegensburgRegensburgDie Stadt Regensburg beabsichtigt für die Lieferung von Atemschutztechnik eine Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von 32 Monaten abzuschließen. Aus der Rahmenvereinbarung sollen die im Leistungsverzeichnis genannten Produkte durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Regensburg abgerufen werden können. Bei der ausgeschriebenen Atemschutztechnik handelt es sich um Teile für die vorhandene Atemschutztechnik der Firma MSA, für die eine EU-Baumusterprüfung vorliegt. Im Groben umfasst die Ausschreibung insbesondere Atemschutzgeräte, Lungenautomaten, Vollmasken, Atemluftflaschen sowie eine Maskenkommunikation.
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