BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHTED
Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug
Modifizierung des Transport- und Stapelfahrzeugs (TSF) für Castor MTR3-Behälter. Ursprüngliche Entwicklung mit HUBTEX/AMAS, aufgeteilt in Fahrwerk und Hubsystem. Nach bestandener Kalthandhabung gemäß KTA 3902/3903 fehlte Nachweis der SEWD-IT-Schutzbedarfseinstufung. Durch Anpassung der Handhabungsbedingungen und technische Änderungen wurd...
Cranes
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Modifizierung des Transport- und Stapelfahrzeugs (TSF) für Castor MTR3-Behälter. Ursprüngliche Entwicklung mit HUBTEX/AMAS, aufgeteilt in Fahrwerk und Hubsystem. Nach bestandener Kalthandhabung gemäß KTA 3902/3903 fehlte Nachweis der SEWD-IT-Schutzbedarfseinstufung. Durch Anpassung der Handhabungsbedingungen und technische Änderungen w...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
- Published:
- May 04, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cranes
Tender description
Modifizierung des Transport- und Stapelfahrzeugs (TSF) für Castor MTR3-Behälter. Ursprüngliche Entwicklung mit HUBTEX/AMAS, aufgeteilt in Fahrwerk und Hubsystem. Nach bestandener Kalthandhabung gemäß KTA 3902/3903 fehlte Nachweis der SEWD-IT-Schutzbedarfseinstufung. Durch Anpassung der Handhabungsbedingungen und technische Änderungen wurde Herabstufung genehmigt, sodass Umsetzung nach SEWD-IT-Richtlinie möglich ist.
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10- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug
Die BGZ mbH entwickelt ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) für Castor MTR3-Behälter mit abgebrannten Brennelementen. Das TSF besteht aus Fahrwerk und Hubsystem. Nach erfolgreicher Abnahme gemäß KTA 3902/3903 konnten Anforderungen aus der SEWD-IT-Richtlinie nicht vollständig nachgewiesen werden. Durch technische Anpassungen und geänderte Handhabungsbedingungen wurde die Schutzbedarfseinstufung herabgestuft, wodurch das TSF nun umsetzungsfähig ist. - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug (TSF)
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden. - BG Klinikum Duisburg gGmbHN/ADeadline: Jul 28
Gesamtsanierung BG Klinikum Duisburg - Projektsteuerung
Gegenstand dieser Beschaffung sind die Projektsteuerungsleistungen (§ 2 AHO Heft Nr. 9 2025) für die bauliche Umsetzung der Gesamtsanierung am BG Klinikum Duisburg über die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereiche A bis E, nach der Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen (Angebotsphase) übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbildes. Es handelt sich um einen Stufenvertrag. Stufe 1- Beauftragung der Projektstufen 1 + 2 Projektvorbereitung und Planung (Handlungsbereiche A - E), Beauftragung der Projektstufe 2 AHO erfolgt inhaltlich äquivalent zu den Beauftragungsstufen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI, Stufe 2 - Beauftragung der Projektstufe 3 Ausführungsvorbereitung (Handlungsbereiche A - E), Stufe 3 - Beauftragung der Projektstufe 4-5, Ausführung und Projektabschluss/ Dokumentation (Handlungsbereiche A - E), Beauftragung der Projektstufe 5 AHO erfolgt inhaltlich äquivalent zur Objektplanung Gebäude bis Abschluss Leistungsphase 8 HOAI. Die Beauftragung der Projektstufen 3 - 5 in Teilen oder im Ganzen nach § 2 AHO Heft Nr. 9 2025 behält sich der Auftraggeber vor. Die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI wurden bereits für die brandschutztechnische Gesamtsanierung (alle Geschosse und Bauteile) im Vorfeld erarbeitet. Derzeit befindet sich die brandschutztechnische Sanierung bereits teilweise in der Ausführung. Aufgrund des großen und mit den Jahren gewachsenen Klinikgebäudes ist eine ganzheitliche Ertüchtigung und Sanierung des Gebäudes in einem Zuge aus betrieblicher und organisatorischer Sicht nicht möglich und würde zu massiven betrieblichen Einschränkungen der Patientenversorgung führen. Demnach wurde die erforderliche Maßnahme unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes in 4 Einzelmaßnahmen und Bauabschnitte aufgeteilt. An dieser Gliederung der Bauabläufe soll sich die Gesamtsanierung orientieren. Neben der Brandschutzsanierung werden derzeit weitere Investitionsprojekte wie die Trennung der Allgemeinen und Sicherheitsstromversorgung sowie die Erneuerung der Gebäudeleittechnik umgesetzt. Außerdem wurden im Rahmen bereits laufender brandschutztechnischer Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen erhebliche weitere Defizite im Bestand festgestellt. Die Gesamtsanierungsmaßnahmen betreffen somit die technische Gebäudeausrüstung, hygienische Anforderungen, brandschutztechnische Mängel, baukonstruktive Defizite, Schadstoffbelastungen sowie funktionale und organisatorische Einschränkungen innerhalb der Stations- und Funktionsbereiche. Hervorzuheben ist die Kernsanierung der Stationsbereiche einschließlich zugehöriger Nebenfunktionen, zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Klinikbetriebs. 3D BIM soll für alle Infrastrukturprojekte am Standort Duisburg zum Standard werden. Der öffentliche Auftraggeber hat eine 3D BIM Pflicht seit 2021 ausgerufen. Zwischen 2023 und 2027 sollen alle bundesweiten Projekte über 3D BIM abgewickelt werden. Zudem wird das BG Klinikum Duisburg 3D BIM zur Implementierung von CAFM nutzen, für die Terminplanung, das Energiemanagement und die Detailplanung über das Model abwickeln. - BG Klinikum Duisburg gGmbHDuisburgDeadline: Jul 28
Gesamtsanierung BG Klinikum Duisburg - Projektsteuerung
Gegenstand dieser Beschaffung sind die Projektsteuerungsleistungen (§ 2 AHO Heft Nr. 9 2025) für die bauliche Umsetzung der Gesamtsanierung am BG Klinikum Duisburg über die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereiche A bis E, nach der Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen (Angebotsphase) übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbildes. Es handelt sich um einen Stufenvertrag. Stufe 1- Beauftragung der Projektstufen 1 + 2 Projektvorbereitung und Planung (Handlungsbereiche A - E), Beauftragung der Projektstufe 2 AHO erfolgt inhaltlich äquivalent zu den Beauftragungsstufen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI, Stufe 2 - Beauftragung der Projektstufe 3 Ausführungsvorbereitung (Handlungsbereiche A - E), Stufe 3 - Beauftragung der Projektstufe 4-5, Ausführung und Projektabschluss/ Dokumentation (Handlungsbereiche A - E), Beauftragung der Projektstufe 5 AHO erfolgt inhaltlich äquivalent zur Objektplanung Gebäude bis Abschluss Leistungsphase 8 HOAI. Die Beauftragung der Projektstufen 3 - 5 in Teilen oder im Ganzen nach § 2 AHO Heft Nr. 9 2025 behält sich der Auftraggeber vor. Die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI wurden bereits für die brandschutztechnische Gesamtsanierung (alle Geschosse und Bauteile) im Vorfeld erarbeitet. Derzeit befindet sich die brandschutztechnische Sanierung bereits teilweise in der Ausführung. Aufgrund des großen und mit den Jahren gewachsenen Klinikgebäudes ist eine ganzheitliche Ertüchtigung und Sanierung des Gebäudes in einem Zuge aus betrieblicher und organisatorischer Sicht nicht möglich und würde zu massiven betrieblichen Einschränkungen der Patientenversorgung führen. Demnach wurde die erforderliche Maßnahme unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes in 4 Einzelmaßnahmen und Bauabschnitte aufgeteilt. An dieser Gliederung der Bauabläufe soll sich die Gesamtsanierung orientieren. Neben der Brandschutzsanierung werden derzeit weitere Investitionsprojekte wie die Trennung der Allgemeinen und Sicherheitsstromversorgung sowie die Erneuerung der Gebäudeleittechnik umgesetzt. Außerdem wurden im Rahmen bereits laufender brandschutztechnischer Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen erhebliche weitere Defizite im Bestand festgestellt. Die Gesamtsanierungsmaßnahmen betreffen somit die technische Gebäudeausrüstung, hygienische Anforderungen, brandschutztechnische Mängel, baukonstruktive Defizite, Schadstoffbelastungen sowie funktionale und organisatorische Einschränkungen innerhalb der Stations- und Funktionsbereiche. Hervorzuheben ist die Kernsanierung der Stationsbereiche einschließlich zugehöriger Nebenfunktionen, zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Klinikbetriebs. 3D BIM soll für alle Infrastrukturprojekte am Standort Duisburg zum Standard werden. Der öffentliche Auftraggeber hat eine 3D BIM Pflicht seit 2021 ausgerufen. Zwischen 2023 und 2027 sollen alle bundesweiten Projekte über 3D BIM abgewickelt werden. Zudem wird das BG Klinikum Duisburg 3D BIM zur Implementierung von CAFM nutzen, für die Terminplanung, das Energiemanagement und die Detailplanung über das Model abwickeln. - Stadtverwaltung MittweidaDeadline: May 22
WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 0626220526 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Rochlitzer Straße 3 09648 Mittweida Deutschland Telefonnummer: +49 3727967-304 Telefaxnummer: +49 3727967-181 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.mittweida.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030 Menge und Umfang: Bei den im Rahmen der Programmbegleitung zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Entwicklung von Projekten aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKo-WEP (Stand: 12/2023) "Neubaugebiet Lauenhainer Straße". Das Aufgabenspektrum besteht aus folgenden Leistungsbausteinen: Leistungsbaustein 1: Projektmanagement / Projektsteuerung / Projektbegleitung Erarbeitung und termingerechte, vollständige Einreichung der jährlichen Fortsetzungsanträge bzw. Fortsetzungsberichte bei der Bewilligungsstelle inkl. Fortschreibung des Maßnahmekonzeptes sowie des Kosten- und Finanzierungsplanes gemäß Planungsstand für die Einzelvorhaben und Prioritätensetzung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mittweida Beratung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen oder bei der Prüfung von Fachförderungen für die geplanten Einzelvorhaben Betreuung der privaten Akteure/Eigentümer bei der Vorbereitung, Beantragung, Durchführung und förderrechtlichen Abrechnung von Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen einschließlich erforderlicher Vertragsgestaltung bei der Weiterleitung von Fördermitteln zielgerichtete Vorbereitung der geplanten Einzelmaßnahmen durch einen interaktiven Prozess mit der Stadtverwaltung, den beteiligten Akteuren im Gebiet, den Maßnahmeträgern sowie den beauftragten Planungsbüros im Sinne einer lokalen Partnerschaft förderrechtliche Aufbereitung der Einzelvorhaben gemäß den Vorgaben der Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung einer eventuellen Zustimmungspflicht Mitwirkung bei der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der geltenden Publizitätsvorschriften Leistungsbaustein 2: Unterstützung der finanziellen Abwicklung Beratung und Unterstützung der Stadt bei gebietsbezogenen Finanzierungsangelegenheiten und der fördergebietsbezogenen Kostenplanung für die jährliche Aufstellung des Haushalts Aufbau eines projektbezogenen Controllings und Einrichtung eines EDV-basierten Fördermittelmanagements Maßnahmenbezogene Erfassung von Rechnungen einschließlich förderrechtlicher Prüfung Fördermittelabruf / Nachweisführung und Abrechnung einschließlich Antragsbearbeitung bei erforderlichen Änderungen der jährlich bereitgestellten Finanzmittel (Mehr- oder Minderbedarf im jeweils aktuellen Haushaltsjahr) Erstellung von Verwendungsnachweisen für abgeschlossene Einzelmaßnahmen Dokumentation von Problemen/Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen; Berichterstattung nach Erfordernis an die Bewilligungsstelle Unterstützung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen, u.a. bei der Gestaltung von Verträgen Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Prüfung und Feststellung der Beihilferelevanz nach § 107 AEUV (in der aktuell geltenden Fassung) Erstellung der Zwischenabrechnung für die Gesamtmaßnahme "Neubaugebiet Lauenhainer Straße" zum 31.12.2030. Der erforderliche Zeitaufwand für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs gemäß Leistungsbaustein 1 und 2 für die Vertragsdauer von zunächst 53 Monaten (vom 01.08.2026 bis 31.12.2030) wird mit ca. 2.400 Arbeitsstunden eingeschätzt und soll für die Honorarkalkulation als Orientierung dienen. Ort der Leistung: Stadt Mittweida Markt 32 09648 Mittweida e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2026 Ende: 31.12.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Markt 32 09648 Mittweida i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.05.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 17.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gemäß § 18 VOL/B k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt) 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen (Formblatt) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. €, Sonstige Schäden 0,5 Mio. € Nachweis der jährlichen Maximierung auf das 2-fache der Versicherungssumme Der Nachweis der Deckungssummen kann auch mittels Erklärung des Versicherers erfolgen, dass die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall erfolgt. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Eigenerklärung über die regelmäßige Zahlung von Abgaben, Steuern und Krankenkassenbeiträgen Erklärung, ob und welche Leistungsanteile an Dritte beauftragt werden Nachweis der fachlichen Eignung: Nachweise der fachlichen Qualifikation des Projektteams einschl. persönlicher Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung Darstellung von maximal vier Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Verfahrensträgerschaft in den Programmen der Städtebauförderug im Freistaat Sachsen belegen, davon mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Gesamtmaßnahmen. Dabei sind mind. Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers für Rückfragen anzugeben Darstellung von maximal 2 Referenzobjekten über Kenntnisse und Erfahrungen in der stadtteilbezogenen Arbeit mit lokalen Akteuren. Dabei sind mindestens Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Berufsgruppen Erklärung über die technische Ausstattung Erklärung zum internen Qualitätsmanagement Preisblatt Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Arbeitsweise/ Struktur/ Vor-Ort/ Team (25%), 3 Leistungsfähigkeit (35%) Projektmanagement (außer im Bauwesen) - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jul 01
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHDeadline: Jun 04
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen.
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