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Modernisierung der Oberschule Uchte - Fachplanung Tragwerk
Der Landkreis (LK) Nienburg/Weser betreibt eine Oberschule mit mehreren einzelnen Gebäudeteilen auf eigenem Grundstück in Uchte. Die Samtgemeinde Uchte verwaltet diese im Namen und auf Rechnung des Landkreises. Historisch sind die Gebäude aus vier ehemals eigenständigen Schulen im Jahr 2010 zur Oberschule zusammengefasst worden: - Orienti...
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- Samtgemeinde Uchte
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- August 03, 2026
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Der Landkreis (LK) Nienburg/Weser betreibt eine Oberschule mit mehreren einzelnen Gebäudeteilen auf eigenem Grundstück in Uchte. Die Samtgemeinde Uchte verwaltet diese im Namen und auf Rechnung des Landkreises. Historisch sind die Gebäude aus vier ehemals eigenständigen Schulen im Jahr 2010 zur Oberschule zusammengefasst worden: - Orientierungsstufe (heute Trakt 1 und 2) - Hauptschule (heute Trakt 3 und 4) - Realschule (heute Trakt 5 und 6) - Hauswirtschaftsschule (heute Trakt 7 - Benutzung nur bei Bedarf) Die einzelnen Gebäudeteile sind alleinstehende Gebäude in leichter Hanglage, die teilweise durch eine Überdachung verbunden sind. Die Trakte 1-5 wurden in den 1960er Jahren geplant und gebaut. Trakt 6 ist ein bauliches Mischprodukt aus Holzfachwerkbau und massivem Anbau aus den 1930er Jahren. Trakt 7 als heutiges "Bedarfsgebäude" liegt etwas abseits und wurde ebenfalls in den 1960ern gebaut. Letzteres ist nicht Teil der Planung und soll ausschließlich als Ausweichquartier während der Umbauphase verwendet werden. Der Schulstandort ist gut im Ort Uchte mit seinen ca. 5.000 Einwohnern (politische Samtgemeinde: 15.000 Einwohner) integriert. Die Bundesstraßen B61 und B441 garantieren eine problemlose Bus- und Autoanbindung. Heute werden etwa 400 Schüler von 40 Lehrkräften auf dem "Campus" Oberschule unterrichtet. Im Wandel der Zeit haben verschiedene Nutzungen in den fast gleich gebliebenen Grundrissen stattgefunden und ihre Spuren hinterlassen. Der LK Nienburg/Weser hat die Oberschule Uchte als gesicherten Standort in seinem Südkreisgebiet definiert, was eine langfristige Planung und damit Modernisierung der Gebäude möglich macht. Entsprechende Haushaltsmittel wurden geplant und bewilligt. Im Hinblick auf den Gesellschaftswandel und den damit verbundenen Anforderungen an Bildungsstandorte werden sämtliche Gebäude mit den teils natürlich gewachsenen aber nicht geplanten Raumnutzungen an die heutigen Anforderungen nicht gerecht. Durch mangelnde Brandschutzsicherheit und
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4Modernisierung der Oberschule Uchte - Fachplanung Brandschutz
Samtgemeinde UchteUchteDer Landkreis (LK) Nienburg/Weser betreibt eine Oberschule mit mehreren einzelnen Gebäudeteilen auf eigenem Grundstück in Uchte. Die Samtgemeinde Uchte verwaltet diese im Namen und auf Rechnung des Landkreises. Historisch sind die Gebäude aus vier ehemals eigenständigen Schulen im Jahr 2010 zur Oberschule zusammengefasst worden: - Orientierungsstufe (heute Trakt 1 und 2) - Hauptschule (heute Trakt 3 und 4) - Realschule (heute Trakt 5 und 6) - Hauswirtschaftsschule (heute Trakt 7 - Benutzung nur bei Bedarf) Die einzelnen Gebäudeteile sind alleinstehende Gebäude in leichter Hanglage, die teilweise durch eine Überdachung verbunden sind. Die Trakte 1-5 wurden in den 1960er Jahren geplant und gebaut. Trakt 6 ist ein bauliches Mischprodukt aus Holzfachwerkbau und massivem Anbau aus den 1930er Jahren. Trakt 7 als heutiges "Bedarfsgebäude" liegt etwas abseits und wurde ebenfalls in den 1960ern gebaut. Letzteres ist nicht Teil der Planung und soll ausschließlich als Ausweichquartier während der Umbauphase verwendet werden. Der Schulstandort ist gut im Ort Uchte mit seinen ca. 5.000 Einwohnern (politische Samtgemeinde: 15.000 Einwohner) integriert. Die Bundesstraßen B61 und B441 garantieren eine problemlose Bus- und Autoanbindung. Heute werden etwa 400 Schüler von 40 Lehrkräften auf dem "Campus" Oberschule unterrichtet. Im Wandel der Zeit haben verschiedene Nutzungen in den fast gleich gebliebenen Grundrissen stattgefunden und ihre Spuren hinterlassen. Der LK Nienburg/Weser hat die Oberschule Uchte als gesicherten Standort in seinem Südkreisgebiet definiert, was eine langfristige Planung und damit Modernisierung der Gebäude möglich macht. Entsprechende Haushaltsmittel wurden geplant und bewilligt. Im Hinblick auf den Gesellschaftswandel und den damit verbundenen Anforderungen an Bildungsstandorte werden sämtliche Gebäude mit den teils natürlich gewachsenen aber nicht geplanten Raumnutzungen an die heutigen Anforderungen nicht gerecht. Durch mangelnde Brandschutzsicherheit undModernisierung der Oberschule Uchte - Objektplanung Freianlagen
Samtgemeinde UchteUchteDeadline: Sep 07Der Landkreis (LK) Nienburg/Weser betreibt eine Oberschule mit mehreren einzelnen Gebäudeteilen auf eigenem Grundstück in Uchte. Die Samtgemeinde Uchte verwaltet diese im Namen und auf Rechnung des Landkreises. Historisch sind die Gebäude aus vier ehemals eigenständigen Schulen im Jahr 2010 zur Oberschule zusammengefasst worden: - Orientierungsstufe (heute Trakt 1 und 2) - Hauptschule (heute Trakt 3 und 4) - Realschule (heute Trakt 5 und 6) - Hauswirtschaftsschule (heute Trakt 7 - Benutzung nur bei Bedarf) Die einzelnen Gebäudeteile sind alleinstehende Gebäude in leichter Hanglage, die teilweise durch eine Überdachung verbunden sind. Die Trakte 1-5 wurden in den 1960er Jahren geplant und gebaut. Trakt 6 ist ein bauliches Mischprodukt aus Holzfachwerkbau und massivem Anbau aus den 1930er Jahren. Trakt 7 als heutiges "Bedarfsgebäude" liegt etwas abseits und wurde ebenfalls in den 1960ern gebaut. Letzteres ist nicht Teil der Planung und soll ausschließlich als Ausweichquartier während der Umbauphase verwendet werden. Der Schulstandort ist gut im Ort Uchte mit seinen ca. 5.000 Einwohnern (politische Samtgemeinde: 15.000 Einwohner) integriert. Die Bundesstraßen B61 und B441 garantieren eine problemlose Bus- und Autoanbindung. Heute werden etwa 400 Schüler von 40 Lehrkräften auf dem "Campus" Oberschule unterrichtet. Im Wandel der Zeit haben verschiedene Nutzungen in den fast gleich gebliebenen Grundrissen stattgefunden und ihre Spuren hinterlassen. Der LK Nienburg/Weser hat die Oberschule Uchte als gesicherten Standort in seinem Südkreisgebiet definiert, was eine langfristige Planung und damit Modernisierung der Gebäude möglich macht. Entsprechende Haushaltsmittel wurden geplant und bewilligt. Im Hinblick auf den Gesellschaftswandel und den damit verbundenen Anforderungen an Bildungsstandorte werden sämtliche Gebäude mit den teils natürlich gewachsenen, aber nicht geplanten Raumnutzungen an die heutigen Anforderungen nicht gerecht. Durch mangelnde Brandschutzsicherheit unErweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Fachplanung Tragwerk
Samtgemeinde UchteUchteDeadline: Aug 24Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurde durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt (A.7). Bauplanungsrechtlich befindet sich der Erweiterungsbau im Plangebiet des neu aufgestellten B-Plans Nr. 9 "Am Schulweg". Nach Durchführung der Ausschreibung der erforderlichen VgV-Verfahren für die Planungsleistungen ist von folgender Terminplanung auszugehen: - Genehmigungsplanung: Januar bis März 2027 - Bauantrag: April 2027 - Ausführungsplanung: April bis August 2027 - Vergabe der Bauleistungen: September 2027 bis Januar 2028 - Baubeginn: Februar 2028 - Fertigstellung: März 2029 Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 3: Fachplanung TGA, Anlagengruppen 1, 2 und 3)
SEB- Städtischer Eigenbetrieb BehindertenhilfeLeipzigDeadline: Sep 21Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, da das Übernachtungshaus lediglich als vorübergehende Soforthilfe angelegt ist. Ziel der sozialen Betreuung in der Notunterbringung ist die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit der Menschen durch eine auf Dauer angelegte Wohnperspektive außerhalb des Übernachtungshauses. Das Objekt in der Georg-Schumann-Straße 268 soll langfristig als Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen genutzt werden. Eine geringfügige Erhöhung der Regelkapazität ist wünschenswert. Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fläche überbaut, sodass nur wenig Freifläche in Form eines geschlossenen Hofes bleibt. Der Hof wird nicht Teil der Maßnahme sein. Verkehrstechnische Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Die straßenseitige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr und die fußläufige Erschließung sind über die Georg-Schumann-Straße selbst möglich. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man das zukünftige Übernachtungshaus mit den Straßenbahnlinien 10 und 11 und mit den Buslinien 80, N4 und N5 in 200 m Entfernung, sowie mit den S-Bahn-Linien S3 und S30 in 900 m Entfernung. Der Standort ist somit gut an den ÖPNV angebunden. Der Standort ist ebenfalls über bestehende Radverkehrsrouten angebunden. Gemäß HauptNetz Rad verlaufen innergemeindliche Radverbindungen IR III über die Georg-Schumann-Straße. Medientechnische Erschließung Der Standort ist medientechnisch vollständig erschlossen (Anlage 4). Gas wird über die Fassade an der Georg-Schumann-Straße in das Haus geleitet. Der Hausanschluss für Strom und das Abwasser erfolgt über die Gebäudeseite in der Christoph-Probst-Straße. Bestandsgebäude Das vorhandene Eckgebäude wurde 1906 durch den Architekten Karl Feistel als Wohnhaus mit straßenseitig erreichbarem Eckladen geplant und errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude mit Hochparterre, drei Obergeschossen, einem Kellergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden. 1971 erfolgte der Rückbau des Eckladens mit anschließender Wohnnutzung und 1992 der Umbau des Wohnhauses zu einem Hotel. In diesem Zuge wurde eine Ebene im Dachgeschoss als Mansardgeschoss für Hotelzwecke ausgebaut, wie auch im rückwärtig geschlossenen Hof die Orangerie als Erweiterungsbau für den Speiseraum errichtet (Anlage 5). Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch die angrenzenden Gebäude. Natur- und Umweltschutz Nachfolgende Ausführungen sind in der Planung zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen: Wasserbehörde: Das Flurstück 322/k der Gemarkung Möckern befindet sich in keinem gemäß§ 72 (2) des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Laut Starkregengefahrenkarte (Anlage X) weist das Grundstück eine starke Betroffenheit bei Starkregenereignissen auf. Sofern die Grundstücksentwässerungsanlage geändert wird, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser auf dem Grundstück bewirtschaftet werden kann (ausreichende Speicherung, Verdunstung, Teilversickerung in geeigneter Art und Weise, flächige Versickerung). Stadtökologie: Gemäß der Lärmkarte 2022 der Stadt Leipzig werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht sowie der durch die Rechtsprechung gefestigten Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts auf dem Flurstück überschritten. Die Lärmpegel betragen bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 64 dB(A) nachts. Gemäß§ 66 SächsBO i. V. m. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 16. August 2024 (SächsABl. 2024, Nr. 33, S. 939) ist dem späteren Bauantrag ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm nach der Norm DIN 4109 (aktuell DIN 4109-1:2018:01) beizulegen. Es wird empfohlen sensible Nutzungsräume (insbesondere Schlafzimmer) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wegen hoher nächtlicher Schallimmissionsbelastung (Werte > 50 dB (A)) für Schlafräume dringend empfohlen, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorzusehen.
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