Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Magdeburg
Mobiler Roboter mit multimodaler Sensorik und integrierter Rechentechnik
Produktdatenblätter / technische Datenblätter des Herstellers 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1.Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Die Erklärungen zu den § 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur v...
Measurement Technology, Laboratory Instruments
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Measurement Technology
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Produktdatenblätter / technische Datenblätter des Herstellers 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: 1.Wir weisen darauf hin, dass nach § 8 des Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Die Erklärungen zu den § 11,13,14 und 17 TVergG LSA werden nur von dem Bieter abgefordert, der den Zuschlag erhalten soll und werden Vertragsbestandteil. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Information_ Bestbieterprinzip.pdf auf gesondertes Verlangen sind die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen die Vertragsbestandteile werden: Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf 2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 16,12 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Oder Achtung!!!! Das für diese Vergabe als maßgeblich anzusehende, tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn), beträgt laut Tarifvertrag XXXX XX,XX€ 4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)
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