Harald Nickel Rechtsanwälte PartnerschaftsgesellschaftHanauTED
MKK-Brückenschule-BK
Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich dere...
Sports Facility Construction, Non-Residential Building
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
- Published:
- August 12, 2026
- Deadline:
- September 11, 2026
- Topic:
- Sports Facility Construction
- Object:
- Schule
Object classification
- SchulePrimary
- Sporthalle / Turnhalle
Tender description
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Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernissen individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu entrichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach. Vergütet werden die Leistungen auf der Grundlage der Vereinbarung eines generell pauschalen Festpreises. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und die weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Kalkulatorische Annahmen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder vom Auftraggeber im finalen Angebot ausdrücklich anerkannt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen, die zur genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Errichtung des Schulgebäudes einschließlich der integrierten Einfeld-Sporthalle und der Außenanlagen erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen, des Bauantrags und eines erforderlichen Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden ein. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen können vom Auftragnehmer nach eigener fachlicher Prüfung vollständig, teilweise oder nicht übernommen werden, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Übernimmt oder verwendet der Auftragnehmer vorhandene Planungsinhalte, werden diese Bestandteil seiner eigenen Planung. Er trägt auch insoweit die vollständige Planungs-, Koordinations- und Erfolgsverantwortung. Das Vorhaben ist innerhalb des durch den Bebauungsplan "Neue Brückenschule" der Stadt Bruchköbel und die übrigen Vergabeunterlagen bestimmten Baufelds zu planen und zu verwirklichen.
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Harald Nickel Rechtsanwälte PartnerschaftsgesellschaftHanauDer Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernissen individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu entrichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach. Vergütet werden die Leistungen auf der Grundlage der Vereinbarung eines generell pauschalen Festpreises. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und die weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Kalkulatorische Annahmen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder vom Auftraggeber im finalen Angebot ausdrücklich anerkannt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen, die zur genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Errichtung des Schulgebäudes einschließlich der integrierten Einfeld-Sporthalle und der Außenanlagen erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen, des Bauantrags und eines erforderlichen Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden ein. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen können vom Auftragnehmer nach eigener fachlicher Prüfung vollständig, teilweise oder nicht übernommen werden, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmen. Übernimmt oder verwendet der Auftragnehmer vorhandene Planungsinhalte, werden diese Bestandteil seiner eigenen Planung. Er trägt auch insoweit die vollständige Planungs-, Koordinations- und Erfolgsverantwortung. Das Vorhaben ist innerhalb des durch den Bebauungsplan "Neue Brückenschule" der Stadt Bruchköbel und die übrigen Vergabeunterlagen bestimmten Baufelds zu planen und zu verwirklichen.MKK-Brückenschule-BK
Harald Nickel Rechtsanwälte PartnerschaftsgesellschaftHanauDeadline: Sep 13Beschreibung: Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet) beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen mehrgeschossigen freistehenden Grundschulgebäudes mit einer integrierten Einfeld-Sporthalle einschließlich deren Außenanlage auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernissen individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu entrichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach. Vergütet werden die Leistungen auf der Grundlage der Vereinbarung eines generell pauschalen Festpreises. Die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und die weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen bestimmen den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Kalkulatorische Annahmen des Auftragnehmers werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder vom Auftraggeber im finalen Angebot ausdrücklich anerkannt werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen, die zur genehmigungsfähigen, funktionsgerechten, bezugsfertigen und schlüsselfertigen Errichtung des Schulgebäudes einschließlich der integrierten Einfeld-Sporthalle und der Außenanlagen erforderlich sind. Dies schließt insbesondere die Erstellung und Einreichung sämtlicher Genehmigungsunterlagen, des Bauantrags und eines erforderlichen Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der erforderlichen AbstiMKK-GS-Neuberg
Harald Nickel Rechtsanwälte PartnerschaftsgesellschaftHanauGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die vollständige Planung und Errichtung eines Erweiterungsgebäudes für die Erich-Simdorn-Schule in Neuberg. Das Gebäude dient der Aufnahme insbesondere auch von Funktionsräumen, die erforderlich sind den Bestand den Anforderungen des - GaFög i.V.m. dem § 24 Abs. 4 SGB VIII zu ertüchtigen. Geschuldet sind alle Leistungen, die erforderlich sind, den näher beschriebenen Ergänzungsbau einschließlich aller festen Einbauten, dessen Erschließung, erforderlicher Abrisse. Parallel dazu ist entsprechend ein bis zum 20.07.2026 bezugsfertig mit erforderlichen Außenanlagen herzustellenden Interimsgebäudes, dass ab diesem Zeitpunkt geeignet ist, ergänzenden Raumbedarf zur Erfüllung. Die Leistung umfasst jede erforderliche Generalplanung (einschließlich insbesondere Architektur, Tragwerksplanung, Haustechnik, Brandschutz und Freianlagen) sowie die schlüsselfertige Bauausführung einschließlich sämtlicher erforderlicher Genehmigungsleistungen bzw. deren unterschriftsreife Vorbereitung. Der Auftragnehmer (AN) hat alle Leistungen bis zur vollständigen Fertigstellung von Bau und Herstellung der geschuldeten Außenanlage zu erbringen. Mit dieser Vorgabe wird dem Ziel entsprochen, die Bauzeit erheblich zu verkürzen, die Kosten durch standardisierte Prozesse zu optimieren und die Risiken von Schnittstellenproblemen zwischen Planung und Bauausführung auszuschließen. Der AN ist frei, im Rahmen der funktionalen Vorgaben eigene Systeme, Bauweisen und Fertigungsmethoden einzusetzen, solange diese die technischen und rechtlichen Mindestanforderungen erfüllen.Lieferung und Montage von Schulmöbeln zur Ausstattung von sieben Unterrichtsräumen
Stadt Haren (Ems)Haren (Ems)Deadline: Sep 11Im Angebot sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen enthalten, insbesondere: - Umsetzung gemäß Leistungsbeschreibung und beigefügten Planunterlagen - Eigenverantwortliche Aufnahme aller erforderlichen Aufmaßdaten vor Ort - Erstellung produktbezogener Möblierungspläne - Lieferung frei Verwendungsstelle einschließlich Transport - Montage, Aufstellen, Zusammenfügen, Ausnivellieren und fachgerechte Befestigung der Möbel - Besenreine Übergabe der Räume - Entsorgung von Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten und Verantwortung Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungen erfolgen in eigener Verantwortung. Eine Freigabe durch den Auftraggeber oder den Planer entbindet nicht von der Gesamtverantwortung des Auftragnehmers.Lieferung und Montage von Schulmöbeln zur Ausstattung von sieben Unterrichtsräumen
Stadt Haren (Ems)Haren (Ems)Deadline: Sep 11Im Angebot sind sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen enthalten, insbesondere: - Umsetzung gemäß Leistungsbeschreibung und beigefügten Planunterlagen - Eigenverantwortliche Aufnahme aller erforderlichen Aufmaßdaten vor Ort - Erstellung produktbezogener Möblierungspläne - Lieferung frei Verwendungsstelle einschließlich Transport - Montage, Aufstellen, Zusammenfügen, Ausnivellieren und fachgerechte Befestigung der Möbel - Besenreine Übergabe der Räume - Entsorgung von Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten und Verantwortung Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungen erfolgen in eigener Verantwortung. Eine Freigabe durch den Auftraggeber oder den Planer entbindet nicht von der Gesamtverantwortung des Auftragnehmers.Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Stadtwerke Heilbronn GmbHHeilbronnGegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht2026-1004882_Flughafen München_Generalplanung Tankdienstgebäude (Neukonzeption/Sanierung/Brandschutz)
Flughafen München GmbHMünchenDeadline: Jul 20Gegenstand der Beschaffung sind Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung, funktionale Neuordnung und technische Modernisierung des bestehenden Tankdienstgebäudes 142.02 am Flughafen München. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die ganzheitliche Planung des Bestandsgebäudes einschließlich sämtlicher zur funktionalen, technischen und genehmigungsfähigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Integrationsleistungen. Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die übergeordnete fachliche Koordination und Integration sämtlicher Planungsbeteiligten einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern sowie den fachlich Beteiligten Dritten. Die Planungsaufgabe umfasst die Bearbeitung des bestehenden Tankdienstgebäudes einschließlich der durch die Maßnahme betroffenen baulichen Anlagen, technischen Anlagen und angrenzenden Außenbereiche, soweit diese für die funktionale, technische und genehmigungsrechtliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die bauliche Neuordnung und Umstrukturierung des Bestands, die technische Erneuerung und Anpassung der gebäudetechnischen Anlagen, die funktionale Reorganisation der Nutzungsbereiche sowie die Integration aller zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Betriebs erforderlichen Maßnahmen. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Die Leistungen sind als Generalplanerleistungen mit integraler Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement zu erbringen. Die Planung hat sämtliche zur Zielerreichung erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Maßnahmen vollständig zu erfassen, fachlich zu koordinieren und in eine funktionsfähige, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Gesamtplanung zu überführen. Dies umfasst insbesondere auch die Koordination sämtlicher fachlicher Schnittstellen innerhalb des Planungsumgriffs sowie zu angrenzenden, nicht unmittelbar beplanten Anlagen und Infrastrukturen. Soweit technische, funktionale oder infrastrukturelle Anbindungen an außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs liegende Anlagen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang planerisch zu berücksichtigen, fachlich zu koordinieren und mit den zuständigen Stellen des Auftraggebers abzustimmen. Die Planung außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs ist nicht Gegenstand der Beauftragung; geschuldet ist jedoch die vollständige Planung und Koordination aller hierfür erforderlichen Schnittstellen. Die Leistungen sind unter besonderen Anforderungen des Bauens im Bestand, des laufenden 24-Stunden-Betriebs, erhöhter Sicherheitsanforderungen im Flughafenbetrieb sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Interims-, Verlagerungs- und Bauphasenmaßnahmen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Planung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu ergänzen und fortzuschreiben. Unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Bestandsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, die für eine vollständige Planung erforderlichen Grundlagen eigenständig zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Stadtwerke Heilbronn GmbHHeilbronnDeadline: Aug 17Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Stadtwerke Heilbronn GmbHHeilbronnDeadline: Aug 24Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH
Stadtwerke Heilbronn GmbHHeilbronnDeadline: Aug 17Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.
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- The submission deadline is 11. September 2026.
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