Studierendenwerk Wuppertal Anstalt öffentlichen RechtsWuppertalTED
Berufsbekleidungsversorgung (Mietwäsche) – Reinigung, Instandhaltung, Abholung und Anlieferung
Der Auftraggeber will mit diesem Vergabeverfahren den zukünftigen Dienstleister für die Berufsbekleidungsversorgung im Wege der Mietwäsche mit Leistungsbeginn ab dem 1. Dezember 2026 ermitteln. Gegenstand des Auftrags ist die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit Mietwäsche (überwiegend Berufsbekleidung) nach näherer Maßgabe de...
Workwear, Laundry Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Studierendenwerk Wuppertal Anstalt öffentlichen Rechts
- Published:
- June 15, 2026
- Deadline:
- July 22, 2026
- Topic:
- Workwear
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Der Auftraggeber will mit diesem Vergabeverfahren den zukünftigen Dienstleister für die Berufsbekleidungsversorgung im Wege der Mietwäsche mit Leistungsbeginn ab dem 1. Dezember 2026 ermitteln. Gegenstand des Auftrags ist die bedarfsgerechte Versorgung des Auftraggebers mit Mietwäsche (überwiegend Berufsbekleidung) nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses (siehe Anlage "Leistungsverzeichnis"). Hierzu gehören insbesondere die Reinigung, Instandhaltung sowie die Abholung und Anlieferung der Mietwäsche durch den Auftragnehmer. Der Auftrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Der Auftraggeber besitzt Verlängerungsoptionen. Er hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
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7Vergabe Textile Vollversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.Vereinbarung über die Ausstattung des niedersächsischen Straßenwartungspersonals mit Warnkleidung im Leasingverfahren sowie die Reinigung und Instandhaltung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrHannoverVereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnschutzanzüge, Multifunktionsanzug, Kurzarm-Poloshirts, Langarm-Shirts) für rund 1.550 Beschäftigte im Straßenbetriebs- und -unterhaltungsdienst sowie ca. 100 Innendienstmitarbeiter auf Leasingbasis. Enthalten sind Waschen (inkl. Abholen und Bringen zu den Standorten), Reparieren, Überprüfung der Warnschutzwirkung nach EN ISO 20471 und ggf. Austausch. Die Bekleidung muss auch in weiblicher Passform angeboten werden; für etwa 50 weibliche Beschäftigte kann eine separate Ausstattungslinie angeboten werden. Zudem umfasst der Auftrag Reinigung und Reparatur der im Eigentum der NLStBV befindlichen Schutzbekleidung (verschiedene Teile unterschiedlicher Hersteller/Materialien, keine regelmäßigen Waschzyklen), die im Eigentum verbleibt.Inspektion, Wartung, Reinigung, Sachkundeprüfung, Eigenkontrolle und Instandhaltung von Abscheider- und Hebeanlagen 2026 - 2029
Zentrale Gebäudebewirtschaftung LünenLünenDeadline: Jul 10Diese Ausschreibung umfasst ein umfassendes Leistungspaket zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Abscheider- und Hebeanlagen gemäß den geltenden DIN-Normen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Inspektion und Wartung ergibt sich primär aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Fachnormen (DIN 1999-100, DIN 4040-100 sowie DIN EN 12056-4). Der Betrieb von Abscheider- und Hebeanlagen unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Der Betreiber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Anlagen durch regelmäßige Eigenkontrollen, Wartungen und Sachkundeprüfungen gemäß den einschlägigen Normen (DIN 1999-100, DIN 4040-100, DIN EN 12056-4) sicherzustellen und zu dokumentieren.Instandhaltung/Wartung inkl. Reinigung und Austausch der Verbrauchsteile wie Filter und Keilriemen; Hygieneprüfung nach VDI6022
Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbHAugsburgWartung von über 70 raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) inkl. Reinigung und Austausch von über 1.000 unterschiedlichen Filtern und Keilriemen sowie Hygieneprüfung nach VDI 6022.Wäscheversorgung WIGEV und HzL (Los 1 und Los 2)
Wiener Gesundheitsverbund – PPE Beschaffung GmbHWienDeadline: Sep 02Rahmenvereinbarung über Wäscheversorgung für Einrichtungen des WIGEV und HzL, aufgeteilt in Los 1 (max. 5 Partner) und Los 2 (max. 3 Partner).Beschaffung Mietkleidung
Stadtwerke Bad Oeynhausen AöRBad OeynhausenDeadline: Aug 13Die Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) vergeben die Lieferung und Pflege der Berufskleidung und Schutzkleidung für ca. 125 Beschäftigte im Leasingverfahren mit Vollservice. Bestandteil der einzureichenden Unterlagen ist ein Konzeptpapier, welches folgende Bestandteile enthalten muss: - Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept inkl. Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens - Verzicht auf Fluorkarbonharze bzw. Produkte auf Basis von PFOA (Pentadecafluorktansäure) bei der Imprägnierung der Bekleidung - Hydrophobierung nach DIN EN 13034 Typ 6 und EN 343 - zero F - FKT Prüfsiegel für Hautverträglichkeit - Service- und Kommunikationskonzept – Online Portal und App - Reklamationsmanagement (nachvollziehbare Warenbewegung - Fehlteillisten) - Havarie-Konzept Die Erfüllung des Vertrages erfolgt nach den jeweils gültigen Standards in der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin, im Bereich Hygiene, im Umwelt-schutz und in Bezug auf Energieeffizienz. Vertragsbeginn: 01.03.2027 – Vertragsende: 29.02.2032Leasing PSA Feuerwehren
Gemeinde MoormerlandMoormerlandLeasing, Reinigung, Prüfung und Austausch der Feuerwehrbekleidung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Moormerland
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