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Miete Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben bestehend aus: -Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse -Aufnahme von zwei Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen -Vandalismusschutz in Form von GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage und Warnanlage -LTE-Router für Datenfe...
Traffic Technology
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Arnstadt
- Published:
- August 18, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Traffic Technology
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Eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben bestehend aus: -Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse -Aufnahme von zwei Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen -Vandalismusschutz in Form von GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage und Warnanlage -LTE-Router für Datenfernübertragung (inkl. 5 GB Simkarte) -Elektro-hydraulisch betriebenes Fahrwerk mit Fernbedienung -Niveauausgleichsstützen -Einklappbare Anhängerdeichsel mit Schlosssicherung -Wiederaufladbare Batterien (Akkus) für bis zu sieben Tage Messbetrieb -LED-Dämmerungsaktivierung -2 Messysteme -2 Blitzeinheiten -1 Bediengerät Bereitstellung des ausgeführten Leistungsumfangs für die Dauer des Mietzeitraums (24 Monate). Durchführung aller erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten während der Vertragslaufzeit inklusive Lieferung und Austausch von Ersatzteilen. Übernahme der regelmäßigen Eichung (Terminplanung, Kosten). Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung (Nachweis bzw. Zusicherung). Übernahme anfallender Wartungs- und Inspektionskosten, Kosten der Haupt-untersuchung, der Kfz-Steuer und sonstige Reparaturkosten, ausgenommen Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung und grob fahrlässig verursachte Unfälle. Die Verschleißteile (zum Beispiel Leuchtmittel der Blitzeinheit) der Messanordnung, nebst allen damit in Verbindung stehenden Anbauteilen und Geräte, werden im Rahmen der technisch notwendigen Intervalle bzw. bei Notwendigkeit auch zu einem früheren Zeitpunkt, durch den Auftragnehmer in eigener Rechnung getauscht. Bereitstellung eines Leihmessgerätes für den Reparatur- und Eichzeitraum inklusive Versandabwickelung. Gesicherte getunnelte Datenübertragung entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vollumfängliche Bereitstellung der benötigten Hard- und Software für die Datenüber-tragung inklusive der in der Verwaltung für den Datentransport benötigten Hard- und Software. Übernahme aller anfallender Kosten für die Datenbearbeitung. Wartung und Support der Gerätschaften für die Datenübertragung während des Mietzeitraums. Datenaufbereitung der Fälle. Eine schriftliche Dokumentation zur Bedienung wird unentgeltlich bereitgestellt. Spätestens mit der Inbetriebnahme der Überwachungsanlage und der Messgeräte hat der Auftragnehmer 4 Mitarbeiter des Auftraggebers in die Bedienung und Benutzung sowie 4 Mitarbeiter zur Auswertung der Komponenten, Geräte und Falldaten einzuweisen und zu schulen. Der Auftragnehmer sorgt für eine ausreichende theoretische und praktische Ausbildung und übernimmt alle anfallenden Schulungskosten vor und während des gesamten Vertragszeitraums - dies schließt Mitarbeiter- oder Technikwechsel ein. Für die Teilnahme an den Schulungen wird die Ausstellung eines entsprechenden Schulungszertifikats zur Vorlage bei Gericht erwartet. Die Schulungen sind von qualifiziertem Personal des Auftragnehmers und unter Verwendung geeigneter Arbeitsmittel durchzuführen. Inhalt und Organisation der Schulungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen. Die Schulungen erfolgen nach gesonderter Terminabsprache mit dem Auftraggeber in den Räumlichkeiten der Stadt Arnstadt. Zur flexiblen und individuellen Zeiteinteilung von Messpersonal und Auswerter soll die Möglichkeit bestehen Schulungsteile als zertifiziertes WBT (Web Based Training) oder Blended Learning durchführen zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über Änderungen oder Erkenntnisse sowie über Entwicklungen des Stands von Wissenschaft und Technik umgehend schriftlich zu informieren.
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