Universitätsklinikum Aachen AöR
Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden
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Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Published:
- January 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden
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Netzwerkleitungen und Sicherheitstechnik- Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Das UBFT beauftragt die Verlegung von Glasfaser- (Singlemode/Multimode) und Kupferleitungen zu den EDV-Räumen des OIP-PNZ (Etagen -4 und -1). Umfang: Anbindung aus zwei Rechenzentren (je 2x Singlemode), Verbindung Etage -3 zu -4, Ringschluss zum Versorgungsgebäude sowie interne Verbindungen (-4 zu -1: 2x 48-Faser-LWL, 1x 100 DA Kupfer). Arbeiten erfolgen teils auf bestehenden Trassen, teils auf neuen Wegen (beengte Platzverhältnisse). BOS-Anbindung erfordert ggf. LWL-Steckverbinder mit Schrägschliff. Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Einstandortlösung Kemperhof (GKM-KH) in 56073 Koblenz - Projektsteuerungsleistungen- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Der AG ist Bauherr des nachstehend angeführten Bauvorhabens: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Einstandortlösung Kemperhof Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein betreibt in der Region fünf Krankenhäuser und ist mit insgesamt ca. 1.300 Betten und ca. 4.300 Mitarbeitern eine der vier Kliniken der Maximalversorgung in Rheinland-Pfalz und einer der größten Arbeitgeber der Region. Am Standort Koblenz werden zwei Krankenhäuser (Bestand Evangelischer Stift und Bestand Kemperhof) mit insgesamt ca. 790 Betten betrieben. Mit dem Ministerium für Wirtschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz hat sich im Zuge einer Machbarkeitsstudie der Komplettneubau zur Aufnahme der Gesamtkapazitäten beider Häuser auf der Liegenschaft am Kemperhof als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Der Neubau umfasst eine Gesamtbruttogeschossfläche in Höhe von ca. 78.500 m2. Die genaue Lage des / der Grundstücke ergibt sich aus der Projektbeschreibung (Anlage 2). Der Neubau ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme des ersten Bauabschnittes sollen alle Kapazitäten des Ev. Stifts so früh wie möglich an den Standort Kemperhof verlagert werden. Hierdurch sollen einerseits hohe Sanierungskosten am Ev. Stift vermieden werden sowie Doppelstrukturen durch den Betrieb zweier Standorte abgebaut werden. Der 2. Bauabschnitt dient zur Aufnahme der Kapazitäten des Kemperhof. Der Bestand bleibt bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes uneingeschränkt in Betrieb. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts ist der Abbruch und Rückbau des bestehenden Krankenhauses Kemperhof geplant, so dass zielführend Entwicklungsflächen auf dem Campus entstehen. Die Kinderklinik bleibt auch zukünftig erhalten, welche als eigenständiges Gebäude mit Anschluss an den Neubau weiter betrieben wird. Die Anbindung der Kinderklinik an das bestehende Krankenhaus muss auch im Rahmen der Neuplanung und Ausführung des 1. Bauabschnittes gewährleistet und erhalten bleiben. Derzeit wird eine durchgehende Bauleitplanung für die Liegenschaft Kemperhof in Abstimmung mit der Stadt Koblenz erstellt. Die Genehmigungsplanung zum 1. Bauabschnitt wird auf Basis von § 34 BauGB erfolgen, dieses Vorgehen ist mit der Stadt und den beteiligten Behörden abgestimmt. Im Einzelnen wird auf die als Anlage beigefügte Projektbeschreibung (Anlage 2) verwiesen. Parallel zu der Ausschreibung und Vergabe der Projektsteuerungsleistungen erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Generalplanungsleistungen. Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen ist stufenweise vorgesehen.
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