Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01WienTED
ME26E012-Markterkundung Emergency Department Information System EDIS
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Einholung von Informationen über potenzielle Interessent*innen und geeigneter Software-Produkte im Bereich Emergency Department Information System EDIS, dabei handelt es sich nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Dies soll sicherstellen, dass ein gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfah...
Medical Software
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Die Auftraggeberin beabsichtigt die Einholung von Informationen über potenzielle Interessent*innen und geeigneter Software-Produkte im Bereich Emergency Department Information System EDIS, dabei handelt es sich nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Dies soll sicherstellen, dass ein gegebenenfalls anschließendes Vergabever...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
- Published:
- June 29, 2026
- Deadline:
- July 17, 2026
- Topic:
- Medical Software
Tender description
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Einholung von Informationen über potenzielle Interessent*innen und geeigneter Software-Produkte im Bereich Emergency Department Information System EDIS, dabei handelt es sich nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Dies soll sicherstellen, dass ein gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfahren marktkonform gestaltet wird und den Bieter*innen die Abgabe optimaler Angebote ermöglicht.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01WienDeadline: Jul 31
ME26E012-Markterkundung Emergency Department Information System EDIS
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Einholung von Informationen über potenzielle Interessent*innen und geeigneter Software-Produkte im Bereich Emergency Department Information System EDIS, dabei handelt es sich nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Dies soll sicherstellen, dass ein gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfahren marktkonform gestaltet wird und den Bieter*innen die Abgabe optimaler Angebote ermöglicht. - Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01WienDeadline: Jul 06
ME26M015 - Markterkundung Modernisierung Capture/IDP Lösung für das Scanzentrum
Der Auftraggeber beabsichtigt die Einholung von Informationen über potenzielle Interessenten und geeigneter Software-Produkte im Bereich Intelligent Document Processing (IDP), dabei handelt es sich nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Dies soll sicherstellen, dass ein gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfahren marktkonform gestaltet wird und den Bietern die Abgabe optimaler Angebote ermöglicht. - München Klinik gGmbHN/A
Markterkundung betreffend "HCM Move – Vorprojekt zur SAP HCM-Umstellung" - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Hinweise zum Ablauf: 1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um eine vorbereitende Markterkundung und nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht eröffnet. 5. Die Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen ist nicht Voraussetzung für die spätere Teilnahme an einem möglichen Vergabeverfahren. 6. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines späteren Vergabeverfahrens die in den Markterkundungsgesprächen dargestellten Leistungsanforderungen zu ändern. 7. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 8. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse der Markterkundung vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert in die Ausschreibungsunterlagen des geplanten Vergabeverfahrens eingearbeitet. Teilnahme am Markterkundungsgespräch: 1. Soweit seitens potentieller Bieter Interesse an einer Teilnahme an der Markterkundung besteht, müssen spätestens bis zum 31.07.2026, 12:00 Uhr die Antworten zu dem vom Auftraggeber formulierten Fragen in Textform an die E-Mail-Adresse "[email protected]" eingereicht werden. Den Fragenkatalog und die weiteren Informationen erhalten Sie auf Anfrage an die benannte Mailadresse. 2. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber über die Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen kann. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern er einen entsprechenden Bedarf sieht, im Anschluss an die schriftliche Beantwortung die Interessenten zu einem Markterkundungsgespräch einzuladen. Diese werden ggf. online via MS Teams durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Markterkundungsgesprächs. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Unternehmen zu Markterkundungsgesprächen einzuladen. In diesem Fall verweist der Auftraggeber auf die Möglichkeit, sich in Textform an der Markterkundung zu beteiligen. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Aug 14
Markterkundung betreffend "HCM Move – Vorprojekt zur SAP HCM-Umstellung" - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Hinweise zum Ablauf: 1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um eine vorbereitende Markterkundung und nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht eröffnet. 5. Die Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen ist nicht Voraussetzung für die spätere Teilnahme an einem möglichen Vergabeverfahren. 6. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines späteren Vergabeverfahrens die in den Markterkundungsgesprächen dargestellten Leistungsanforderungen zu ändern. 7. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 8. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse der Markterkundung vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert in die Ausschreibungsunterlagen des geplanten Vergabeverfahrens eingearbeitet. Teilnahme am Markterkundungsgespräch: 1. Soweit seitens potentieller Bieter Interesse an einer Teilnahme an der Markterkundung besteht, müssen spätestens bis zum 31.07.2026, 12:00 Uhr die Antworten zu dem vom Auftraggeber formulierten Fragen in Textform an die E-Mail-Adresse "[email protected]" eingereicht werden. Den Fragenkatalog und die weiteren Informationen erhalten Sie auf Anfrage an die benannte Mailadresse. 2. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber über die Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen kann. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern er einen entsprechenden Bedarf sieht, im Anschluss an die schriftliche Beantwortung die Interessenten zu einem Markterkundungsgespräch einzuladen. Diese werden ggf. online via MS Teams durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Markterkundungsgesprächs. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Unternehmen zu Markterkundungsgesprächen einzuladen. In diesem Fall verweist der Auftraggeber auf die Möglichkeit, sich in Textform an der Markterkundung zu beteiligen. - Universitätsklinikum Aachen AöRAachen
EEG - System mit Service- u. Wartungsvertrag über 5 Jahre
Das EEG-System muss als durchgängige klinische Plattform für Aufnahme, Monitoring, Wiedergabe, Auswertung, Video-EEG, Archivierung, Datenexport, zentrale Datenhaltung und spezialisierte neurophysiologische Anwendungen geeignet sein. Es muss sowohl Standardanwendungen als auch hochspezialisierte invasive Ableitszenarien unterstützen, sich in eine zentrale klinische Infrastruktur integrieren lassen und zugleich benutzerfreundlich, servicefähig und langfristig betreibbar sein. Die funktionalen Anforderungen umfassen dabei nicht nur die eigentliche EEG-Ableitung, sondern das vollständige Zusammenspiel von Verstärkertechnik, Video, Parametrierung, Datenbank, HL7-Kommunikation, Berechtigungslogik, Archivierungsstrategie, mobiler Nutzung, Softwarepflege und Serviceorganisation. Die angebotene Lösung muss diese Anforderungen in konsistenter Form erfüllen und ihre Eignung im Rahmen des Vergabeverfahrens nachvollziehbar belegen. Das System muss als Gesamtsystem angeboten, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog gliedern sich in folgende Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind: Lieferumfang: Aufnahme-Stationen, Verstärker, Stimulatoren, Kameras, Bedien-Terminals, KVM-Matrix, und weitere Module sowie die dafür notwendige Software, Handbücher und Anleitungen. Es soll ein einheitlicher PC-Hardware-Anbieter für die Systemkomponenten zum Einsatz kommen. Installation und Inbetriebnahme: Installation und Inbetriebnahme der Geräte am Einsatzort durch den Anbieter. Schulung: Schulung & Einweisung des medizinischen Personals zur Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung der Geräte. Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems: definierte Garantieleistungen und Kundendienstverfügbarkeit, Reaktionszeit deutschsprachiger Support Fehlerbehebung des Gesamtsystems Regelmäßige Wartung des Gesamtsystems regelmäßige Wartung, Updates und Upgrades der Software Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für die eingesetzten Hardwarekomponenten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Abnahme ein Ersatz verfügbar ist. Sofern identische Hardwarekomponenten nicht mehr lieferbar sind, ist ein funktional und qualitativ gleichwertiger Ersatz bereitzustellen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb des Systems ohne Einschränkungen ermöglicht. Das angebotene System muss zum Zeitpunkt der Abnahme sowie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren danach auf den jeweils vom Auftraggeber eingesetzten Betriebssystemversionen lauffähig sein, sofern diese vom jeweiligen Betriebssystemhersteller regulär unterstützt werden. Erforderliche Anpassungen infolge planmäßigen Betriebssystems-Updates sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pflege? bzw. Wartungsleistungen bereitzustellen. - Universitätsklinikum Aachen AöRAachen
EEG - System mit Service- u. Wartungsvertrag über 5 Jahre
Das EEG-System muss als durchgängige klinische Plattform für Aufnahme, Monitoring, Wiedergabe, Auswertung, Video-EEG, Archivierung, Datenexport, zentrale Datenhaltung und spezialisierte neurophysiologische Anwendungen geeignet sein. Es muss sowohl Standardanwendungen als auch hochspezialisierte invasive Ableitszenarien unterstützen, sich in eine zentrale klinische Infrastruktur integrieren lassen und zugleich benutzerfreundlich, servicefähig und langfristig betreibbar sein. Die funktionalen Anforderungen umfassen dabei nicht nur die eigentliche EEG-Ableitung, sondern das vollständige Zusammenspiel von Verstärkertechnik, Video, Parametrierung, Datenbank, HL7-Kommunikation, Berechtigungslogik, Archivierungsstrategie, mobiler Nutzung, Softwarepflege und Serviceorganisation. Die angebotene Lösung muss diese Anforderungen in konsistenter Form erfüllen und ihre Eignung im Rahmen des Vergabeverfahrens nachvollziehbar belegen. Das System muss als Gesamtsystem angeboten, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog gliedern sich in folgende Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind: Lieferumfang: Aufnahme-Stationen, Verstärker, Stimulatoren, Kameras, Bedien-Terminals, KVM-Matrix, und weitere Module sowie die dafür notwendige Software, Handbücher und Anleitungen. Es soll ein einheitlicher PC-Hardware-Anbieter für die Systemkomponenten zum Einsatz kommen. Installation und Inbetriebnahme: Installation und Inbetriebnahme der Geräte am Einsatzort durch den Anbieter. Schulung: Schulung & Einweisung des medizinischen Personals zur Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung der Geräte. Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems: definierte Garantieleistungen und Kundendienstverfügbarkeit, Reaktionszeit deutschsprachiger Support Fehlerbehebung des Gesamtsystems Regelmäßige Wartung des Gesamtsystems regelmäßige Wartung, Updates und Upgrades der Software Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für die eingesetzten Hardwarekomponenten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Abnahme ein Ersatz verfügbar ist. Sofern identische Hardwarekomponenten nicht mehr lieferbar sind, ist ein funktional und qualitativ gleichwertiger Ersatz bereitzustellen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb des Systems ohne Einschränkungen ermöglicht. Das angebotene System muss zum Zeitpunkt der Abnahme sowie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren danach auf den jeweils vom Auftraggeber eingesetzten Betriebssystemversionen lauffähig sein, sofern diese vom jeweiligen Betriebssystemhersteller regulär unterstützt werden. Erforderliche Anpassungen infolge planmäßigen Betriebssystems-Updates sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pflege? bzw. Wartungsleistungen bereitzustellen. - Universitätsklinikum Aachen AöRAachenDeadline: Aug 03
EEG - System mit Service- u. Wartungsvertrag über 5 Jahre
Das EEG-System muss als durchgängige klinische Plattform für Aufnahme, Monitoring, Wiedergabe, Auswertung, Video-EEG, Archivierung, Datenexport, zentrale Datenhaltung und spezialisierte neurophysiologische Anwendungen geeignet sein. Es muss sowohl Standardanwendungen als auch hochspezialisierte invasive Ableitszenarien unterstützen, sich in eine zentrale klinische Infrastruktur integrieren lassen und zugleich benutzerfreundlich, servicefähig und langfristig betreibbar sein. Die funktionalen Anforderungen umfassen dabei nicht nur die eigentliche EEG-Ableitung, sondern das vollständige Zusammenspiel von Verstärkertechnik, Video, Parametrierung, Datenbank, HL7-Kommunikation, Berechtigungslogik, Archivierungsstrategie, mobiler Nutzung, Softwarepflege und Serviceorganisation. Die angebotene Lösung muss diese Anforderungen in konsistenter Form erfüllen und ihre Eignung im Rahmen des Vergabeverfahrens nachvollziehbar belegen. Das System muss als Gesamtsystem angeboten, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog gliedern sich in folgende Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind: Lieferumfang: Aufnahme-Stationen, Verstärker, Stimulatoren, Kameras, Bedien-Terminals, KVM-Matrix, und weitere Module sowie die dafür notwendige Software, Handbücher und Anleitungen. Es soll ein einheitlicher PC-Hardware-Anbieter für die Systemkomponenten zum Einsatz kommen. Installation und Inbetriebnahme: Installation und Inbetriebnahme der Geräte am Einsatzort durch den Anbieter. Schulung: Schulung & Einweisung des medizinischen Personals zur Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung der Geräte. Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems: definierte Garantieleistungen und Kundendienstverfügbarkeit, Reaktionszeit deutschsprachiger Support Fehlerbehebung des Gesamtsystems Regelmäßige Wartung des Gesamtsystems regelmäßige Wartung, Updates und Upgrades der Software Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für die eingesetzten Hardwarekomponenten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Abnahme ein Ersatz verfügbar ist. Sofern identische Hardwarekomponenten nicht mehr lieferbar sind, ist ein funktional und qualitativ gleichwertiger Ersatz bereitzustellen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb des Systems ohne Einschränkungen ermöglicht. Das angebotene System muss zum Zeitpunkt der Abnahme sowie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren danach auf den jeweils vom Auftraggeber eingesetzten Betriebssystemversionen lauffähig sein, sofern diese vom jeweiligen Betriebssystemhersteller regulär unterstützt werden. Erforderliche Anpassungen infolge planmäßigen Betriebssystems-Updates sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pflege? bzw. Wartungsleistungen bereitzustellen. - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 13
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 24
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 16
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden
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- The submission deadline is 17. Juli 2026.
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