Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Markterkundung: Videosicherheitssysteme für die Deutsche Bundesbank
Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, technische Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen we...
Video Surveillance
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- September 23, 2026
- Topic:
- Video Surveillance
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Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, technische Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt: 1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank. 2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden. 3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind. 4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt. 5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor. 6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren. 7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen. 8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: [email protected]
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Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 22Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, technische Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt: 1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank. 2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden. 3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind. 4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt. 5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor. 6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren. 7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen. 8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: [email protected]Markterkundung: Videosicherheitssysteme für die Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainIm Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, technische Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt: 1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank. 2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden. 3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind. 4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt. 5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor. 6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren. 7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen. 8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: [email protected]Markterkundung: CRM Tool für die Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Jul 26Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, deren technischen Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt: 1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank. 2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden. 3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind. 4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt. 5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor. 6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren. 7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen. 8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: [email protected]Markterkundung: CRM Tool für die Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Jul 26Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, deren technischen Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt: 1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank. 2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden. 3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind. 4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt. 5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor. 6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren. 7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen. 8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: [email protected]Markterkundung betreffend "HCM Move – Vorprojekt zur SAP HCM-Umstellung" - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
München Klinik gGmbHMünchenHinweise zum Ablauf: 1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um eine vorbereitende Markterkundung und nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht eröffnet. 5. Die Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen ist nicht Voraussetzung für die spätere Teilnahme an einem möglichen Vergabeverfahren. 6. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines späteren Vergabeverfahrens die in den Markterkundungsgesprächen dargestellten Leistungsanforderungen zu ändern. 7. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 8. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse der Markterkundung vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert in die Ausschreibungsunterlagen des geplanten Vergabeverfahrens eingearbeitet. Teilnahme am Markterkundungsgespräch: 1. Soweit seitens potentieller Bieter Interesse an einer Teilnahme an der Markterkundung besteht, müssen spätestens bis zum 31.07.2026, 12:00 Uhr die Antworten zu dem vom Auftraggeber formulierten Fragen in Textform an die E-Mail-Adresse "[email protected]" eingereicht werden. Den Fragenkatalog und die weiteren Informationen erhalten Sie auf Anfrage an die benannte Mailadresse. 2. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber über die Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen kann. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern er einen entsprechenden Bedarf sieht, im Anschluss an die schriftliche Beantwortung die Interessenten zu einem Markterkundungsgespräch einzuladen. Diese werden ggf. online via MS Teams durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Markterkundungsgesprächs. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Unternehmen zu Markterkundungsgesprächen einzuladen. In diesem Fall verweist der Auftraggeber auf die Möglichkeit, sich in Textform an der Markterkundung zu beteiligen.Markterkundung betreffend "HCM Move – Vorprojekt zur SAP HCM-Umstellung" - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDeadline: Aug 14Hinweise zum Ablauf: 1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um eine vorbereitende Markterkundung und nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht eröffnet. 5. Die Teilnahme an den Markterkundungsgesprächen ist nicht Voraussetzung für die spätere Teilnahme an einem möglichen Vergabeverfahren. 6. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines späteren Vergabeverfahrens die in den Markterkundungsgesprächen dargestellten Leistungsanforderungen zu ändern. 7. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 8. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse der Markterkundung vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert in die Ausschreibungsunterlagen des geplanten Vergabeverfahrens eingearbeitet. Teilnahme am Markterkundungsgespräch: 1. Soweit seitens potentieller Bieter Interesse an einer Teilnahme an der Markterkundung besteht, müssen spätestens bis zum 31.07.2026, 12:00 Uhr die Antworten zu dem vom Auftraggeber formulierten Fragen in Textform an die E-Mail-Adresse "[email protected]" eingereicht werden. Den Fragenkatalog und die weiteren Informationen erhalten Sie auf Anfrage an die benannte Mailadresse. 2. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass der Auftraggeber über die Veröffentlichung der gegenständlichen Vorinformation hinaus auch eigenständig Unternehmen zur Teilnahme an der Markterkundung einladen kann. Dies ermöglicht die Umsetzung einer breiten und transparenten Markterkundung und hindert aber nicht, weitere Interessenten an dieser Marktrecherche teilzunehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern er einen entsprechenden Bedarf sieht, im Anschluss an die schriftliche Beantwortung die Interessenten zu einem Markterkundungsgespräch einzuladen. Diese werden ggf. online via MS Teams durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Markterkundungsgesprächs. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle Unternehmen zu Markterkundungsgesprächen einzuladen. In diesem Fall verweist der Auftraggeber auf die Möglichkeit, sich in Textform an der Markterkundung zu beteiligen.Markterkundung im Bereich Unterstützungsdienstleistung Flugsicherungsdienste der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61) am Flugplatz Ingolstadt – Manching
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)KoblenzDiese Informationen dienen der Durchführung einer Marktsichtung. Die Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61) ist als Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem Betrieb des militärischen Flugplatzes Ingolstadt-Manching beauftragt. Im Vorfeld eines möglichen Vergabeverfahrens beabsichtigt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) den Markt hinsichtlich der Verfügbarkeit von Flugsicherungsdienstleistungen zu sondieren. Ziel der Markterkundung ist die Gewinnung eines umfassenden Marktüberblicks über verfügbare Leistungen, Anbieterstrukturen, vorhandene Qualifikationen und marktübliche Preisniveaus bei zertifizierten Flugsicherungsdienstleistern. Die Teilnahme an der Marktsichtung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf eine Vergütung oder Entschädigung der entstandenen Aufwände. Die Teilnahme an der Marktsichtung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am einem späteren Vergabeverfahren oder eine spätere Auftragsvergabe. Die im Rahmen der Marktsichtung erhaltenen Informationen werden ausschließlich für die Zwecke der Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens verwendet und vertraulich behandelt. Unternehmen, die an einer Teilnahme an der Marktsichtung interessiert sind, werden gebeten, den Fragenkatalog zur Markterkundung durch E-Mail an [email protected] abzurufen und die Antworten bis spätestens zum 27.07.2026, 14 Uhr per E-Mail an die o.g. Adresse zu übersenden. Etwaige Fragen zur Marktsichtung können unter Verwendung der o.g. E-Mail-Adresse bis zum 21.07.2026 14 Uhr eingereicht werden und werden anonymisiert für alle Teilnehmer der Marktsichtung beantwortet.Markterkundung im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2026, 4. Tranche
Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleEschbornDeadline: Aug 11Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Die Markterkundungsreise ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland (insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer) zu einem bestimmten Thema / Branche (z. B. Bauwirtschaft in der Türkei). Zentrales Element ist eine Informations-und Schulungsveranstaltung für die teilnehmenden deutschen Unternehmen, in welcher lokale und deutsche Experten Primärinformationen für den Marktzugang darlegen, z. B. politische und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Marktchancen und Marktentwicklungen, Einfuhrbestimmungen, Normen, Steuern etc. Hinzu kommen Kontakte mit lokalen Multiplikatoren, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftspartnern sowie Standort- und Projektbesichtigungen. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.Markterkundungen im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2027, 1. Tranche
Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleEschbornDeadline: Aug 11Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Die Markterkundungsreise ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland (insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer) zu einem bestimmten Thema /Branche (z. B. Bauwirtschaft in der Türkei). Zentrales Element ist eine Informations- und Schulungsveranstaltung für die teilnehmenden deutschen Unternehmen, in welcher lokale und deutsche Experten Primärinformationen für den Marktzugang darlegen, z. B. politische und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Marktchancen und Marktentwicklungen, Einfuhrbestimmungen, Normen, Steuern etc.. Hinzu kommen Kontakte mit lokalen Multiplikatoren, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftspartnern sowie Standort- und Projektbesichtigungen. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.Markterkundungen im Rahmen des BMWE-Markterschließungsprogramms für KMU 2027, 1. Tranche
Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleEschbornDeadline: Aug 11Das BMWE-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Die Markterkundungsreise ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland (insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer) zu einem bestimmten Thema /Branche (z. B. Bauwirtschaft in der Türkei). Zentrales Element ist eine Informations- und Schulungsveranstaltung für die teilnehmenden deutschen Unternehmen, in welcher lokale und deutsche Experten Primärinformationen für den Marktzugang darlegen, z. B. politische und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Marktchancen und Marktentwicklungen, Einfuhrbestimmungen, Normen, Steuern etc.. Hinzu kommen Kontakte mit lokalen Multiplikatoren, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftspartnern sowie Standort- und Projektbesichtigungen. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
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