Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und LiegenschaftenKölnTED
Markterkundung für die Vergabe von Leistungen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Köln hat im Jahr 2024 ein Konzept zur Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks erarbeitet. Gegenstand dieses Konzepts war insbesondere die Ermittlung der Potenziale für den Einsatz von Elektromobilität sowie die Bestimmung des Bedarfs an Ladeinfrastruktur an den unterschiedlichen Standorten der Stadtverwaltung. Im nächsten Schr...
Electrical Engineering Design, Energy Consulting
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- Contracting authority:
- Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 15, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
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Die Stadt Köln hat im Jahr 2024 ein Konzept zur Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks erarbeitet. Gegenstand dieses Konzepts war insbesondere die Ermittlung der Potenziale für den Einsatz von Elektromobilität sowie die Bestimmung des Bedarfs an Ladeinfrastruktur an den unterschiedlichen Standorten der Stadtverwaltung. Im nächsten Schritt sollen die Ergebnisse dieses Konzepts in die praktische Umsetzung überführt werden, wobei auf die Ergebnisse der Analyse aufgesetzt werden soll. Dies umfasst eine Bestandsaufnahme, die Ermittlung der Ladeinfrastrukturbedarfe und für fünf Orte wurde bereits ein Ladeinfrastrukturkonzept erstellt. Im Rahmen der Markterkundung soll eruiert werden, wie der Aufbau und der Betrieb der erforderlichen Ladeinfrastruktur durch die Stadt Köln realisiert werden können. Bei den benötigten Leistungen handelt es sich sowohl um die Lieferung der technischen Infrastruktur als auch die elektrotechnische Installation sowie weiterführende Serviceleistungen für den laufenden Betrieb. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihre Interessensbekundung per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: [email protected]. Ein Exposé mit weiterführenden Informationen kann bei Bedarf ebenfalls über die vorgenannte E-Mail-Adresse angefordert werden.
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Landkreis Lüchow-DannenbergLüchowDeadline: Jul 09Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum und auf Liegenschaften des Landkreises und der Kommunen
Landkreis Lüchow-DannenbergLüchowDer Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw
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Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümBitburgInteressenbekundung im Rahmen einer Markterkundung Errichtung einer Indoor-Kletteranlage in der Sporthalle des Regino-Gymnasiums Prüm Worum geht es? Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt die Errichtung einer Indoor-Kletteranlage in einer Sporthalle des Eifelkreises. Die Anlage soll für den schulischen Sportunterricht sowie für weitere schulische Nutzungen eingesetzt werden und insbesondere das Klettern und Abseilen ermöglichen. Die Maßnahme wird aus Fördermitteln finanziert. Aufgrund der Förderbedingungen ist eine Fertigstellung der Kletteranlage einschließlich Abnahme bis spätestens November 2026 erforderlich. Der Verwendungsnachweis ist bis Ende November 2026 gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorzulegen. Unternehmen müssen daher in der Lage sein, die Leistung innerhalb dieses Zeitrahmens vollständig zu erbringen. Vorgesehenes Vergabeverfahren – Freihändige Vergabe nach VOB/A Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beabsichtigt, die Leistung im Anschluss an die Markterkundung im Wege einer freihändigen Vergabe zu vergeben. Es ist vorgesehen, das Vergabeverfahren (Freihändige Vergabe nach VOB/A) im Anschluss an die Markterkundung/Interessenbekundungsverfahren zu starten. Die im Rahmen der Markterkundung eingehenden Interessenbekundungen dienen der Ermittlung geeigneter Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Ein Anspruch auf Beteiligung am Vergabeverfahren besteht nicht. Die Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und begründet weder einen Anspruch auf Durchführung des Vergabeverfahrens noch auf Erteilung eines Zuschlags. Anforderungen Gesucht werden Unternehmen mit nachgewiesener Erfahrung in der Planung, Lieferung und Montage von Indoor-Kletteranlagen. Insbesondere werden erwartet: Erfahrungen bei der Errichtung vergleichbarer Kletteranlagen, vorzugsweise in Schulen und Sporthallen, Nachweis geeigneter Referenzprojekte, Fachkunde hinsichtlich der einschlägigen Sicherheits- und Normanforderungen für Kletteranlagen, Leistungsfähigkeit zur Erstellung bzw. Umsetzung einer genehmigungsfähigen Anlage einschließlich statischer Anforderungen und Berechnungen, Leistungsfähigkeit hinsichtlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Einzureichende Unterlagen Interessierte Unternehmen werden gebeten, mit ihrer Interessenbekundung folgende Unterlagen bis Mittwoch, den 15. Juli 2026 einschließlich, bei u. a. Kontaktstelle einzureichen: vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A (siehe Anlage) drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Leistungen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum, ggf. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (soweit eine Eintragungspflicht besteht), Angaben zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Nachweise zur Eignung und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A anzufordern. Ansprechpartner: Eifelkreis Bitburg-Prüm Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Amt 15 – Schulen Philipp Rhein Trierer Straße 1 54634 Bitburg Telefon: 06561 / 15-3621 E-Mail: [email protected] Indoor-KletterwandStädtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb StadtreinigungHerzberg am HarzDeadline: Jun 22Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 15. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.