OMV Austria Exploration & Production GmbH
Major Overhaul of Plant JMC 312 Gänserndorf
Generalüberholung (Major Overhaul) der Anlage JMC 316 in Gänserndorf. Der Auftrag umfasst die umfassende Instandsetzung und technische Überarbeitung der genannten Anlage, um deren Betriebsbereitschaft und Effizienz sicherzustellen.
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Generalüberholung (Major Overhaul) der Anlage JMC 316 in Gänserndorf. Der Auftrag umfasst die umfassende Instandsetzung und technische Überarbeitung der genannten Anlage, um deren Betriebsbereitschaft und Effizienz sicherzustellen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- OMV Austria Exploration & Production GmbH
- Published:
- March 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Generalüberholung (Major Overhaul) der Anlage JMC 316 in Gänserndorf. Der Auftrag umfasst die umfassende Instandsetzung und technische Überarbeitung der genannten Anlage, um deren Betriebsbereitschaft und Effizienz sicherzustellen.
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Major Overhaul of Plant JMC 316 Gänserndorf
Generalüberholung (Major Overhaul) der Anlage JMC 316 in Gänserndorf. Der Auftrag umfasst die umfassende Instandsetzung und technische Überarbeitung der genannten Anlage, um deren Betriebsbereitschaft und Effizienz sicherzustellen. - oben genannte KontaktstellePostanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 Postleitzahl / Ort: 47805 Krefeld NUTS-3-Code: DEA14 Land: DeutschlandDeadline: May 04
V 18-26 SBT Wartung Fernmeldetechnik
Wartung und Instandhaltung von Fernmeldetechnischen Anlagen. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Inspektion, Wartung sowie die Entstörung der Fernmeldeeinrichtungen, um deren Betriebsbereitschaft und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Leistungen beinhalten sowohl präventive Maßnahmen als auch die Fehlerbehebung bei Störungen an den technischen Systemen. - Ministerium des Innern des Landes NRW
Wahlbriefbeförderung Landtagswahl NRW 2027
Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 LWahlO umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen aus dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune, d.h. an die 396 Gemeindebehörden in Nordrhein-Westfalen. Zudem muss der Wahlbrief gem. § 54 Abs. 7 S.2 LWahlO mit einem Poststempel mit Datumsangabe versehen werden. Auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens ist aufgrund des zu erwartenden höheren Aufkommens die Beförderung von Briefpost in größeren Mengen als bei vergleichbaren Wahlen sicherzustellen. Innerhalb von Deutschland muss der Postdienstleister in der Lage sein - bundesweit die Wahlbriefe an einer Filiale oder an einem Briefkasten anzunehmen und - die Wahlbriefe bundesweit kurzfristig an die Zielgemeinde in NRW zu übermitteln, - eine Sonntagszustellung zu garantieren und - amtliche Wahlsachen bevorzugt (Eingang + 2 Werktage) zu befördern. - die bundesweite logistische Infrastruktur und Personalabdeckung auch für Arbeitsspitzen sicherzustellen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist es daher erforderlich, dass der Anbieter bundesweit über ein dichtes Netz an Annahmestellen und Briefkästen verfügt. Weiter ist erforderlich, dass er in dem nur wenige Wochen umfassenden Briefwahlzeitraum in der Lage ist, das genannte Volumen an Wahlbriefen zu befördern. Um dies zu gewährleisten, muss der Postdienstleister in der Lage sein, für diesen Zeitraum entsprechende erhöhte Kapazitäten bereitzustellen und zudem innerhalb dieses Zeitraums auftretende Arbeitsspitzen durch entsprechende Personalressourcen abzufangen sowie eventuelle sonstige kurzfristig auftretende Ausfälle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen mit seinen logistischen Ressourcen kompensieren zu können. Für weitergehende Details zu Art und Umfang der Dienstleistung, s. Vermerk vom 27.02.2026. - Ministerium des Innern des Landes NRW
Wahlbriefbeförderung Landtagswahl NRW 2027
Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 LWahlO umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen aus dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune, d.h. an die 396 Gemeindebehörden in Nordrhein-Westfalen. Zudem muss der Wahlbrief gem. § 54 Abs. 7 S.2 LWahlO mit einem Poststempel mit Datumsangabe versehen werden. Auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens ist aufgrund des zu erwartenden höheren Aufkommens die Beförderung von Briefpost in größeren Mengen als bei vergleichbaren Wahlen sicherzustellen. Innerhalb von Deutschland muss der Postdienstleister in der Lage sein - bundesweit die Wahlbriefe an einer Filiale oder an einem Briefkasten anzunehmen und - die Wahlbriefe bundesweit kurzfristig an die Zielgemeinde in NRW zu übermitteln, - eine Sonntagszustellung zu garantieren und - amtliche Wahlsachen bevorzugt (Eingang + 2 Werktage) zu befördern. - die bundesweite logistische Infrastruktur und Personalabdeckung auch für Arbeitsspitzen sicherzustellen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist es daher erforderlich, dass der Anbieter bundesweit über ein dichtes Netz an Annahmestellen und Briefkästen verfügt. Weiter ist erforderlich, dass er in dem nur wenige Wochen umfassenden Briefwahlzeitraum in der Lage ist, das genannte Volumen an Wahlbriefen zu befördern. Um dies zu gewährleisten, muss der Postdienstleister in der Lage sein, für diesen Zeitraum entsprechende erhöhte Kapazitäten bereitzustellen und zudem innerhalb dieses Zeitraums auftretende Arbeitsspitzen durch entsprechende Personalressourcen abzufangen sowie eventuelle sonstige kurzfristig auftretende Ausfälle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen mit seinen logistischen Ressourcen kompensieren zu können. Für weitergehende Details zu Art und Umfang der Dienstleistung, s. Vermerk vom 27.02.2026.
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