Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb AbfallwirtschaftGelnhausen
Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach
Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach Umschlag und Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden...
Waste Collection
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
- Published:
- August 27, 2026
- Deadline:
- September 27, 2026
- Topic:
- Waste Collection
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Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach Umschlag und Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden, zugelassenen Umschlaganlage innerhalb der Gemeindegrenzen dieser drei Kommunen sowie Transport zum MHKW Offenbach (bei Revisions- oder Ausfallzeiten des MHKW Offenbach zum Zwischenlager auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer). Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach Gegenstand der Ausschreibung sind der Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden, zugelassenen Umschlaganlage sowie der Transport zum MHKW Offenbach. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Zugriff auf eine für den Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung von Restmüll aus der kommunalen Sammlung genehmigte Anlage innerhalb der Gemeindegrenzen der drei östlichen Kommunen Schlüchtern, Sinntal bzw. Steinau. Im Einzelnen umfasst der Auftrag: - die Annahme des von den Sammelfahrzeugen angelieferten Restmülls auf der Umschlaganlage, - die Erfassung der Masse des angelieferten Restmülls über eine geeichte Fahrzeugwaage (mindestens Genauigkeitsklasse III), - die kurzfristige Zwischenlagerung des Restmülls auf der Umschlaganlage, getrennt von anderen Abfällen, - den Umschlag des Restmülls in größere Transporteinheiten, - den Transport des Restmülls zum MHKW Offenbach, Dietzenbacher Straße 189, 63069 Offenbach, - bei Revisions- oder Ausfallzeiten des MHKW Offenbach den Transport zum Zwischenlager auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, - die Bilanzierung und Dokumentation der Materialströme (u. a. digitale Schnittstelle zum Atlas-Wiegesystem der Fa. Qlar Europe GmbH). Voraussichtliche mittlere Jahresmenge: ca. 2.700 t/Jahr +/- 15 %. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Die Grundlaufzeit des Vertrages beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.12.2028. Für die vom Bieter vorgesehene Umschlaganlage sind mit dem Angebot eine gültige Betriebsgenehmigung mit ausreichender Umschlag- und Zwischenlagerkapazität sowie eine gültige Transportgenehmigung für die Beförderung der beschriebenen Abfälle vorzulegen. Die Nutzung einer Anlage eines Dritten ist zulässig, wenn eine vertraglich abgesicherte Nutzungsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit nachgewiesen wird. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbHHanauDer Main-Kinzig-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Aufgabenträger ist der Kreis gemäß § 5 Abs. 4 ÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und als solche befugt, öffentliche Dienstleistungsauftrage zu vergeben und allgemeine Vorschriften aufzustellen. Der Kreis hat von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Gebrauch gemacht und seine Befugnisse einschließlich der Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ÖPNVG durch Beleihung auf die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (kurz: KVG Main-Kinzig) übertragen. Die KVG Main-Kinzig beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 1 ÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH (kurz: RVMK), Barbarossastraße 26, 63571 Gelnhausen, Telefon: 06051-84-3290 direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis wie im ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4. Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn auf ca.1,7 (+ 0,05) Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (ohne Bedarfsverkehre). Die zum Betriebsbeginn umfassten Personenverkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.BLK - Gehölzarbeiten 2026/2027 im Vogelsbergkreis, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis im, Fachdezernat Betrieb Mittelhessen
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