Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale VergabestelleKaiserslautern
Machbarkeitsstudie Gaserfassung und Gasbehandlung - Deponie Schweinsdell
Art der Leistung Machbarkeitsstudie zur Deponiegaserfassung und - behandlung Umfang der Leistung Inhaltliche Anforderungen an Machbarkeitsstudien gemäß Technischer Annex der Kommunalrichtlinie und Absaugversuch
MEP Engineering, Geotechnical Surveys, Water Resource Management
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- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 16, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Art der Leistung Machbarkeitsstudie zur Deponiegaserfassung und - behandlung Umfang der Leistung Inhaltliche Anforderungen an Machbarkeitsstudien gemäß Technischer Annex der Kommunalrichtlinie und Absaugversuch
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8Machbarkeitsstudie Gaserfassung und Gasbehandlung - Deponie Siegelbach
Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale VergabestelleKaiserslauternDeadline: Aug 31Machbarkeitsstudie zur Deponiegaserfassung und - behandlung Inhaltliche Anforderungen an Machbarkeitsstudien gemäß Technischer Annex der Kommunalrichtlinie und AbsaugversuchErstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und - behandlung
Landratsamt Landsberg am LechLandsberg am LechDeadline: Aug 07Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und – behandlung Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und – behandlung der ehemaligen Hausmülldeponie Egling I und II Lph 1-4 im Landkreis Landsberg am LechErstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und – behandlung
Landratsamt Landsberg am LechLandsberg am LechDeadline: Aug 07Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und – behandlung Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und – behandlung der ehemaligen Hausmülldeponie Egling I und II Lph 1-4 im Landkreis Landsberg am LechVgv TGA (ELT) - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
Stadt TribergTribergDeadline: Sep 25Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Zusatz TGA/ ELT: Notstromversorgung, PV-Anlage, Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.VgV TGA (HLS) - Neubau Feuerwehrgerätehaus Triberg im Schwarzwald
Stadt TribergTribergDeadline: Sep 25Die Stadt Triberg im Schwarzwald beabsichtigt an der Frejusstraße 1, 78098 Triberg im Schwarzwald, auf dem Grundstück zwischen der Frejusstraße, der Gerwigstraße und der Nußbacher Straße einen Neubau für ein Feuerwehrgerätehaus zu realisieren. Die auf dem Grundstück bestehenden Gebäude werden hierfür zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Aufgabe. Ziel ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles Gebäude zu errichten, das neben einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auch die aktuellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie die funktionalen und feuerwehrspezifi-schen Anforderungen erfüllt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses hat die Stadt Triberg im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde von Hättich und Faber Architekten PartGmbB aus Haslach erstellt und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Die BGF des maximal 3-geschossigen Feuerwehrgerätehauses beträgt gemäß der Machbarkeitsstudie nach aktuellem Stand ca. 2.000 m². Darüber hinaus soll ein Übungsturm errichtet werden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Fahrzeughalle ist für sieben Stellplätze auszulegen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 2.700 m², die Grundfläche des Feuerwehrgerätehauses beträgt lt. Machbarkeitsstudie ca. 800 m². Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich HWextrem des Nussbachs (Wasserspiegellage 609,4m ü. NHN). Die Kosten der Kostengruppen 300 bis 500 werden (Stand 2026) mit ca. 4,53 Mio. EUR brutto veranschlagt und stellen sich folgend zusammen: KG 300 +400 ca. 4,28 Mio EUR KG 500 ca. 250,- T EUR Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird für die Jahre 2028/2029 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 11.12.2026 ganztägig statt. Für die weitere Planung werden neben Objektplaner/-in auch Fachplanende für die Bereiche Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung - HLS sowie technische Gebäudeausrüstung - ELT gesucht. Zuwendungen nach der ZFeuVwV wurden bewilligt, weitere Fördermittel sollen beantragt werden. Ein Nachweis über die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stadt Triberg strebt an, zum Planungsstart Anfang 2027 die nachfolgenden Gutachten zur Verfügung zu stellen: • Kampfmittel: Auswertung der Luftbilder, • Lärmgutachten, • Bodengutachten. Zusatz TGA HLS: Bezüglich des Energiekonzepts und des Energieträgers bestehen keine Vorgaben von Seiten der Stadt Triberg. Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) dar. Es werden Vorschläge und Bewertungen mehrerer Varianten erwartet. Die Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb der Anlage hat Priorität. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.2026-1005029_Flughafen München_Generalplanung Infrastrukturerschließung meldefähiger Zaun
Flughafen München GmbHMünchenDeadline: Sep 28Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung der Infrastrukturerschließung des Projekts "M3 Meldefähiger Zaun". Die Maßnahme dient der Erweiterung der technischen Perimetersicherung und umfasst die Planung der hierfür erforderlichen baulichen und technischen Infrastruktur entlang des Flughafenperimeters. Grundlage bilden die Anforderungen an die Detektion von Manipulationen an der Zaunanlage sowie unberechtigten Zutritten zum Sicherheitsbereich. Gegenstand der Beauftragung sind Generalplanerleistungen für: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Planung von: - Kabeltiefbau und Kabeltrassen einschließlich Neubau- und Anbindung an Bestandstrassen, - Kabelschutzrohr- und Kabelzuganlagen, - Energie- und Datenversorgungsinfrastruktur, - Verteilereinrichtungen und technischen Anbindungen, - Masten und Mastfundamenten für Kameras, - erforderlichen Querungen und Bestandseinbindungen, - Schnittstellen zu vorhandenen technischen Anlagen und Systemen. Die Planung ist unter Berücksichtigung des laufenden Flughafenbetriebs, der bestehenden Infrastruktur, der Anforderungen des Sicherheitsbereichs sowie der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten und Fachgewerken zu erbringen. Die Generalplanerverantwortung umfasst die fachliche, terminliche, kosten- und schnittstellenbezogene Koordination sämtlicher vertragsgegenständlicher Planungsleistungen. Die Leistungen werden stufenweise vergeben: - Projektstufe 1: LPH 1-2, - Projektstufe 2: LPH 3-4, - Projektstufe 3: LPH 5, - Projektstufe 4: LPH 6-7 (TWP bis LPH 6), - Projektstufe 5: LPH 8. Die Kamera-, Sensor- und Detektionstechnik ist nicht Bestandteil des Auftrags. Diese Gewerke werden gesondert geplant und vergeben. Die hierfür erforderlichen baulichen, statischen, elektrischen und infrastrukturellen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Schnittstellen sind jedoch durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und in die Gesamtplanung zu integrieren.Ingenieurleistungen zur Planung und Ausführung der Maßnahme Pumpwerk / Verbindungssammler Anstel
ErftverbandBergheimPumpwerk/Verbindungssammler Anstel: Ingenieurleistungen für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung eines Ingenieurbauwerkes Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021, weiterhin Leistungen für Geotechnik und örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen für die oben beschriebene Maßnahme. Die Ingenieurleistungen werden in Form eines Stufenvertrages für einzelne Leistungsphasen vergeben. Die Weiterführung der Leistungen ab Leistungsphase 7 steht unter dem Vorbehalt der Gewährung einer Zuwendung.Neubau Kita im Ellenfeld Bad Kreuznach Technische Ausrüstung HLS gem. §55 HOAI 2021
Stadtverwaltung Bad KreuznachBad KreuznachDeadline: Sep 29Das Verhandlungsverfahren wird mit Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 3 Nr. 2 VgV durchgeführt. Die Vergabe erfolgt stufenweise für das Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS gem. § 55 HOAI 2021 in der aktuell gültigen Fassung. Auf die Beauftragung in Leistungsstufen wird hingewiesen: Die Beauftragung der gesamten Leistungsphasen 1 bis 9 soll aus fördertechnischen Gründen stufenweise und auf Abruf erfolgen. Die Planungsleistungen umfassen alle erforderlichen Leistungen für die durchzuführende Maßnahme nach Maßgabe der vorliegenden Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (in Anlehnung an Grundlage HOAI 2021) die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung so-wie sonstiger erforderlicher Leistungen notwendig sind. Die o.g. Leistungen sind Basis des anzubietenden Honorars nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Die in den o.g. Leistungsbildern aufgeführten Grundleistungen und ggf. notwendige besondere und projektspezifische Leistungen nehmen ausdrücklich Bezug auf die HOAI in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Die darüber hinaus ggf. aufgeführten besondere Leistungen sowie projekt-spezifische Leistungen sind spezifisch formulierte Leistungen gemäß den Anforderungen der Aufgabenstellung und in der Leistungsbeschreibung Teil B formuliert. Angeboten werden sollen im vorliegenden Verfahren zunächst die Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Teil B. Zum jetzigen Projektstand wird seitens der Auftraggeberin nur die Notwendigkeit der dort aufgeführten besonderen oder projektspezifischen Leistungen in Bezug auf das Leistungsbild gesehen. Sollte sich die Notwendigkeit der Erbringung von weiteren besonderen oder projektspezifischen Leistungen ergeben so werden diese ggf. nachträglich auf Basis der angebotenen Stundensätze oder im Einvernehmen pauschal ergänzend beauftragt. Mit Abgabe eines Angebotes stimmen die Bieter diesem Vorgehen zu und verpflichten sich zur Erbringung notwendiger besonderer und projektspezifischer Leistungen auf dieser Grundlage. Die Honorarangebote sind durch die Bieter unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Honorarformblätter zu erstellen. Die dort enthaltenen Angaben sind verbindlich. Reduktionen im prozentualen Ansatz der einzelnen Leistungsphasen werden im Sinne eines Nachlasses gewertet. Der Angebotspreis sowie die Parameter sind verbindlich. Eine Einschränkung des Leistungsbildes durch ggf. ergänzende Schreiben o.ä. ist nicht zulässig. Mit Angebotsabgabe wird das Leistungsbild vollumfänglich anerkannt. (Sofern sich Unklarheiten oder Fragestellungen aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen)
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- The contracting authority is Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle.
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