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Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau Sporthalle West in Borna
Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, §§ 34 ff. HOAI, Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung Abbruchplanung alte Sporthalle (Abbruchplanung, Abbruchkonzept, Schadstofferkundung, Vermessu...
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- August 23, 2026
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Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, §§ 34 ff. HOAI, Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung Abbruchplanung alte Sporthalle (Abbruchplanung, Abbruchkonzept, Schadstofferkundung, Vermessung) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschl. Betriebskosten in der Nutzung und Nachfolgekosten einschließlich Rückbau (Benchmarking) Brandschutzkonzept/ Brandschutznachweis (AHO-Heft 17 (Dezember 2022)) Flucht- und Rettungspläne (§ 4 ArbStättV, DGUV Information 205-033) Feuerwehrpläne (DIN 14095) Erstellung Fördermittelanträge Im Rahmen der LPH 3 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringende Leistung auch die baufachliche Prüfung und die speziellen Anforderungen (u.a. detaillierter Erläuterungsbericht) umfasst, die über die Standard-Entwurfsplanung hinausgeht (die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) sowie Vorgaben des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen, Referat 55RZ-Bau). Zusätzliche Leistungen SiGeKo (BaustellenV)
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8Losweise Vergabe von Planungsleistungen für den Erweiterungsbau Grundschule und Hort Kyhna
Gemeinde WiedemarWiedemar OT ZwochauGrundleistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-8, § 34 ff. HOAI, Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 f. HOAI Freianlagen, LPH 1-8 §39 f. HOAI Bauphysik (Thermische Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung nach GEG/DIN 4108), Energieberater Bauakustik (Schallschutz/DIN 4109), Raumakustik) Besondere Leistung: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschl. Betriebskosten in der Nutzung und Nachfolgekosten einschließlich Rückbau (Benchmarking) Brandschutzkonzept/ Brandschutznachweis (AHO-Heft 17 (Dezember 2022)) Erstellung Fördermittelanträge Im Rahmen der LPH 3 nach §§ 34 ff. HOAI zu erbringende Leistung auch die baufachliche Prüfung und die speziellen Anforderungen (u.a. detaillierter Erläuterungsbericht) umfasst, die über die Standard-Entwurfsplanung hinausgeht (die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsmaßnahmen (RZBau) sowie Vorgaben des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen, Referat 55RZ-Bau).Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenDeadline: Aug 27Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee
Gerhart-Hauptmann-StiftungKloster auf HiddenseeIm Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Auf der vorliegenden Planungsgrundlage sind folgende weiterführende Leistungen der Objektplanung zu erbringen: - Leistungsphasen 5-9 gem. § 34 HOAI - Erstellung einer Z-Bau-Unterlage zur Fördermittelbeschaffung LPH 2 (Besondere Leistung) - Fortschreiben der Entwurfsplanung LPH 3 und Genehmigungsplanung zur Integration der Fachplanungen Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und anderer fachlich Beteiligter (Teilleistung nach Stundenaufwand) - Erarbeiten der Ausführungsplanung LPH 5 (Grundleistung) - Vorbereitung der Vergabe LPH 6 (Grundleistung) - Mitwirkung bei der Vergabe LPH 7 (Grundleistung) - Objektüberwachung und Dokumentation LPH 8 (Grundleistung) - Objektbetreuung LPH 9 (Grundleistung)Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDeadline: Aug 14Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der Freianlagen umfasst die Maßnahme die Sanierung und Neuerstellung der gesamten Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten. Die vorhandenen Pflasterflächen im Außengelände werden aufgenommen und durch versickerungsfähiges Ökopflaster ersetzt; die Versiegelungen sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Eine auf der Westseite vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut. In den Abstandsflächen zwischen Gebäude und Grundstücksgrenzen sollen Blumenwiesen und Sickermulden angelegt werden. Das Außengelände wird mit einheimischen und klimaresistenten Gehölzen bepflanzt, und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden an geeigneter Stelle Bänke aufgestellt. Die zu bearbeitenden Freiflächen erstrecken sich über die Flurstücke 54/2 (ca. 1.400 m² Freifläche) und 54/1 (ca. 500 m² Freifläche). Auf dem Flurstück 54/1 befindet sich ein zu erhaltender historischer Baumbestand (Eichenhain). Die erforderlichen Parkplätze teilen sich auf in 15 Alarmparkplätze für die Freiwillige Feuerwehr sowie 12 Besucherparkplätze zuzüglich eines Behindertenparkplatzes für das Dorfgemeinschaftshaus. Auf den Grundstücken können lediglich 4 plus 1 Stellplätze angeordnet werden; die noch benötigten 8 Parkplätze werden anderweitig untergebracht. Die Erschließung erfolgt von der Weesener Straße (K18) aus Richtung Süden; es ist davon auszugehen, dass eine zweite Zufahrt erforderlich ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Optional können besondere Leistungen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9, die technische Ausrüstung sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen nach der VgV Innensanierung der Sporthalle des Ganerben-Gymnasiums Künzelsau Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektrotechnik gemäß § 53 HOAI
Stadt KünzelsauKünzelsauDeadline: Sep 10Ziel der Maßnahme ist die umfassende bauliche, technische und energetische Modernisierung der Sporthalle, um eine zeitgemäße Nutzung für den Schul- und Vereinssport sicherzustellen. Die Halle soll den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz, Sicherheit, Barrierefreiheit und Funktionalität entsprechen. Die Sporthalle des Ganerben-Gymnasiums stammt aus den 1970er Jahren und weist aufgrund ihres Alters einen erheblichen technischen und energetischen Sanierungsbedarf auf. Teile der Umkleide- und Nebenräume entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Bereits im Zuge der Schulsanierung wurde auf den Sanierungsbedarf der Umkleidebereiche hingewiesen. Die energetische Sanierung der Außenfassaden ist bereits erfolgt. Wesentliche Maßnahmen • Anbau eines Aufzugs und Nebenräume an der Nordostecke • Erneuerung der Flachdachabdichtung einschl. Wärmedämmung • Modernisierung der Heizungs-, Lüftungs- und Elektrotechnik • Erneuerung der Hallenbeleuchtung • Sanierung der Sportbodenflächen • Modernisierung der Umkleide-, Sanitär- und Nebenräume • Verbesserung des Brandschutzes • Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit • Optimierung der Geräteräume und Lagerflächen • Anpassung der Halle an aktuelle Anforderungen der DIN 18032, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Schul- und Vereinssports Die Maßnahmen orientieren sich am städtischen Sporthallensanierungsprogramm, das eine schrittweise Modernisierung aller kommunalen Sporthallen vorsieht. Die Sporthalle dient sowohl dem Sportunterricht des Ganerben-Gymnasiums als auch dem Vereins- und Freizeitsport. Ziel der Sanierung ist eine multifunktionale, wirtschaftliche und nachhaltige Sportstätte, die langfristig eine hohe Nutzungsqualität bietet. Die Halle soll flexibel für unterschiedliche Sportarten und schulische Veranstaltungen genutzt werden können. Die Investitionskosten für die Sanierung der Sporthalle werden auf rund 7,0 Millionen Euro brutto geschätzt. Die Maßnahme ist Bestandteil des kommunalen Sporthallensanierungsprogramms. Fördermittel für energetische Maßnahmen werden angestrebt. Die Planung ist von Ende 2026 bis Herbst 2027 vorgesehen. Der Beginn der Baumaßnahme könnte ab Ende 2027 mit einer Fertigstellung im Sommer 2029 erfolgen. Mit der Sanierung entsteht eine moderne und funktionale Sporthalle, die den Anforderungen des zeitgemäßen Schulsports sowie der Vereinsnutzung gerecht wird. Gleichzeitig wird die langfristige Nutzungssicherheit der Sportstätte gewährleistet und der Bildungs- und Sportstandort Künzelsau weiter gestärkt. Gegenstand des Auftrags sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik gemäß § 53 HOAI für die Sanierung der Sporthalle des Ganerben-Gymnasiums in Künzelsau. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 und erfolgt stufenweise (Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 8). Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe besteht nicht. Die Maßnahme umfasst insbesondere die Modernisierung der elektrotechnischen Anlagen im Zuge der baulichen und technischen Sanierung der Sporthalle.
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