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Planungsleistungen - Neubau eines Tierheims, Winkeler Str., 38551 Ribbesbüttel Los 3: Leistungsbild Freianlagen mit den Leistungsphasen 5 bis 8
Planungsleistungen für Freianlagen (LPH 5-8) beim Neubau eines Tierheims in Ribbesbüttel. Umfang: Planung der Außenanlagen, Baustellenzufahrt von der K82 (inkl. Antragstellung), Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) sowie Abstimmung mit Versorgern. Einzuplanen sind befestigte Parkplätze und unbefestigte Bedarfsparkplät...
Architecture, Civil Engineering Design, Landscape Architecture, Construction Supervision
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Landkreis Gifhorn
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- May 28, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Planungsleistungen für Freianlagen (LPH 5-8) beim Neubau eines Tierheims in Ribbesbüttel. Umfang: Planung der Außenanlagen, Baustellenzufahrt von der K82 (inkl. Antragstellung), Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) sowie Abstimmung mit Versorgern. Einzuplanen sind befestigte Parkplätze und unbefestigte Bedarfsparkplätze. Das Gelände umfasst mehrere Gebäude für Hunde, Katzen, Kleintiere, Quarantänestationen, Verwaltung und eine Mitarbeiterwohnung.
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7Los 3: Leistungsbild Freianlagen mit den Leistungsphasen 5 bis 8
Landkreis GifhornFür den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.Los 1, Gebäude und Innenräume
Landkreis GifhornDeadline: May 28Neubau eines Tierschutzheims mit mehreren Gebäuden für Hunde, Katzen und Kleintiere inkl. Quarantänestationen, Verwaltungsräumen und einer Mitarbeiterwohnung. Die Leistung umfasst die Planung und Errichtung, inklusive der Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) und der Einrichtung einer Baustellenzufahrt an der K82. Parkplätze (10 befestigt, weitere unbefestigt) sind einzuplanen. Die Beheizung soll mit zukunftsorientierten Techniken erfolgen.Planungsleistungen - Neubau eines Tierheims, Winkeler Str., 38551 Ribbesbüttel – Los 1, Gebäude und Innenräume
Spk Gifhorn-WolfsburgPlanungsleistungen für Neubau eines Tierheims in Ribbesbüttel, Los 1 Gebäude und Innenräume. Ersatzneubau auf Grundstück an der K82 zwischen Ribbesbüttel und Winkel (Stadt Gifhorn).Los 2, Technische Ausrüstung
Landkreis GifhornFür den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.Los 1: Gebäude und Innenräume
Landkreis GifhornFür den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.Planungsleistungen - Neubau eines Tierheims, Winkeler Str., 38551 Ribbesbüttel – Los 2, Technische Ausrüstung
Spk Gifhorn-WolfsburgSanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweigDie Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8 Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 38 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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