Landespolizeidirektion Thüringen Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Linderbacher Weg 30 99099 ErfurtErfurtTED
Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen für die Landespolizeiinspektionen Gera, Gotha und Jena sowie die Autobahnpolizeiinspektion
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gera und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) ...
Postal & Courier Services
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- Landespolizeidirektion Thüringen Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt
- Published:
- August 30, 2026
- Deadline:
- October 15, 2026
- Topic:
- Postal & Courier Services
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Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Gera und deren nachgeordneter Dienststellen. Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
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8Los 3 - Landespolizeiinspektion Jena und nachgeordneter Bereich sowie Autobahnpolizeiinspektion
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/DienstleistungenErfurtDeadline: Oct 15Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die vollumfängliche Postdienstleistung betreffend die Postsendungen der Landespolizeiinspektion Jena und deren nachgeordneter Dienststellen.sowie der Autobahnpolizeiinspektion Die Postdienstleistung entspricht der gewerbsmäßigen Beförderung im Sinne des § 3 Ziffer 4 i. V. m. Ziffer 15 Postgesetz (PostG, in der derzeit gültigen Fassung) und umfasst die Abholung von unfrankierten, unsortierten Brief- und Einschreibsendungen in den Abholstellen des Auftraggebers von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), die Sortierung, gegebenenfalls die Weiterleitung und sodann die garantierte inländische Zustellung gemäß §§ 12, 18 PostG an Empfänger von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerinDeadline: Sep 30Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendeDurchführung von Briefdienstleistungen Hamburg
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 171.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden. Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen). Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost national, international, PZA
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Sep 21Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. §181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 3.389.800 Sendungen. Die Höchstabnahmemenge beträgt 4.406.740 Sendungen. Die Vergabe erfolgt in 5 Losen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.11.2026OBS - Postdienstleistungen
ORF-Beitrags Service GmbHWienDeadline: Sep 02Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind ausschließlich die Postdienstleistungen iS PMG, d.h. das Sortieren, der Transport und die Zustellung der fertig konfektionierten Briefsendungen und Infomail an die in Österreich ansässigen Endempfänger (Haushalte und Unternehmen).Postdienstleistungen
Landratsamt SigmaringenSigmaringenDeadline: Sep 03s. LeistungsbeschreibungVdRBw - Vergabe Verbandsmagazin .loyal - Los 3 Versand
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.BerlinDeadline: Oct 08Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw, Auftraggeber) vergibt die Leistungen zur Herstellung des Mantelteils der Verbandszeitschrift ".loyal" einschließlich Redaktion, Gestaltung, Planung sowie der Zuarbeit zur Online-Distribution und Online-Redaktion (Los 1), getrennt von Druck (Los 2) und Versand (Los 3) europaweit neu. Die Leistungen der Online-Distribution und Online-Redaktion (Los 1) und des Drucks (Los 2) werden jeweils getrennt von Los 3 europaweit vergeben. Diese Bekanntmachung betrifft Los 3. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) ist ein eingetragener Verein, in dem sich Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sowie aktive Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade und fördernde Mitglieder zusammengeschlossen haben. Als besonders beauftragter Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr betreut der Verband alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten und erhält dafür jährlich Mittel aus dem Verteidigungsetat des Bundes. Diese umfassen auch die Bereitstellung der Mittel für die ".loyal". Als Empfänger von Zuwendungsmitteln des Bundes ist der Auftraggeber (AG) an die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebunden. Die Schwerpunkte der Verbandsarbeit liegen in den Bereichen Militärische Ausbildung, Sicherheitspolitische Arbeit, in der Rolle als Mittler für die Bundeswehr in der Gesellschaft und in der Öffentlichkeitsarbeit. Bereits seit 1960 gibt der Reservistenverband eine Zeitschrift heraus, die sich in den vergangenen sechs Jahrzehnten stetig weiterentwickelt hat. Heute stellt ".loyal" keine klassische Verbandszeitschrift dar. Unabhängigkeit, Authentizität und Transparenz zeichnen den Ruf des Heftes aus. ".loyal" genießt große Anerkennung in der sicherheitspolitischen Community, weit über die Grenzen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes hinaus. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber als verlässlicher Partner unterstützen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen des Loses 3 enthalten die Leistungen zum Versand der Verbandszeitschrift ".loyal". Mit der aktuellen Ausschreibung werden die Leistungen für einen Zeitraum von 34 Monaten vergeben, es besteht zudem die einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages um ein Jahr durch den Auftraggeber. Der Vertrag beginnt voraussichtlich mit der Produktion des Heftes, das am 31.12.2026 erscheint und endet mit der Ausgabe, die am 30.09.2029 bzw. am 30.09.2030 erscheint. Der Auftraggeber behält sich vor, den Beginn des Leistungszeitraums in Abhängigkeit von der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber gegebenenfalls geringfügig zu verschieben. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers dieses Loses 3 umfasst alle Leistungen von der Abholung über die Beförderung, die Zustellung (Auslieferung) der vom Auftragnehmer des Loses 2 versandfertig, unsortiert und freigemachten Zeitschriftensendungen der .loyal sowie die automatisierte digitale Adresspflege bei unzustellbaren Sendungen inkl. Übermittlung aktualisierter Adressen bzw. Unzustellbarkeitsmeldungen an den Auftraggeber. Im Einzelnen ergibt sich die geschuldete Leistung aus der Leistungsbeschreibung für Los 3 (Anlage 1 der bereitgestellten Vergabeunterlagen).Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Stadtverwaltung Altenburg
Stadt Altenburg - Stadtverwaltung AltenburgAltenburgDeadline: Sep 29Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Stadtverwaltung Altenburg (u. a. Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Warensendungen mit einem Gewicht von bis zu 2.000 g). / ca. 65.000 zuzustellende Sendungen p. a.
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- The submission deadline is 15. Oktober 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landespolizeidirektion Thüringen Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.