Landratsamt BautzenBautzen
Los 22: Haselbachtal/Gersdorf, Oberlichtenau, Friedersdorf, Pulsnitz - Sächs. Epilepsiezentrum Radeberg
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 6 Kindern Haselbachtal/Gersdorf, Oberlichtenau, Friedersdorf, Pulsnitz zum Sächsischen Epilepsi...
School Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Bautzen
- Published:
- August 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 6 Kindern Haselbachtal/Gersdorf, Oberlichtenau, Friedersdorf, Pulsnitz zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Es ist die Mitnahme eines nicht klappbaren Rollstuhls/ Umsetzen erforderlich. Eine Begleitperson ist notwendig. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
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KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbHBad KreuznachDeadline: Aug 24Die Leistung betrifft freigestellte Schülerbeförderungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Freistellungs-Verordnung (FreistVO). Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr als Subunternehmer des Auftraggebers. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben.SL 47-26O Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr und in der Sonderbeförderung für die Schuljahr 2026/2027 bis 2029/2030 mit der Option der Verlängerung um ein Schuljahr
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Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und EinkaufMünchenDer Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Fachgerechte Beförderung von Kindern zu Betreuungseinrichtungen und Schulen in Weinheim, Eppelheim und Brühl ab dem 14.09.2026 (4 Lose)
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