Stadt Ludwigshafen, Bereich GebäudewirtschaftLudwigshafenTED
Anlegung Radverkehrsanlage Wollstraße und Speyerer Straße - Objektplanung Verkehrsanlage nach HOAI
Beschreibung der Verkehrsanlage Los 1: Der umzubauende Bereich der Wollstraße (zwischen Alexander-Fleming-Straße und "Am Hilbertshof") hat eine Länge von ca. 1.400 m. Geplant ist die Herstellung eines Radwegs mit einer Breite von mindestens 4,00 m sowie eines Sicherheitstrennstreifens von mindestens 1,00 m. Derzeit sind keine Geh- oder Ra...
Urban Planning, Architecture, Civil Engineering Design, Landscape Architecture
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- Contracting authority:
- Stadt Ludwigshafen, Bereich Gebäudewirtschaft
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 26, 2026
- Topic:
- Urban Planning
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Beschreibung der Verkehrsanlage Los 1: Der umzubauende Bereich der Wollstraße (zwischen Alexander-Fleming-Straße und "Am Hilbertshof") hat eine Länge von ca. 1.400 m. Geplant ist die Herstellung eines Radwegs mit einer Breite von mindestens 4,00 m sowie eines Sicherheitstrennstreifens von mindestens 1,00 m. Derzeit sind keine Geh- oder Radverkehrsanlagen vorhanden. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen sind ab der Alexander-Fleming-Straße für die Ackerflächen teilweise Grunderwerbe erforderlich. Entlang der gesamten Strecke ist der bestehende Grünbestand zu erfassen, zu analysieren und hinsichtlich notwendiger Eingriffe zu bewerten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine gesicherte Querungsmöglichkeit erforderlich ist. Die für die Umsetzung notwendigen Genehmigungen sind zu ermitteln und im weiteren Planungsverlauf entsprechend zu berücksichtigen.
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9Los 2: Verkehrsanlage Speyerer Straße
Stadt Ludwigshafen, Bereich GebäudewirtschaftLudwigshafenDeadline: Aug 26Beschreibung der Verkehrsanlage Los 2: Der zu errichtende Radweg beginnt an der Einmündung der Irisstraße in Ludwigshafen-Maudach und erstreckt sich über eine Länge von rund 2.700 Metern bis zur Einmündung des Armsünderwegs. Im ersten Abschnitt ist vorgesehen, die Radverkehrsanlage zwischen der Irisstraße und der Schützengesellschaft westlich der Fahrbahn als Zweirichtungsradweg herzustellen. In Höhe der Schützengesellschaft soll zudem eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden, um die Anbindung an den bestehenden Radweg auf der östlichen Fahrbahnseite sicherzustellen. Im weiteren Verlauf entlang der Speyerer Straße ist vorgesehen, den Radweg südwestlich der Fahrbahn fortzuführen und bis zur Einmündung des Armsünderwegs anzubinden.Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. HOAI 2021, LPH 1- 8, bei stufenweiser Beauftragung
Stadt AugsburgAugsburgDeadline: Aug 24Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisObjektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke - Ausbau der Straße Neckartal (Abschnitt von der Brücke an der Spittelmühle bis zum Berner Feld) und Neubau Kreisverkehr Berner Feld
Stadt Rottweil - Abt. 4.3 TiefbauRottweilGesamtmaßnahme: Die Stadt Rottweil baut in vier Bauabschnitten im Vorfeld der Landesgartenschau 2028 die stadtnahe Nordroute durch das Neckartal aus. Dadurch sollen Verkehrsströme aus Richtung Balingen/ Dietingen kommend mit Ziel Parkierungsschwerpunkt Nord "am Nägelesgraben", nicht wie bisher via die Balinger Straße - untere Hauptstraße - Friedrichsplatz zum "Kriegsdamm" geleitet, sondern via Neckartal - Duttenhoferstraße zum "Kriegsdamm"/"Nägelesgraben" geführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die historische Innenstadt vom Verkehr zu entlasten und dadurch die Aufenthaltsqualität zu steigern. Gleichzeitig kann damit der Verkehrsfluss auf der Landesstraße verbessert werden, da es im Bereich der Hauptkreuzung hier aktuell immer wieder zu Rückstaus kommt. Derzeit befindet sich der zweite Bauabschnitt, des flussnahen Teils der Straße im Neckartal gemeinsam mit dem Ersatzneubau der "Duttenhofer Brücke", in der Fertigstellung. Die "Spittelmühlenbrücke" über den Neckar wurde als 1. Bauabschnitt bereits im Jahr 2020 durch einen Neubau ersetzt. Nun soll als dritter Bauabschnitt die Steilstrecke zum "Schafwasen" bzw. "Berner Feld", welcher sich aktuell noch im Urzustand (Breite ca. 5,5m) befindet, ausgebaut werden. Dabei soll, wie bei dem sich in Fertigstellung befindlichen Teil der Straße im Neckartal, ein kombinierter Fuß- und Radweg mit hergestellt werden. Damit erfolgt ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz, der zu einer deutlichen Attraktivierung des Rad- und Fußverkehrs im Rahmen der alltäglichen Nutzung führen wird. Eine Förderung der Maßnahme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVfG) wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg in Aussicht gestellt. Nach Abschluss der ersten Bauabschnitte im Neckartal Ende 2026 soll direkt im Anschluss das Steilstück hoch zum Schafwasen ausgebaut werden. Im Kreuzungsbereich der Balinger Straße / Dietinger Straße / Anschluss Seehof soll als vierter und abschließender Bauabschnitt, bedingt durch die Vielzahl der Rottweiler Baumaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung, ein neuer Kreisverkehr entstehen. Dieser soll einen direkten Anschluss der obig beschriebenen Straße "Spittelmühle - Berner Feld" ermöglichen. In der Übergangsphase bis zur Umsetzung des Kreisverkehrs soll eine provisorische Einmündung in die Balinger Straße umgesetzt werden. Teilprojekt 1: Straße Neckartal zwischen der "Spittelmühle" und dem "Berner Feld" Straßengestaltung und Querschnitt: Die Bestandsstraße überwindet von der "Spittelmühlenbrücke" (544,30m ü. NN) auf ca. 560 m Länge einen Höhenunterschied von 45,30m (589,60m ü. NN). Bergauf linksseitig befindet sich ein zum Teil offener Entwässerungskanal, der überbaut werden kann. Die ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung beabsichtigt, im Rahmen der geplanten Maßnahme einen Regenwasserkanal mit herzustellen, der vom Gewerbegebiet "Berner Feld" in Richtung des Neckars in der neuen Straße geführt werden soll. Auf Grund der sehr beengten Verhältnisse und um die Stützmaßnahmen in einem überschaubaren Rahmen zu halten, kann an den Engstellen mit einem verringerten Querschnitt gebaut werden. d.h. Straße mit 6,5m Breite (beengt 6,0m), Fahrbahn und kombinierter Fuß- und Radweg mit 3,0m Breite (beengt 2,5m). Nachfolgend ist ein beispielhafter Regelquerschnitt dargestellt, der die Bauweise des bereits realisierten Teils der Straße im Neckartal aufzeigt. Der in Fahrtrichtung bergwärts rechts zu führende Fuß und Radweg, soll wegen nicht ausreichender notwendiger Ausbaureserve vor dem Haus Schafwasen 6 nach rechts über die momentan noch als Baustraße genutzte Verbindung an den Radweg auf der ehemaligen B27 Fahrbahn angeschlossen werden. Der Anschluss an der Kreuzung Berner Feld soll final über einen neuen Kreisverkehr hergestellt werden. Teilprojekt 2: Kreisverkehr Berner Feld Hier sollen alle bestehenden Kreuzungsäste: Balinger Straße von B27 kommend, Balinger Straße Richtung Viadukt abgehend, Dietinger Straße, Anschluss Seehof (später Gewerbegebiet) und Neu: Direkter Anschluss der obig beschriebenen Straße "Spittelmühle - Berner Feld" angebunden werden. Die bisherige Landestraße L423 (Balinger Straße) darf in ihrer Funktion nicht geschwächt werden. Bestehende und neue Rad- und Fußwege sind neu zu ordnen und einzubinden. Voruntersuchungen des Planungsbüros Fichtner-Water & Transportation haben ergeben, dass die Variante Kreisverkehr alle Äste am verträglichsten einbinden kann. Zeitschiene: Nach Abschluss des VgV-Verfahrens soll unmittelbar ein Vorentwurf mit Kostenschätzung ausgearbeitet werden, damit noch im Herbst 2026 der Programmaufnahmeantrag zur Förderung (LGVFG 1. Stufe) gestellt werden kann.Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Stadt AugsburgAugsburgEine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Neuanlegung Radverkehrsanlage Hoher Weg in Ludwigshafen -Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen
Stadt Ludwigshafen, Bereich GebäudewirtschaftLudwigshafenDeadline: Aug 17Neuanlegung Radverkehrsanlage Hoher Weg in Ludwigshafen am Rhein; hier: Ingenieurleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen 2026 / 237 Neuanlegung Radverkehrsanlage Hoher Weg - Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI,Rahmenvereinbarung Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, zur Schaffung/Sanierung von Infrastruktur
Staatl. Hochbauamt UlmUlmDeadline: Jun 22Das Staatliche Hochbauamt Ulm ist für die Bauaufgaben des Bundesbaus, unter anderem für Bauaufgaben in den aufgeführten Liegenschaften, zuständig: Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Rommelkaserne Dornstadt, Standortübungsplatz Ulm/Lerchenfeld, Wilhelmsburgkaserne Ulm, Flugplatz Laupheim, Technisches Hilfswerk (THW), OV Ulm, Technisches Hilfswerk (THW), OV Biberach, Technisches Hilfswerk (THW), OV Heidenheim. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant. Hierbei kann es sich um Neubau-, Um- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie um sogenannte Bauunterhaltungsmaßnahmen handeln. Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß HOAI über eine Rahmenvereinbarung (Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) vergeben werden. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit 3 Vertragspartnern zu schließen. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch das Staatliche Hochbauamt Ulm im rollierenden System. Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an denjenigen Rahmenvertragspartner erteilt, der unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Die Zeitpunkte der Abrufe der Einzelaufträge sind von der jeweiligen Beauftragung der Baumaßnahme selbst durch den Maßnahmenträger abhängig. Hier können durch Priorisierung Baumaßnahmen wegfallen bzw. andere mit entsprechendem Leistungsumfang hinzukommen. Die Honorarsumme der Rahmenvereinbarung wurde mit ca. 540.000 € brutto über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren und mit voraussichtlich ca. 8 bis 10 Einzelaufträgen ermittelt. Die anrechenbaren Kosten der Rahmenvereinbarung werden hierbei auf ca. 4.000.000 € brutto geschätzt (Anteile KG 200 + 500). Für die Dauer des Zeitraums der Jahre 1 und 2 ist mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ca. 270.000 € brutto zu rechnen. Für den darüber hinaus gehenden Verlängerungszeitraum bis zum Ende der maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ist mit einem Auftragsvolumen bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu rechnen. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung sind für entsprechende Liegenschaften der Bundeswehr verteidigungs- und sicherheitsrelevante Maßnahmen vorgesehen. Das Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung gemäß VSVgV eingeleitet. Nähere Informationen können Sie der Zip-Datei "26-21053_02 ANGEBOTSPHASE_01 Angebotsunterlagen zunächst nur informativ.zip" entnehmen.Ausbau der Guteborner Straße Hohenbocka - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Amt RuhlandRuhlandDeadline: Aug 27Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für den Ausbau der Guteborner Straße in HohenbockaIngenieurleistungen für Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3, 5-6 HOAI)
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main DeutschlandStadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sachsenhausen, DreikönigskircheDeadline: Aug 11Objektplanung von Verkehrsanlagen (LPH 3,5-6) gemäß §47 HOAI inklusive besonderer Leistungen.
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