RAG AktiengesellschaftEssenTED
Los 1: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung sowie die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Zeitraum: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 (optional bis 2033). Parallel wird ein Vertrag für Portfolio- und Risiko-Management abgeschlossen.
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Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung sowie die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Zeitraum: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 (optional bis 2033). Parallel wird ein Vertrag für Portfolio- und Risiko-Management abgeschlossen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- RAG Aktiengesellschaft
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 29, 2026
Tender description
Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung sowie die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Zeitraum: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 (optional bis 2033). Parallel wird ein Vertrag für Portfolio- und Risiko-Management abgeschlossen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
8- RAG AktiengesellschaftEssen
Los 2: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
Die RAG ist aus energiewirtschaftlicher Sicht ein industrieller Stromverbraucher, der künftig (bis 2030) seine Strombeschaffung durch eigene PV- und Wind-Assets sowie Nutzung vorhandener Nachfrageflexibilität im Kerngeschäft CO2-neutral decken möchte. Mit dieser Ausschreibung soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 2030 mit Option zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2033 Strom vom Markt bezogen werden, Strom aus der Eigenerzeugung vermarktet werden sowie energieversorgungsnahe Leistungen erbracht werden. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Das Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung und die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Das Los 2 umfasst die Stromversorgung der Abnahmestellen des Unternehmens in Niederspannung (SLP). Die RAG beabsichtigt, parallel zu diesem Vergabeverfahren einen Vertrag für die Erbringung des Portfolio- und Risiko-Management as a Service abzuschließen. Gegenstand dieser Bekanntmachung und Ausschreibung sind die Leistungen des Los 2. Die Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden, die mit den Vergabeunterlagen unter der angegebenen Adresse zur Verfügung gestellt werden. - RAG AktiengesellschaftEssenDeadline: Jun 29
Los 2: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
Los 2 umfasst die Stromversorgung der Abnahmestellen der RAG in Niederspannung (SLP) für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 bzw. 2030 mit Option zur Verlängerung bis 31. Dezember 2033. - Swissgrid AG - Engineering & ConstructionAarau
Dienstleister Trassensicherung Übertragungssnetz Swissgrid
Swissgrid ist als Eigentümerin verantwortlich für die Trassensicherung in ihrem Übertragungsnetz. Bei der Trassensicherung handelt es sich im Wesentlichen um die Abwicklung von Baugesuchen (Hoch- und Tiefbau) sowie Zonenplanänderungen in der Nähe des Übertragungsnetzes. Im Weiteren geht es neben der Identifikation von Schutzmassnahmen, falls in der Nähe einer Hochspannungsleitung gebaut wird, auch um die Beantwortung von Anfragen betreffend einer Vorabklärung für ein Bauprojekt oder um weitere Aktivitäten im Bereich einer Höchstspannungsleitung. Wichtig ist dabei das Monitoring des Umfelds einer Trasse hinsichtlich Baupublikationen und Zonenplanänderungen, Bauarbeiten, Neubauten und anderen relevanten Aktivitäten. Dabei gilt es sicherzustellen, dass keine Aktivitäten und Hindernisse im Bereich der Leitungen den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen. Swissgrid wird im Bereich Trassensicherung durch verschiedene Dienstleister unterstützt, deren Verträge am 31. Dezember 2026 auslaufen. Deshalb werden die zu vergebenden Trassensicherungsaufgaben neu ausgeschrieben. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, Dienstleister für die Trassensicherung zu bestimmen für den im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029. Als Option kann Swissgrid das Auftragsverhältnis zweimal um je ein Jahr, d.h. bis 31. Dezember 2030 bzw. 31. Dezember 2031, verlängern. Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Aufteilung nach geografische Regionen). - Swissgrid AG - Engineering & ConstructionAarau
Dienstleister Trassensicherung Übertragungssnetz Swissgrid
Swissgrid ist als Eigentümerin verantwortlich für die Trassensicherung in ihrem Übertragungsnetz. Bei der Trassensicherung handelt es sich im Wesentlichen um die Abwicklung von Baugesuchen (Hoch- und Tiefbau) sowie Zonenplanänderungen in der Nähe des Übertragungsnetzes. Im Weiteren geht es neben der Identifikation von Schutzmassnahmen, falls in der Nähe einer Hochspannungsleitung gebaut wird, auch um die Beantwortung von Anfragen betreffend einer Vorabklärung für ein Bauprojekt oder um weitere Aktivitäten im Bereich einer Höchstspannungsleitung. Wichtig ist dabei das Monitoring des Umfelds einer Trasse hinsichtlich Baupublikationen und Zonenplanänderungen, Bauarbeiten, Neubauten und anderen relevanten Aktivitäten. Dabei gilt es sicherzustellen, dass keine Aktivitäten und Hindernisse im Bereich der Leitungen den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen. Swissgrid wird im Bereich Trassensicherung durch verschiedene Dienstleister unterstützt, deren Verträge am 31. Dezember 2026 auslaufen. Deshalb werden die zu vergebenden Trassensicherungsaufgaben neu ausgeschrieben. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, Dienstleister für die Trassensicherung zu bestimmen für den im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029. Als Option kann Swissgrid das Auftragsverhältnis zweimal um je ein Jahr, d.h. bis 31. Dezember 2030 bzw. 31. Dezember 2031, verlängern. Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt (Aufteilung nach geografische Regionen). - Wasserverband Aabach TalsperreBad Wünnenberg
Wasserverband Aabach-Talsperre: marktorientierten Beschaffung von Strom und Direktvermarktung für die Lieferjahre 2027 und 2028, optional 2029 und 2030
Gegenstand des Auftrags ist die Strombeschaffung und -belieferung des gesamten Fremdstrombedarfs in Höhe von voraussichtlich 3,43 GWh/a des Wasserverband Aabach-Talsperre (nachfolgend "WVA") an die in Anlage 1 der Technischen Bieterinformation (Anlage II) aufgeführten Marktlokationen für die Lieferjahre 2027 und 2028 sowie optional für die Lieferjahre 2029 und 2030 mittels einer horizontalen Tranchenbeschaffung als Vollversorgung unter Einbindung der beim WVA in den eigenen Anlagen erzeugten Erneuerbaren Energien. Die eigenen Anlagen umfassen eine Wasserturbine und Photovoltaikanlagen. Die Erzeugung ist bilanziell in die Gesamtstrombelieferung zu integrieren. Dabei soll für die Anlagen die Direktvermarktung übernommen werden. Leistungsbestandteil ist somit die Beschaffung und Belieferung der per Standardlastprofilmessung (SLP) und per registrierender Leistungsmessung (RLM) erfassten Marktlokationen des WVA sowie die Direktvermarktung der zu integrierenden eigenen EE-Anlagen des WVA. Der benötigte Strombedarf der RLM-Abnahmestellen des WVA wird viertelstundenscharf erfasst. Die Zuordnung der Einspeise- und Entnahmemengen erfolgt zum Bilanzkreis des Lieferanten oder einem anderen, von diesem benannten Bilanzkreis. Der bestehende Stromliefervertrag endet zum 30.09.2026, 24:00 Uhr. Lieferbeginn für die ausgeschriebene Leistung ist der 01.10.2026, 00:00 Uhr, Lieferende der 31.12.2028, 24:00 Uhr. Es ist eine zweimalige jährliche Verlängerungsoptionen vorgesehen. - EinkaufBerlin
E31.1 Fachplanung TGA-M; Sanierung MDH - 1. Teilmaßnahme (A1.2)
Sanierung Max-Delbrück-Haus (MDH bzw. Haus 31.1) - Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß HOAI §53 LP5-LP9. Die Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Abbrucharbeiten der v.g. Anlagengruppen, die dazugehörigen Interimsmaßnahmen sowie für die Erneuerung der v.g. Anlagengruppen im Gebäude als auch die Sanierung von Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und im Bereich der Außenanlagen. Grundlage der geplanten Maßnahmen bilden insbesondere eine Machbarkeitsstudie, ein Konzept zur "Grund- und Energetischen Sanierung Max-Delbrück" aus dem Jahr 2022 sowie die derzeit noch in Erstellung befindliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme i.S. §44 BHO nach RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im Nachgang - Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-GemeinschaftBerlin
E31.1 Fachplanung TGA-M; Sanierung MDH - 1. Teilmaßnahme (A1.2)
Sanierung Max-Delbrück-Haus (MDH bzw. Haus 31.1) - Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß HOAI §53 LP5-LP9. Die Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Abbrucharbeiten der v.g. Anlagengruppen, die dazugehörigen Interimsmaßnahmen sowie für die Erneuerung der v.g. Anlagengruppen im Gebäude als auch die Sanierung von Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und im Bereich der Außenanlagen. Grundlage der geplanten Maßnahmen bilden insbesondere eine Machbarkeitsstudie, ein Konzept zur "Grund- und Energetischen Sanierung Max-Delbrück" aus dem Jahr 2022 sowie die derzeit noch in Erstellung befindliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme i.S. §44 BHO nach RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im Nachgang - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
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