Marktgemeinde MeringMarktgemeinde MeringTED
Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV im Zuge der Angebotabgabe für das Verhandlungsverfahren
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorsc...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Marktgemeinde Mering
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
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Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026;
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10VGV-Verfahren mit Lösungsvorschlag § 76 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung des Bestandsgebäudes Altes Kloster in Mering
Marktgemeinde MeringMarktgemeinde MeringEs findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeauswahlverfahren nach §17 VgV statt. Es werden bis zu 3 teilnehmende Büros aufgrund von Eignungskriterien im Rahmen eines vorgelagerten Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählt. Diese Büros werden zur Angebotslegung aufgefordert. Im Rahmen der Angebotslegung ist von jedem Büro ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gegenstand der Bearbeitung im Rahmen des Lösungsvorschlags ist die Ausarbeitung eines architektonischen Konzepts zur Sanierung des Alten Klosters in Mering. Hierbei gilt es, den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude grundlegend zu sanieren, um es an die neue öffentliche Nutzung anzupassen. Die Leistungen für den Lösungsvorschlag sind auf Teilleistungen der Vorplanung (Lph. 2) § 34 HOAI 2021 für Gebäude beschränkt. Das Abgabeformat beschränkt sich auf 2 Pläne DIN A0 im Hochformat. Von den im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büros werden folgende Leistungen für den Lösungsvorschlag verlangt: Gesamtplan Gebäudeaufsicht M 1:500; Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:100 (Darstellungstiefe 1:200); Erläuterungen und Piktogramme. Das Bearbeitungshonorar für den Lösungsvorschlag beläuft sich auf 17.000 € (netto) und wird jedem, im Rahmen des Teilnahmeauswahlverfahrens ausgewählten Büro, bei Einreichung eines prüfbaren und in wesentlichen Teilen vollständig erbrachten Lösungsvorschlags ausgezahlt. Sofern die teilnehmenden Büros Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese zusätzlich vergütet. Fachgremium zur Beurteilung der Lösungsvorschläge: Mit Stimmrecht: 1. 1. Bürgermeister Florian A. Mayer 2. Georg Resch (CSU) 3. Mathias Stößlein (UWG) 4. Wolfgang Bachmeir (SPD) 5. Tobias Listl (Grüne) 7. Dilara Purkert (Regierung von Schwaben) 8. Dominique Dinies (UTA Stuttgart, Architekt und Stadtplaner BDA) 9. Prof. Anne Beer (Beer Bembe Dellinger, Greifenberg + Augsburg, Architektin und Stadtplanerin) Ständig anwesende Stellvertretung: 10. Prof. Sebastian Multerer (Multerer Architekten, München, Architekt BDA) Nicht ständig anwesende Stellvertretung: 11. Svenia Rosette (Regierung von Schwaben) 11. Katharina Bader-Schlickenrieder (CSU) 12. Andreas Widmann (SPD) 13. Paul Kuhnert (UWG) 14. Holger Gnann (Grüne) Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Gremiums eines der teilnehmenden Büros mit den weiteren Planungsleistungen nach § 34 HOAI zur Gebäudeplanung LPH 1-9 beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenwiese. In der 1. Stufe mindestens für die Leistungsphasen 1-4. Weitere Details sind dem Vertrag und den Unterlagen zum VgV zu entnehmen. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen, werden durch diesen Lösungsvorschlag bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die eingereichten Unterlagen und Arbeiten werden Eigentum der Auftraggeberin. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Die Teilnehmer*innen räumen der Auftraggeberin im Falle einer weiteren Beauftragung ein inhaltlich sowie zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen, in den eingereichten Unterlagen enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Insbesondere das Recht, nach dieser Regelung für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Pläne. §14 des Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt. Die teilnehmenden Büros gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Termine: Ausgabe der Unterlagen an die ausgewählten Büros 10.07.2026; Frist für schriftliche Rückfragen 21.07.2026 um 9:00 Uhr; Rückfragenkolloquium 23.07.2026 um 15:30 in Mering; Frist zur Abgabe der Lösungsvorschläge 28.09.2026 um 16:00 Uhr; Sitzung des Gremiums zur Beurteilung der Lösungsvorschläge 29.10.2026;453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKölnDer Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenDas NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.Ingenieurtechnische Begleitung (ITB) / Fremdüberwachung (FÜ) Sofortmaßnahme Drewitz Phase IIIb-2 (VgV 76-25)
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Ingenieur- und Laborleistungen für Begleitung Sanierungsmaßnahme: Technische Begleitung bei Errichtung und Ausbau von Brunnen und Messstellen, regelmäßige Kontrolle der GWRA, Betriebsempfehlungen, Fremdüberwachung (u.a. Einleitwerte) sowie halbjährliches Monitoring (Sichttagsmessungen ca. 100 GWMS; Probennahme und Analytik ca. 20 Brunnen und 75 GWMS). Auswertung: Frühjahrmonitoring Sachstandsbericht, Herbstmonitoring Jahresbericht.Entwurfsplanung nach HOAI für die Attraktivierung des Bad- und Saunabereichs des Heide Spa in Bad Düben; Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4, Nr. 3 VgV über Entwurfsplanungsleistungen nach Maßgabe der HOAI; freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB
Kurbetriebsgesellschaft Dübener Heide mbHBad DübenDeadline: Apr 19Entwurfsplanung nach HOAI für die Attraktivierung des Bad- und Saunabereichs des Heide Spa in Bad Düben. Nach wirtschaftlicher Machbarkeitsstudie (2025) und Förderzusage (März 2026) muss der Fördermittelantrag mit Entwurfsplanung bis Anfang Oktober 2026 eingereicht werden. Da ein Regelverfahren (4-6 Monate) zeitlich nicht möglich war, wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV mit 2-wöchiger Angebotsfrist ab 20.04.2026 durchgeführt; finale Angebote am 20.05.2026. Die Dringlichkeit ist der Auftraggeberin nicht zuzurechnen. Der Bestbieter soll beauftragt werden.Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, zwei Rahmenverträge mit einem Wirtschaftsteilnehmer über den Kauf benötigter Hardware Security Module (nachfolgend HSM) inkl. Gerätesoftware und Zubehör (wie z.B. Backup HSM, PED (PIN Entry Device), die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen und Softwarepflege für die Hardware des Typs Thales Luna Network HSM 7 Reihe (Los 1) und weiteren - für den VS-NfD Betrieb zertifizierten - HSMs (Los 2) in Höhe von bis zu 24.032.000,00 Euro (netto) bis zu 36.048.000,00 Euro (netto) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (vier Jahre Grundlaufzeit, mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr optional) abgeschlossen.
BWI GmbHBonnDeadline: Jul 17Rahmenvertrag über den Kauf von Hardware Security Modules (HSM) inkl. Gerätesoftware, Zubehör (Backup‑HSM, PIN‑Entry‑Device), dauerhafte Softwarelizenzen und Pflege. Los 1: Thales Luna Network HSM‑7‑Reihe, Los 2: weitere VS‑NfD‑zertifizierte HSMs. Auftragswert bis 24 032 000 € netto (Los 1) bzw. 36 048 000 € netto (Los 2). Laufzeit max. 7 Jahre (4 Jahre Grundlaufzeit + dreifache Verlängerung je 1 Jahr). Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.Elektrifizierung ABS Weimar-Gera-Gößnitz Planungsleistungen Lph 1 und 2 und Optional 3, 4, 6 und 7
DB Netz AG (Bukr 16)Planungsleistungen für die Elektrifizierung der Streckenabschnitte 6307 (Weimar–Jena-Göschwitz–Gera) und 6268 (Gera-Gößnitz), einschließlich Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und technischer Streckenausrüstung. Optional sind Lph 3, 4, 6 und 7.Grunderneuerung des Gleishallendaches München Hbf, Objektplanung
DB Station&Service AG (Bukr 11)Grunderneuerung des Gleishallendaches München Hbf VE 4201 HG Los 1 ObjektplanungHauptbahnhof Hamburg – Erweiterungsbauten Module B+C und Steintorbrücke, Lph 1+2, Optional Lph 3+4
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Hauptbahnhof Hamburg – Erweiterungsbauten Module B+C und Steintorbrücke, Lph 1+2, Optional Lph 3+4Los 1 Abschnitt Regensburg Hbf bis Irrenlohe
DB Netz AG (Bukr 16)Abschnitt Regensburg Hbf bis Irrenlohe
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