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Lkr. Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481, 7484, 7486
Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444, 7481, 7484 und 7486 im Landkreis Rottweil.
Passenger Transport
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Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444, 7481, 7484 und 7486 im Landkreis Rottweil.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Rottweil
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- June 23, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444, 7481, 7484 und 7486 im Landkreis Rottweil.
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Lkr. Rottweil: Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444 und 7481, 7484, 7486
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen auf den Linien 7444, 7481, 7484 und 7486 im Landkreis Rottweil. - Landkreis RottweilDeadline: Jun 23
Linien als 7481, 7484 und 7486
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen auf den Linien als 7481, 7484 und 7486 im Landkreis Rottweil - Landkreis ZollernalbkreisBalingen
Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil
Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil mit den Linien: a) Linie X1 Balingen – Rottweil (Regiobus) b) Linie 370 Balingen - Schömberg - Schörzingen - Wellendingen - Frittlingen - Neufra - Rottweil. Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre nach § 42 PBefG. - Landkreis ZollernalbkreisBalingen
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Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Linienbündel Balingen-Rottweil mit den Linien a) Linie X1 Balingen – Rottweil (Regiobus) b) Linie 370 Balingen - Schömberg - Schörzingen - Wellendingen - Frittlingen - Neufra - Rottweil Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden. - NahverkehrsamtRottweil
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Schramberg
Der Landkreis Rottweil vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Buslinienverkehre im Linienbündel Schramberg ab 01.08.2028 bis 31.07.2038. Betroffen sind die Linien 7481/53 (Schramberg-Alpirsbach), 7484/54 (Schramberg-Hornberg), 55 (Schramberg-St. Georgen), 56 (Sulgen-Tennenbronn) und 7486/57 (Schramberg-Königsfeld). Der Auftrag umfasst die Gesamtleistung, beinhaltet ein ausschließliches Recht und verlangt die überwiegende Eigenleistung des Betreibers. Vorgaben aus der EU-Clean-Vehicle-Directive und dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sind zu erfüllen. Anpassungen des Angebots an veränderte Verkehrsbedürfnisse sind möglich. - Landratsamt AnsbachAnsbachDeadline: May 13
Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 des Landkreises Ansbach
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Linienbündel 1 des Landkreises Ansbach. Umfasst sind die Linien: 805 (Ansbach–Feuchtwangen–Dinkelsbühl), 807 (Rothenburg o.d.T.–Schillingsfürst–Dombühl), 813 (Dombühl–Feuchtwangen–Dinkelsbühl), 817 (Rothenburg o.d.T.–Schnelldorf–Feuchtwangen), 818 (Rothenburg o.d.T.–Schillingsfürst–Feuchtwangen), 855 (Bortenberg–Schillingsfürst–Rothenburg o.d.T. und zurück), 856 (Brunst–Rothenburg o.d.T. und zurück), 859 (Geslau–Buch am Wald–Schillingsfürst und zurück). - Landkreis Aurich
Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP – als Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch – Hage – Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441 Südarle – Großheide – Halbemond – Hage – Norden (BE 3) - Linie 444 Norden – Hage – Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden – Hage – Großheide – Aurich (BE 2, TaktBus) - Linie 446 Norden – Hage – Großheide – Westerholt – Dornum – Dornumersiel (BE 2, TaktBus) - Linie 447 Großheide – Berumerfehn – Südarle – Großheide (BE 3) - Linie 448 Lütetsburg – Hage – Hagermarsch – Hilgenriedersiel – Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie 449 Lütetsburg – Hage – Halbemond – Berumbur – Blandorf – Hage – Lütetsburg (Bürgerbus Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen. - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)RegensburgDeadline: Aug 12
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 14 Hohenwarth - Judenberg - Wolfsegg - Oppersdorf - Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 14 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 14 Hohenwarth Judenberg Wolfsegg Oppersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 241.603 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen). - Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis Regensburg mbH (GFN)Regensburg
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf den Linien 13/17 und 117 Hainsacker/ Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linien 13/17 und 117 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linien 13/17 und 117 Hainsacker/Regendorf Lappersdorf Regensburg Hauptbahnhof im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 648.124 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf Nr. 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
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- The submission deadline is 23. Juni 2026.
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