Landkreis KelheimTED
Linienvergabe Freizeitbuslinie 6010 im Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim schreibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Freizeitbuslinie 6010 aus. Es handelt sich um einen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG mit einem geplanten Betriebsbeginn zum 01.05.2027. Der Saisonverkehr umfasst jährlich ca. 53.000 Nutzkilometer im Zeitraum vom 01.05. bis zum 03.10.
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Kelheim
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- June 14, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Der Landkreis Kelheim schreibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Freizeitbuslinie 6010 aus. Es handelt sich um einen Linienverkehr gemäß § 42 PBefG mit einem geplanten Betriebsbeginn zum 01.05.2027. Der Saisonverkehr umfasst jährlich ca. 53.000 Nutzkilometer im Zeitraum vom 01.05. bis zum 03.10.
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10Linienvergabe Linie 6010
Landratsamt KelheimKelheimDer Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG im Wettbewerb zu vergeben.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Freizeitbuslinie 6010 auf dem Gebiet des Landkreises Kelheim. Die zum Betriebsbeginn (01.05.2027) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI) beschrieben.In Summe beläuft sich der zu vergebende Verkehrsdienst als sog. Saisonverkehr nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 53 Tsd. Nutzkilometer pro Jahr, jeweils für die Zeit vom 01.05. bis zum 03.10. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG als Linienverkehr i. S. v. § 42 PBefG.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar.Gegen die geplante wettwerbliche Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel.: +49 89 2176 2411, Fax.: +49 89 2176 2847) eingereicht werden.Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)Wettbewerbliche Vergabe des Landkreises Osnabrück eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Osnabrück Nord
Landkreis OsnabrückDeadline: Jun 14Der Landkreis Osnabrück vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste mit Bussen und PKW im Linienbündel Osnabrück Nord. Umfasst sind fahrplanmäßige Linienverkehre nach § 42 PBefG. Ca. 3.213.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Das Verkehrsangebot kann an veränderte Bedürfnisse, Nahverkehrspläne, technische Entwicklungen, Umwelt- und Klimaschutz angepasst werden. Laufzeit: siehe Vergabeunterlagen.Linienvergabe Linie 6001 Riedenburg - Winden
Landkreis KelheimDeadline: Jun 02Der Landkreis Kelheim vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Linienverkehr der Linie 6001 (VLK 71) auf der Strecke Riedenburg - Winden. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftrag umfasst die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß PBefG. Das Verkehrsangebot kann innerhalb eines festgelegten Änderungskorridors an den Nahverkehrsplan, technische Entwicklungen sowie Umwelt- und Klimaschutzvorgaben angepasst werden.Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien R80, R90 und 7554.2 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPDeadline: Jun 14Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (R80, R90, 7554.2) ab dem 01.06.2027. Ziel ist die Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Das Volumen beträgt ca. 495.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Der Auftrag umfasst Linienverkehr nach § 42 PBefG als Gesamtleistung. Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9439)
Landkreis TraunsteinAls zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 08.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9439 (Traunstein – Kammer – Traunreut) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr. • Der Verkehr ist am 08.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. • Der Auftrag endet mit Ablauf des 07.09.2030 (= letzter Betriebstag).Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr des Landkreises Traunstein (Linie 9433)
Landkreis TraunsteinAls zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beabsichtigt der Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 16.09.2025 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste für die Linie 9433 (Schnaitsee – Waldhausen – Gars am Inn) europaweit aus. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG . Die zu erbringende Verkehrsleistung im festen Linienverkehr beläuft sich auf ungefähr 35.000 Fahrplankilometer pro Jahr. • Der Verkehr ist am 16.09.2025 (= erster Betriebstag) aufzunehmen. • Der Auftrag endet mit Ablauf des 15.09.2030 (= letzter Betriebstag).Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis im Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 1
Landkreis LudwigsburgVergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (nach § 42 PBefG) auf den Linien 443, 451, 456, 456A und 457. Fahrplanzustand 1 (bis 31.12.2029): 777.376 Nutzwagen-km/Jahr. Fahrplanzustand 2 (ab 01.01.2030): 859.342 Nutzwagen-km/Jahr (inkl. Linie 451). Die Leistungen werden als Gesamtpaket vergeben. Anpassungen an Verkehrsbedürfnisse oder Nahverkehrspläne sind während der Laufzeit möglich.Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPDeadline: Jun 14Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Linien 40 und 44 ab dem 01.10.2027. Ziel ist die Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Umfang beträgt ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr (Linienverkehr nach § 42 PBefG). Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 2 im offenen Verfahren
Landkreis LudwigsburgDeadline: Jun 14Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB06 „Marbach“, Los 2). Umfasst sind die Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46 und N46 mit einem jährlichen Volumen von ca. 1.043.936 Nutzwagen-Kilometern. Die Linien 461, 463 und 465 können ggf. in Linienbedarfsverkehr überführt werden. Der Auftrag beinhaltet Anpassungsmöglichkeiten bei geänderten Verkehrsbedürfnissen oder finanziellen Rahmenbedingungen.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel GP09 „Oberes Filstal“ im offenen Verfahren
Landkreis GöppingenGöppingenDeadline: Jun 14Der Landkreis vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Linienverkehr (Linien 961, 965, 965A, 966, 966A, N96) mit einem jährlichen Volumen von ca. 494.541 Nutzwagen-Kilometern. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung im offenen Verfahren. Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht. Es gelten die Anforderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG) sowie die Einhaltung der Tarifverträge (TVNBW, WBO). Anpassungen an Verkehrsbedürfnisse sind vertraglich vorgesehen.
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