Sparkasse Koblenz
Linienbündel Diez
Passenger Transport
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sparkasse Koblenz
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Passenger Transport
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8Linienbündel Hochrhein
Landratsamt Lörrach, FB Planung & BauLörrachDeadline: Aug 23Das Liniennetz am Hochrhein ist grundsätzlich gut ausgebaut und erfüllt eine wichtige Funktion für die regionale Mobilität. Gleichzeitig sind sowohl das Liniennetz als auch die Fahrpläne über viele Jahre historisch gewachsen, wodurch sich zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen entwickelt haben. Dies führt teilweise zu einer eingeschränkten Übersichtlichkeit und erschwert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs. So weisen Fahrpläne nicht durchgängig einheitliche Systematik oder Regelmäßigkeit auf, Abfahrtszeiten variieren und an Schul- beziehungsweise Ferientagen und es bestehen teilweise unterschiedliche Betriebs- und Linienführungen. Hinzu kommt, dass unter derselben Liniennummer verschiedene Kurse und Linienführungen angeboten werden, was die Nachvollziehbarkeit für Fahrgäste zusätzlich erschwert. Mit Blick auf die ebenfalls ab Dezember 2027 geplanten Anpassungen auf der Hochrheinbahn besteht zudem die Herausforderung, dass einzelne Anschlüsse zwischen Schienenpersonennahverkehr und Bus nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gewährleistet werden können. Dadurch drohen Verschlechterungen bei den Umsteigebeziehungen und eine insgesamt geringere Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebots. Die Genehmigungen für die oben genannten Buslinien laufen sämtlich gegen Ende 2027 aus. Das Linienbündel Hochrhein und der Stadtverkehr Rheinfelden, müssen deshalb für die Jahre 2028 - 2032 neu am Markt platziert werden. Durch die bessere Verzahnung der bestehenden Angebote und gezielte Anpassungen im Liniennetz und bei den Fahrplänen konnte ein stimmiges und zukunftsfähiges ÖPNV-Angebot entwickelt werden. Im Ergebnis steht ein neues Linienbündel welches den Stadtverkehr Rheinfelden sinnvoll integriert. Das vorgeschlagenen Konzepts ist möglichst einfach und systematisch vertaktet aufgebaut, was im Vergleich zum heutigen historisch gewachsenen Angebot tendenziell zu mehr Kurspaaren pro Tag führt. Die Grundsätze lauten wie folgt: Montag - Freitag - Betriebszeiten i.d.R. zwischen 05:00 und 20:00 Uhr, teilweise mit Angebot bis 24:00 Uhr - Grundsätzlich durchgehendes Angebot mit gleichbleibendem Takt - Hauptverkehrszeiten morgens (ca. 05:30-08:30 Uhr) und abends (16:00-19:00 Uhr) mit ggf. dichterem oder angepasstem Angebot Samstag - Ähnliches Angebot wie werktags mit ggf. kürzeren Betriebszeiten (z. B. 07:00 bis 20:00 Uhr) Sonntag - Angebot deutlich eingeschränkt Das neue Linienbündel Hochrhein besteht ausfolgenden Linien: Linie 401 Rheinfelden - Grenzach-Whylen -(Lörrach) Linie 402 Schopfheim - Rheinfelden Linie 403 (Rheinfelden) - Schwörstadt - Schopfheim Linie 405 Rheinfelden - Lörrach Linie 406 Rheinfelden -Dreiland Klinikum Linie 407 Whylen - Dreiland Klinikum Linie 412 Stadtverkehr: Rheinfelden Schildgasse - Rheinfelden/CH Linie 414 Stadtverkehr: Rheinfelden Bf - Riedmatt Linie 470 Ergänzende Linie deren Funktion im Schülerverkehr liegt Details zu Betriebszeiten und Takt können der Anlage 2.1 Bedienungshäufigkeit Hochrhein entnommen werden.Linienbündel Rhein-Brohltal
Kreisverwaltung Ahrweiler - Stabsstelle Hochwasserresilienz und AufbaukoordinationBad Neuenahr-AhrweilerDeadline: Aug 27Linienbündel Rhein-Brohltal mit den Linien: 800 Bad Breisig – Brohl – Niederzissen – Ramersbach – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 801 Niederdürenbach – Niederzissen – Brohl – Bad Breisig, 802 Wassenach / Niederlützingen – Niederzissen – Königsfeld – Bad Neuenahr, 803 Bad Breisig – Waldorf – Bad Neuenahr, 804 Glees / Oberdürenbach – Niederzissen – Bad Neuenahr, 805 (Engeln –) Weibern – Kempenich – Niederzissen – Bad Breisig – Sinzig, 806 Wollscheid / Brenk – Niederzissen, 807 Wassenach – Niederzissen, 808 Niederzissen Busbahnhof > Industriegebiet Brohltal Ost > Busbahnhof, 809 Niederlützingen / Niederzissen – Sinzig – Remagen, 810 Mayen – Mendig – Maria Laach – Niederzissen – Sinzig – Remagen, 811 Rieden – Kempenich – Ramersbach – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 812 Kempenich – Cassel – Blasweiler – Ramersbach, 813 Niederzissen – Schalkenbach – Ramersbach – Ahrweiler – Bad Neuenahr, 814 Cassel – Blasweiler – Kesseling – Ahrbrück (– Altenburg), 815 Adenau – Hohe Acht – Hohenleimbach – Kempenich, 816 Adenau – Hohe Acht – Kaltenborn – Kesseling – Ahrbrück, 817 Bad Breisig – Burgbrohl – Niederzissen, 818 Niederzissen – Brohl – Andernach, 819 Rodder – Niederzissen – Burgbrohl, 820 Ramersbach – Kempenich – Rieden – Mayen, 821 Weibern – Volkesfeld – Rieden, 822 Weibern – Kempenich – Niederzissen, 825 Ahrweiler – Bad Neuenahr – Maria Laach – Niederzissen, 833 Heppingen – Heimersheim, 867 Kirchsahr – Kreuzberg – Altenburg, 868 Kirchsahr – Plittersdorf – Ahrbrück (– Altenburg).Vergabe des Linienbündels "Bachgau"
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA -DarmstadtDeadline: Jul 10Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Buslinienverkehre im Linienbündel 'Bachgau' mit Betriebsbeginn 12.12.2027. Betrifft Linien BG1 (Kleinwallstadt–Rodgau), BG2 (Aschaffenburg–Babenhausen) und BG3 (Aschaffenburg–Babenhausen) in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Aschaffenburg und Miltenberg. Angebot muss Gesamtleistung umfassen; auf BG2 und BG3 Kooperation mit VU Aschaffenburg erforderlich.Gebäudereinigungsleistungen im Bereich des LBM Diez
LBM Rheinland-Pfalz ZentraleKoblenzGebäudereinigungsleistungen im Bereich des LBM Diez für die Dauer von 2 Jahren (Verlängerungsoption 1 Jahr) unterteilt in 4 LoseAufschlussbohrungen Scheidt Cramberg Diez
Wasserstraßen-Neubauamt HeidelbergHeidelbergDas Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant den Ersatzneubau der Wehranlagen Scheidt, Cramberg und Diez durch moderne Schlauchwehre, um deren baulichen Zustand zu ertüchtigen und die ökologische Durchgängigkeit (Fischauf- und -abstiegsanlagen) wiederherzustellen. Zur Vorbereitung der weiteren Planung werden an allen drei Standorten umfassende Baugrunderkundungen sowie Kampfmitteluntersuchungen an Land und auf dem Wasser erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Bohrungen, Sondierungen sowie Feld- und Laborversuchen unter Berücksichtigung des laufenden Schleusen- und Kraftwerksbetriebs sowie strenger umweltrechtlicher Auflagen. Wesentlichen Leistungen: - Kampfmitteluntersuchung - Erkundungsbohrungen - Ausbau Grundwassermessstellen - Kleinbohrungen - Schwere Rammsondierungen (DPH) - Feld- und LaborversucheSubunternehmerleistungen im Linienbündel 11
Linienbündel "LDK Herborn"
Vergabe Linienbündel Neckargemünd
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbHMannheimDer Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
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