Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbHHeideTED
Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial.
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- Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH
- Published:
- September 08, 2026
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Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial.
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9medizinisches Verbrauchsmaterial
Stadt Frankfurt am Main, BranddirektionFrankfurt am MainDeadline: Nov 24medizinisches Verbrauchsmaterial Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst als 4-jährige Rahmenvereinbarung Allgemeiner medizinischer Sachbedarf Lieferung von allgemeinem medizinischen Sachbedarf für den Rettungsdienst als 4-jährige Rahmenvereinbarung Hygiene Lieferung von Hygieneartikeln für den Rettungsdienst als 4-jährige Rahmenvereinbarung Diagnostik Lieferung von Diagnostik für den Rettungsdienst als 4-jährige RahmenvereinbarungAMD / Lieferung medizinisches Verbrauchsmaterial
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD der BG BAU GmbH)BerlinDeadline: Sep 08Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von medizinischen Verbrauchsmaterialien an die AMD-Zentren im Bundesgebiet und die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen im Einzelnen: - die Einrichtung oder Bereitstellung einer Online-Plattform des Auftragnehmers, über die die medizinischen Verbrauchsartikel durch berechtigte Personen je Zentrum abgerufen werden können; - die Lieferung der abgerufenen Artikel an eine beim Abruf angegebene Lieferstelle; - die Erstellung einer Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Lieferstelle; - die Bereitstellung eines Reports je Lieferstelle/Zentrum pro Kalenderjahr im Excel-Format auf Anforderung des Auftraggebers. Die weiteren Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 06) zu entnehmen. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV geplant. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren.Lieferung medizinischer Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainLieferung von Diagnostik für den Rettungsdienst als 4-jährige RahmenvereinbarungRahmenvereinbarung - Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDer Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.ST 26031Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroichDeadline: Sep 17Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015Impfstoffe und medizinisches Verbrauchsmaterial PI 3659 JM
Österreichische Post AGWienDeadline: Sep 23Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Impfstoffen für Erwachsene (insbesondere FSME- und 4-fach-Impfstoffe) einschließlich medizinischer Verbrauchsmaterialien, Kühlkettenlogistik, österreichweiter Distribution sowie zugehöriger administrativer Dienstleistungen für betriebliche Impfprogramme des Auftraggebers.ST 26031 Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroichDeadline: Sep 17Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorfDeadline: Sep 29Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterial RettungsdienstRahmenvereinbarung - Verbrauchsmaterial für EKG-Gerät für den Rettungsdienst
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