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Lieferung und Aufbau von Möbeln für das Interimsgebäude (offene Ganztagsschule im 1 OG) der Grund
Lieferung und Aufbau von Möbeln für das Interimsgebäude (offene Ganztagsschule im 1 OG) der Grundschule
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Mindelheim
- Published:
- August 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Lieferung und Aufbau von Möbeln für das Interimsgebäude (offene Ganztagsschule im 1 OG) der Grundschule
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Schulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.Deadline: Sep 11Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raumprogramm. Neben mögl. Flächen auf dem Schulgelände ist das städt. Grundstück FlurNr. 278 mit Einschränkungen beplanbar. Dort wurde 2018 eine geförd. Parkanlage mit Geh- u. Radwegen umgesetzt. Der unvermeidbare Rückbauanteil insbes. der Wege ist möglichst gering zu halten. Die Planung des Erw.baus an anderer Stelle als in d. MBS vorgesehen auf den genannten FlurSt., ist unter dem Aspekt d. Wirtschaftlichkeit denkbar. Der Lehrerparkplatz soll nicht versetzt werden. Die baufällige Turnhalle d. GMS wird voraussichtl. im Zuge einer anderen Maßnahme abgerissen u. ggf. anstelle d. derzeit ungenutzten Hsm.whg neu errichtet. Haustechnik: Versorgung Elektrotechnik und Daten sind über vorh. Versorgung (PV mit Speicher) d. Bestandsgeb. möglich. Wasser-/Abwasseranschluss ist voraussichtl. für die Erw. neu zu erstellen. Wärmeversorgung ist abhängig von Wärmeabgabesystem u. Heizlast ggf. über bestehendes Nahwärmevers.netz möglich. Die besteh. Lüftungsanlage ist vorauss. für den Erweiterungsbau nicht ausreichend, ggf. muss im Erw.bau, zusätzl. zum Raumbedarf der MBS, ein Technikraum geplant werden (ggf. Teilunterkellerung). Weitere Details sind i.d. Vorentwurfsplanung zu klärenDie Klimaschutzziele d. Stadt Oettingen sind bei gleichz. Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Beim derzeit laufenden VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude werden planerische Konzepte ggf. eine von der MBS abweichende Planungsvariante ergeben. Für dieses HLS-Verfahren können diese folglich noch nicht berücksichtigt werden.Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten u. Untersuchungen vor (Bodengutachten, Vermessungspläne, Bestandspläne, Höhenpläne, MBS, etc.). Die Büros, die mit den Untersuchungen beauftragt wurden und zur Erbringung v. TGA-Leistungen i. Bereich d. ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Zeitplan: Auftragsvergabe voraussichtl. Ende September / Anfang Oktober 2026. Leistungsbeginn voraussichtl. Okt. 2026. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Fertigstellung, Nutzungsaufnahme u. Projektabschluss (inkl. Mängelbeseitigung u. Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines Drehleiterfahrzeugs (DLA[K] 23/12) für die Ortsfeuerwehr Hilter a.T.W. - Los 1: Fahrgestell und Aufbau | Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückDeadline: Sep 29Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines fabrikneuen Drehleiterfahrzeugs DLA(K) 23/12 einschließlich feuerwehrtechnischer Beladung. Das Fahrzeug ist vollständig funktionsfähig, zugelassen und einsatzbereit zu liefern. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in zwei Fachlose: * Los 1 umfasst Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau als technisch aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. * Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung. Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden; die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Fahrgestell und Aufbau werden aus technischen Gründen gemeinsam vergeben. Wesentliche sicherheits- und zulassungsrelevante Schnittstellen bestehen insbesondere bei Nebenantrieb, Abstützung, Leiterpark und Steuerung, Achslasten und Schwerpunktlage, Energieversorgung, Brems- und Fahrdynamik, Parametrierung, EMV und Gesamtfahrzeugzulassung. Die technische Gesamtverantwortung für das funktionsfähige und zulassungsfähige System liegt beim Auftragnehmer des Loses 1. Der Zuschlag wird je Los auf das preislich niedrigste wertbare Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist damit der Preis. Die technische und qualitative Mindestleistung wird durch die als Ausschluss- beziehungsweise Mindestanforderungen gekennzeichneten Vorgaben abgesichert.
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